~~ 118 Verhandl. d. Bürgerschaft am 26. März 1907.
zlick die Praxis zu übersetzen. In diesem Falle handelt es sch Sobald die Nachbarhäuser gebaut sein werden, was
den darum, daß es sehr schwierig ist, bei der Prüfung in kurzer Zeit zu erwarten sein wird, wird dieser
hen der Bauzeichnungen sich vorzustellen, wie ein der. „Schandfleck“ verschwinden. Ich freue mich, daß
zen. artiges Gebäude nach einem Punkte hin wirken wird, ich in diesem Falle das große Entgegenkommen des
jen, der zehn Minuten entfernt liegt. Es handelt sich Architekten und des Bauherrn anerkennen kann, denn
gen nur um eine einzige Fläche, die häßlich wirke. Be. ich muß hervorheben, daß die vorgenommenen
so züglich dieser Fläche habe ich alsbald, nachdem ich Änderungen für den Bauherrn mit ziemlich erheb-
mit von diesem Umstande Kenntnis erhalten hatte, Ver- lichen Kosten verknüpft waren. Der Herr Vorredner
nis anlassung genommen, wenigstens dafür zu sorgen, hat endlich hingewiesen auf ein Projekt, das dahin
um daß in die Fläche etwas Unterbrechung hineinkommt, geht, die Häuser an der Ecke des Jakobikirchhofs
die und das wird ausgeführt. Aber was wollen Sie und der Breitesstraße umzubauen. Diesses Projekt
[18 gegenüber einem derartigen Bauplan machen, wenn hat mir heute morgen vorgelegen, ich habe es aber
uf- das Gebäude über die zulässige Höhe nicht hinuus. auf Grund des § 64 der Bauordnung zurück-
elle geht und wenn es sich um eine seitliche Umfassungze- gewiesen.
um wand handelt, in der Öffnungen nach der Nachbar- Dr. Lev erk ü hn: Die eben gehörte Auskunft
der- grenze zu nicht angelegt werden dürfen. Da versagt befriedigt mich nur in der Beziehung, als ich mit
der § 64, weil es da unmöglich ist, eine ästhetisch HVWergnügen höre, daß der Herr Vorsißende der Bau-
en- befriedigende Ausgestaltung zu fordern. So liegt polizei die ästhetische Auffassung teilt, die ich selbst
ere es bei dem Warenhaus Leibholz; Ich nehme vertrete. In den übrigen Punkten haben mich seine
ur, übrigens an, daß es sich hier nur um einen vor. Ausführungen nicht befriedigt. Es ist nicht eine
nd übergehenden Zustand handeln wird. Das Gebäude hohe Wand, die stört, sondern es sind deren zwei,
er- tritt hauptsächlich nur deswegen heraus, weil die die nach der Westseite und die nach der Südseite,
ist, Gebäude, die es umgeben, besonders niedrig sind. und gerade dann, wenn die beiden im Winkel zu-
ver Nun ist kaum daran zu zweifeln, daß mit der Zeit sammengesehen werden, ist es der schlimmste Anblick.
auch in . der Umgebung höhere Gebäude entstehen Wenn gesagt ist, man könne nicht vorher wissen, wie
or- werden, und man wird dann selbstverständlich ver- ein solcher Bau wirke, so muß ich das für einen
he suchen, darauf hinzuwirken, daß das Bild ästhetisch Bauverständigen, für einen Techniker durchaus be-
ich befriedigender wirkt als heute. streiten. Der Techniker weiß, w i e h o < ein Neubau
es Der Herr Vorredner hat ferner darauf hin. werden soll; danach kann er genau ermessen, wie er
ler gewiesen, daß bereits mehrere derartige Fehler vm im Verhältnis zu den anderen Häusern sich machen
jet der Baupolizei gemacht worden seien. Er hat in-. wird. Sodann ist gesagt, die umliegenden Häuser
ße besondere hingewiesen auf das Bernersche Haus in sseien besonders niedrig. Zunächst sind das nicht die
je- der Breitestraße. Ich kann nicht zugeben, daß hier Häuser an der Westseite. sondern es stehen dort hohe
ld von der Baupolizei ein Fehler gemacht ist. Ich Häuser mit mehreren Stockwerken. Wenn die noch
's habe schon vorhin ausgeführt, daß, wenn ein Ger. höher aufgeführt werden sollen, so ist das eine ganz
kr bäude in der zulässigen Höhe errichtet werde, die bedenkliche Art von Abhülfe. Wie wird es dann
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] Seitenwände, die zeitweilig über die Nachbargebäude gesetßt, daß die Straße überhaupt breit genug ist,
ö emporragen, so zu gestalten, daß sie nicht geradezu um ganz hohe Häuser zuzulassen Was aber die
das Auge beleidigen. Das ist alles, was die Bau- Straßen an der Südseite des Neubaues anbetrifft,
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i Straße ein Haus nicht höher als zwei Stockwerke sie hohe Neubauten zuließgen. Dort kann also gar
t hoch gebaut werden darf. So liegt die Sache bei nichts durch neue Bebauung geändert werden. Des
dem Bernerschen Haus. Es ist in der Weise aus- weiteren ist gesagt, wegen der Höhe der Wand, an
U geführt, wie es die Vorschriften der Bauordnung der oben keine Fenster angebracht werden dürften,
Ñ gestatten. Ich habe Veranlassung genommen, darauf ließe sich nicht eingreifen. Warum denn nicht ?
hinzuwirken, daß die Seitenwände, so weit es duch Redet der § 64 denn überhaupt von Wänden ? Er
ö Verwendung von verschiedenartigem Puß und Ein-. redet von Bauwerken, die nicht verunstalten
fügung von Mustern darin möglich ist, leidlich ollen. Wenn also jemand eine himmelhohe Wand
befriedigend gestaltet werden. Es ist nicht schön, emporführen will, dann dulde man das einfach nicht,
das gebe ich zu, kann es aber nicht ändern. dann verlange man statt dessen die Ausbildung eines