r dt Verhandl. d. Bürgerschaft am 26. März 1907.
nk, ausgeschlossen ist, ein Verfahren, das hier seit langen wie für das Grundstück an der Ecke der Beckergrube
aft Jahren besteht und sich in der Praxis auch durchaus und der Breitestraße die Konzession hat in Aussicht
ren bewährt hat. Es liegt namentlich im Interesse der gestellt werden können. Das heißt doch so viel, als
jin Antragsteller, denn meistens ist der, der den Antrag daß der Herr die Konzession schon hat. Wenn gesagt
it stellt, noch nicht im Besitz des Grundstückes, für das wird, im Keller sei schon eine Wirtschast gewesen, ist
in er für seine Person die Konzession wünscht. Es ist das richtig. Wir haben aber mehrfach Fälle gehabt,
age für ihn aber sehr wünschenswert, möglichst bald zu daß Kellerwirtschaften existierten, und trozdem haben
rde wissen, ob er die Konzession wird bekommen können. bei Neubauten die Besitzer die Konzession nicht be-
No- Deswegen wird die Konzession in Aussicht gestellt, kommen. Beim Bahnhof hat der Herr ebenfalls die
in nicht auf Jahre hinaus, wie hier angedeutet ist, son. Konzession bekommen. Da sind damals noch gar
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vill wirken, daß das Lokal den Anforderungen entspricht, kehrt. Ich sage, gleiches Recht für alle. Wenn ein
len die daran zu stellen sind, wenn man die Konzession Bedürfnis vorliegt, soll die Konzession auch erteilt
:ch- noch nicht fest verliehen, sondern erst in Aussicht ge. werden.
siellt hai. Es ist endlich der Vorwurf erhoben wor- Heinsohn (zu Art. 27, Gerichte): Ich möchte
ien den, daß im vorliegenden Falle einer Person mehree zu b, Amtsgericht, das Wort erbitten. Es wird ge-
ge- Schankkonzessionen gegeben seien, und es ist das fir wiß vielen von Ihnen aufgefallen sein, wie viele
ne ungehörig erklärt. Das ist aber ein Punkt, der für Zwangsverkäufe im letzten Jahre in den Blättern
nd die mit den Schankkonzessionen sich befassende Behörde gestanden haben. Sie greifen wirtschaftlich alle tief
in gar keine Rolle zu spielen hat. Ob jemand bereits ein, besonders in die Verhältnisse der kleinen Ge-
tes Konzessionen hat oder nicht, ist für die Bedürfnis- werbetreibenden. Es werden die meisten Zwangs-
frage vollkommen gleichgültig. Die Bedürfnisfragge verkäufe geschehen, weil ein Bauunternehmer zu viele
en- ist nach sachlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, un Bauten unternommen hat. Die Handwerker sichern
res wenn jemand mehrere Grundstücke besitt, für die die sich dadurch, daß sie Hypotheken bekommen, die aller-
jer Bedürfnisfrage zu bejahen ist, muß die Konzession dings nicht die besten sind, da sie an letter Stelle
ng erteilt werden. Ich will Ihnen die Versicherung stehen. Nun sind bei diesem Gesetz einige sehr starke
cer geben, daß mir das gerade in diesem Falle außer. Härten. Alles, was an Kosten entsteht, hat der Er-
ze, ordentlich unerfreulich gewesen ist, weil ja mit jeder steher des Grundstücks zu leisten. Es handelt sich
uf Konzessionserteilung ein gewisses Geschenk für den da vielfach um Beträge, die in gar keinem Verhältnis
uß Betreffenden aus öffentlichen Mitteln verbunden ise. zu diesen großen Aufwendungen stehen. Dann habe
en Ich habe sehr ernstlich in Erwägung gezogen, ob man ich auch einige Bedenken bezüglich des Zuschlags.
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|b- Ergebnis gekommen, daß das unzulässig ist. Man vorgelegt: „Überschreitet das Gebot, auf das dem
ke hätte mir dann mit Recht den Vorwurf machen erwerbenden Gläubiger der Zuschlag erteilt ist, die
ie können, daß ich nach persönlichen Motiven die Sache Summe, bis zu welcher er zur vollen Deckung seiner
1s beurteilte. Es ist schließlich angeregt worden, man Forderung bieten mußte, nicht um mehr als um den
(e- solle Normativbestimmungen einführen. Di e Nor. Unterschied zwischen dem Betrage der Gerichtskosten
st- mativbestimmungen möchte ich sehen, bei denen nicht bei ihrer zur Feststellung des geringsten Gebotes
ad größere Ungerechtigkeiten herauskommen als bei dem vorgenommenen Veranschlagung und ihrem wirklichen
ie jeßigen Verfahren. Mir ist auch nicht bekannt, daß Betrage, so gilt troß der Überschreitung das Grund-
d- irgendwo derartige Bestimmungen vorhanden sind. stück als vom Gläubiger innerhalb seines Rechtes
m Sie können sich darauf verlassen, daß die Bedürfnis. erworben." >.jsts .. v:z9
is: frage sich in ein Schema nicht einpressen läßt; sie Diese Zuschlagsfeststellung ist eine sehr kniffliche
ne muß in jedem einzelnen Falle nach der besonderen Frage. Es steht fest, daß die Summe festzustellen
il Lage entschieden werden. Ich habe es für nötig ge. selbst dem Juristen oft Schwierigkeiten gemacht hat
's halten, zur Rechtfertigung einer in der schärfssten und daß selbst diese sich überboten haben. Dann
. Weise angegriffenen Behörde diese Darlegungen zu hat aber der Betreffende alle Abgaben zu zahlen.
geben. Ich würde mir zu dieser Sache den Vorschlag er-
Thiele: Ich bin derjenige gewesen, der den lauben, daß man einfach das zugrunde legen möchte,
m Ausdruck Unfug gebraucht hat. Er mag ein bißchen was seitens der Gerichte ausgearbeitet ist. Ich möchte
1t hart sein, das gebe ich zu, aber ich verstehe nicht, aber bei dieser Gelegenheit erwähnen, daß derjenige,
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