~ 148
münde. Beim Kanal ist derselbe Unterschied, beson. tung ihrer Mitwirkung und der des Senates in S'
ders weil viele Brücken auf dieser Strecke liegen. einzelnen Behörden Vorschriften geschaffen werden, an
Müh s a m (zu Art. 44, Oberschulbehörde): Ich die von fundamentaler Bedeutung sind und nicht vic
habe die Genehmigung von dem Herrn Wortführer auf gesegliche Bestimmungen zurückgeführt werden e
erhalten, meinen bereits seit längerer Beit, heute können. Ich hatte damals darum gebeten, Vorsorge MH
unter V der Tagesordnung stehenden Antrag bei gegen ein solches Vorgehen einer Behörde zu treffen „f!
Gelegenheit dieser Vorlage zur Sprache zu bringen. und nicht zu dulden, daß unter Ausschaltung von nic
In der Bürgerschaftsversammlung im Dezember Senat und Bürgerschaft grundsätzliche Bestimmungen kro
vorigen Jahres brachte ich zur Kenntnis der Bür- geschaffen werden, die weder eine Berechtigung haben, Ja
gerschaft, daß die Oberschulbehörde in einem amt- noch im Gesete begründet sind. Die Oberschulbehörde ven
lichen Schriftstück zum Ausdruck gebracht hat, daß hat durch ihren Vorsitzenden zugegeben, bewußt ohne ge!
israelitische Volksschullehrerinnen „grundsätlich" von gesetzliche Unterlage gehandelt zu haben. Sie hat, N
der Anstellung im Staatsdienste ausgeschlossen sind. wie ich damals anerkannte, nicht die Pflicht, Gründe de
(Sehr richtig.) Es wurde eben von einem Herrn für die Ablehnung von Ansltellungsgesuchen anzu- ar
„sehr richtig“ gerufen. Lassen Sie mich erst aus. geben. Hier hat sie aber Gründe angegeben; es z
reden und sagen Sie am Schlusse meiner Ausfüh- muß also die Behörde dafür eine bestimmte Absicht al
rungen „sehr richtig." Es ist etwas voreilig von gehabt haben. Ich möchte heute auf die Sache, da die 10
Ihnen, durch einen Zwischenruf Stellung zur Sache geit schon ziemlich weit vorgeschritten ist, nicht weiter
zu nehmen, ehe Sie gehört haben, was ich im Inter- eingehen; ich möchte Sie vielmehr nur bitten, mit
esse der Rechte der Bürgerschaft vorbringen will, Rücksicht auf alle berührten Verhältnisse meinem
nicht in meinem eigenen Interesse. Ich bitte Sie, Antrage näher zu treten. Ich will nichts weiter,
mit Ihrer Zustimmung oder Ablehnung so lange zu als daß die Rechte der Bürgerschaft auch darin ge-
warten, bis ich mit meinen Ausführungen fertig bin. wahrt werden, daß die Bürgerschaft ein Wort mit-
Ich habe diesen Fall in der Bürgerschaft zur Sprache zureden hat, wenn in den Behörden grundsätzliche
gebracht und den Senat um Auskunft darüber ge-. Hestimmungen aufgestellt werden sollen. Ich bitte
beten, auf Grund welcher gesetllichen Bestimmungen Sie darum, meinem Antrage zuzustimmen.
nach diesen Grundsätzen in der Oberschulbehörde ver- Senator Dr. Esch en burg: Die von Herrn
fahren wird. Der damalige Herr ständige Senats. Muühsam erwähnte Entscheidung ijst nicht von der
kommissar hat zugegeben, daß diese Grundsäte nicht Oberschulbehörde, sondern von einer Abteilung der-
auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gehandhabt selben im vorigen Jahre getroffen worden. Die Be-
werden, daß sie aber tatsächlich gehandhabt werden. hörde hat in diesem Jahre Gelegenheit gehabt, sich
Der Herr ständige Senatskommissar, der auch Chef mit der Frage von neuem zu beschäftigen, und sie
der Oberschulbehörde war, hat diese Entscheidung der hat dabei anerkannt, daß der erwähnte Bescheid, in
Behörde zu der seinigen gemacht. Der Herr Wort- dem das Wort grundsätzlich vorkommt, in seiner Fassung
führer konnte damals ein weiteres Eingehen auf zu weit geht. Die Fassung geht auch insofern zu
diese Frage nicht zugeben, weil sie nicht zur Bera- weit, als von Lehrerinnen ganz allgemein darin die
tung stand, sondern nur lose mit dem Gegenstande Rede ist. Die Oberschulbehörde kann mit der Sache
zusammenhing, der zur Beschlußfassung der Bürger- sich in der Beziehung einverstanden erklären, als sie
schaft vorlag. Der Herr Wortführer hat aber doeh anerkennen muß, daß Jsraelitinnen als Elementar-
die Wichtigkeit meiner Anregung insoweit betont, lehrerinnen insoweit nicht geeignet sind, als von den
als er am Schlusse seiner Ausführungen, die sich auf Elementarlehrerinnen in der Volksschule auch Reli-
die geschäftsordnungsmäßige Behandlung des Gegen- gionsunterricht erteilt werden muß, den Jsraelitinnen
standes bezogen, sagte: „Ich hoffe und nehme an, nicht geben können. Dagegen stehen der Anstellung
daß der Herr Vorredner bei der großen Bedeutung von Israelitinnen als Fachlehrerinnen keine Bedenken
dieser Sache aus der Antwort des Senates den entgegen.
Schluß zieht, demnächst mit einem ganz bestimmten Müh s a m: Nach den Ausführungen des Herrn
Antrage an die Bürgerschaft zu kommen." Darüber ständigen Senatskommisssars, die mich vollständig be-
hat die Bürgerschaft mit einem „sehr richtig" quittiert. friedigen, ziehe ich meinen Antrag hierdurch zurück.
Ich komme also heute mit diesem Antrage. Ich (Bravo.)
gebe Ihnen die Versicherung, daß es sich nicht darum Th. Schwartz: Ich möchte eine Sache zur
handelt, hier die Interessen einzelner bestimmter Per. Sprache bringen, die meines Erachtens in der Öffent-
sönlichkeiten zu vertreten, sondern insbesondere darum, lichkeit dringend der Aufklärung bedarf. Wie Jhnen
die Bürgerschaft, die doch ein Faktor der Gesez- erinnerlich sein wird, ist die I. Knaben-Mittelschule
gebung ist, dagegen zu schützen, daß unter Ausschal. im Laufe des vorigen Jahres erweitert worden. Der