Full text: Lübeckische Blätter. 1907 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1907 (49)

Z 72 „Daraus folgt“, so fährt er fort, „zugleich daß ist das Agrarrecht Lübecks bedenklich veraltet. in Ländern mit rasch steigender Bevölkerungszahl, ~ Die beschleunigte Neuregelung ist unab- wie Deutschland, die Zahl der jeweiligen Grun. weisbar. –~ Ungebundenheit des Privat- eigentumseinheiten, entsprechend der Zunahme der eigentums ist noch heute die bewährteste Bevölkerung, ebenfalls wachsen, mit anderen Worten, Lösung des Agrarproblems. — Die moderne daß die vorhandenen Grundbesizungen mit der Zet Erbpacht daneben ist ein sozialpolitischer kleiner werden müssen. Mit dieser Forderung ist Versuch, voraussichtlich ohne großen prak- aber sselbstredend die unbedingte Festhaltung an der tischen Erfolg. Mindesstparzellen sind geschichtlich überlieferten Grundeigentumsverteilung, vielleicht nötig; die Zoneneinteilung ist un- d. h. die starre Aufrechterhaltung der rechtlichen brauchbar. + Man gewähre dem bisher Be- Gebundenheit, die jede Verkleinerung der über- lasteten das Recht zur Ablösung, ohne Ver- kommenen Anwesen durch Teilung im Grundsatz pflichtung zur Ausübung dieses Rechts. — Eine ausschließt, nicht vereinbar.“ Ablösungskommisssion prüft die Einzelfälle, Das ist überzeugend und auch in dieser Hinsicht während das Geseg die allgemeinen, von iht geben die hiesigen Verhältnisse zu Besonderheiten einzuhaltenden Normen, vor allem l as keinen Anlaß. Will z. B. jemand in der Nachbar- Prinzip der Wertberechnung zur Festsel uro schaft der Stadt sein Gelände der Bebauung all- der Ablösungsentschädigung aufstellt. _ Die mählich erschließen und dazu zunächst nur einen Teil Zusammensezung bieher Kommission . qoh abtrennen und veräußern, so gebe man ihm das allerwesentlich ste. Als zweite un et!!! Recht der Teilung. Die Grundsätze von der steigenden Instanz kontrolliere unser demnächstiger Vet! Bodenrente gelten aber naturgemäß auch hier. Man waltungsgerichtshof die allgemeinen Grun schäte den Gesamtwert seines Grundstückes, eingerechnet säße. — Die steiseth e Bodenrente f his die gestiegene Bodenrente, und ermittele, wie vor- angemessenen Verhältnis dem bisherig stehend angedeutet, die angemessene Ablösungsquote Oberberechtigten wie dem jegt Ertloftet;v für das abzutrennende Teilgrundstück ; diese Ab- zugute kommen. — Staat wie Grundeige lösungsquote ist als Bedingung der Teilung aus. tümer können dabei einen befriedigenden zubezahlen oder vorweg in dem neuen Baugrundstück Erfolg erzielen. Dr. E. Meyer. einzutragen. Das angemessene Verhältnis kann die . sachverständige Ablösungskommission finden, die bald Bibliotheksfragen zu einer bestimmten Praxis mit gleichen Prinzipien, t gen. er juiet,foler Besthtuts der Besonderheiten des Die Lübecker Bibliotheksverhältnisse find. in :1det [ 4122.22 07-16 s% Rieti] R RLG e ORG RR parzellen vorzuschreiben sind, ist eine bereits oben yit den Berhältnissen der Stadtbibliothek zutage. gestreifte Frage besonderer Erwägung. Andrerseits Hie arge Zersplitterung im lübectischen Bibliotheks- darf gegenüber der Befürchtung ungesunder Terrain.. qjyesen wurde bemängelt. Man wies darauf hin, spekulationen darauf hingewiesen werden, daß der daß Werke, deren Anschaffung in einem Exemplar Staat, der zugleich der größte Grundeigentümer ge- enügen würde, von g.! Bibliotheken ange- worden ist, wie kein anderer in der Lage ist, die schafft und.itdumit .die ohnehin sehr beschränkten Preise zu regulieren. Die alte Unfreiheit der Grundo gßittel unnötig in Anspruch genommen würden. stücke ist nicht geschaffen und wegen der vielen mit Fine. liVereihi ß büi Bücherhalle und Stadt- ihr verbundenen Schäden nicht geeignet, der Grund- bibliothek gur B s en und zunächst ein harmo- stücksspekulation vorzubeugen. Dazu müsssen andere nisches Zu n rice u her ö einzelnen großen Mittel ergriffen werden. ' Bibliotheken energisch gefordert. Alle diese Fragen „ Indessen damit sind schon Einzelpunkte behandelt. hildeten auch auf einem der Herrenabende im leßten Über diese und andere Fragen wird man streitee, Hinter, im Anschluß an ein Referat des Herrn aber bei gutem Willen auch eine Einigung erzielen Direktor Dr. Schwarz, den Gegenstand eingehender können. Zurzeit handelt es sich nur darum, einige HBesprechung, bei der ebenfalls fast allseitig die Leitsäte zu unterstreichen: ] Reformbedürftigkeit der hiesigen Bibliotheksverhält Erst die volle Freiheit des Grundbesizes nisse hervorgehoben wurde. Schließlich wurden auch macht den Landwirt wirtschaftlich frei: — die Verhältnisse der Stadtbibliothek in der Bürger Gegenüber dem größeren Teile Deutschlands schaftssitung vom 27. März 1907 kurz gestreift.
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.