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„Daraus folgt“, so fährt er fort, „zugleich daß ist das Agrarrecht Lübecks bedenklich veraltet.
in Ländern mit rasch steigender Bevölkerungszahl, ~ Die beschleunigte Neuregelung ist unab-
wie Deutschland, die Zahl der jeweiligen Grun. weisbar. –~ Ungebundenheit des Privat-
eigentumseinheiten, entsprechend der Zunahme der eigentums ist noch heute die bewährteste
Bevölkerung, ebenfalls wachsen, mit anderen Worten, Lösung des Agrarproblems. — Die moderne
daß die vorhandenen Grundbesizungen mit der Zet Erbpacht daneben ist ein sozialpolitischer
kleiner werden müssen. Mit dieser Forderung ist Versuch, voraussichtlich ohne großen prak-
aber sselbstredend die unbedingte Festhaltung an der tischen Erfolg. Mindesstparzellen sind
geschichtlich überlieferten Grundeigentumsverteilung, vielleicht nötig; die Zoneneinteilung ist un-
d. h. die starre Aufrechterhaltung der rechtlichen brauchbar. + Man gewähre dem bisher Be-
Gebundenheit, die jede Verkleinerung der über- lasteten das Recht zur Ablösung, ohne Ver-
kommenen Anwesen durch Teilung im Grundsatz pflichtung zur Ausübung dieses Rechts. — Eine
ausschließt, nicht vereinbar.“ Ablösungskommisssion prüft die Einzelfälle,
Das ist überzeugend und auch in dieser Hinsicht während das Geseg die allgemeinen, von iht
geben die hiesigen Verhältnisse zu Besonderheiten einzuhaltenden Normen, vor allem l as
keinen Anlaß. Will z. B. jemand in der Nachbar- Prinzip der Wertberechnung zur Festsel uro
schaft der Stadt sein Gelände der Bebauung all- der Ablösungsentschädigung aufstellt. _ Die
mählich erschließen und dazu zunächst nur einen Teil Zusammensezung bieher Kommission . qoh
abtrennen und veräußern, so gebe man ihm das allerwesentlich ste. Als zweite un et!!!
Recht der Teilung. Die Grundsätze von der steigenden Instanz kontrolliere unser demnächstiger Vet!
Bodenrente gelten aber naturgemäß auch hier. Man waltungsgerichtshof die allgemeinen Grun
schäte den Gesamtwert seines Grundstückes, eingerechnet säße. — Die steiseth e Bodenrente f his
die gestiegene Bodenrente, und ermittele, wie vor- angemessenen Verhältnis dem bisherig
stehend angedeutet, die angemessene Ablösungsquote Oberberechtigten wie dem jegt Ertloftet;v
für das abzutrennende Teilgrundstück ; diese Ab- zugute kommen. — Staat wie Grundeige
lösungsquote ist als Bedingung der Teilung aus. tümer können dabei einen befriedigenden
zubezahlen oder vorweg in dem neuen Baugrundstück Erfolg erzielen. Dr. E. Meyer.
einzutragen. Das angemessene Verhältnis kann die .
sachverständige Ablösungskommission finden, die bald Bibliotheksfragen
zu einer bestimmten Praxis mit gleichen Prinzipien, t gen.
er juiet,foler Besthtuts der Besonderheiten des Die Lübecker Bibliotheksverhältnisse find. in :1det
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parzellen vorzuschreiben sind, ist eine bereits oben yit den Berhältnissen der Stadtbibliothek zutage.
gestreifte Frage besonderer Erwägung. Andrerseits Hie arge Zersplitterung im lübectischen Bibliotheks-
darf gegenüber der Befürchtung ungesunder Terrain.. qjyesen wurde bemängelt. Man wies darauf hin,
spekulationen darauf hingewiesen werden, daß der daß Werke, deren Anschaffung in einem Exemplar
Staat, der zugleich der größte Grundeigentümer ge- enügen würde, von g.! Bibliotheken ange-
worden ist, wie kein anderer in der Lage ist, die schafft und.itdumit .die ohnehin sehr beschränkten
Preise zu regulieren. Die alte Unfreiheit der Grundo gßittel unnötig in Anspruch genommen würden.
stücke ist nicht geschaffen und wegen der vielen mit Fine. liVereihi ß büi Bücherhalle und Stadt-
ihr verbundenen Schäden nicht geeignet, der Grund- bibliothek gur B s en und zunächst ein harmo-
stücksspekulation vorzubeugen. Dazu müsssen andere nisches Zu n rice u her ö einzelnen großen
Mittel ergriffen werden. ' Bibliotheken energisch gefordert. Alle diese Fragen
„ Indessen damit sind schon Einzelpunkte behandelt. hildeten auch auf einem der Herrenabende im leßten
Über diese und andere Fragen wird man streitee, Hinter, im Anschluß an ein Referat des Herrn
aber bei gutem Willen auch eine Einigung erzielen Direktor Dr. Schwarz, den Gegenstand eingehender
können. Zurzeit handelt es sich nur darum, einige HBesprechung, bei der ebenfalls fast allseitig die
Leitsäte zu unterstreichen: ] Reformbedürftigkeit der hiesigen Bibliotheksverhält
Erst die volle Freiheit des Grundbesizes nisse hervorgehoben wurde. Schließlich wurden auch
macht den Landwirt wirtschaftlich frei: — die Verhältnisse der Stadtbibliothek in der Bürger
Gegenüber dem größeren Teile Deutschlands schaftssitung vom 27. März 1907 kurz gestreift.