4.3
geeiqnet, unsere Kenntnis der heimischen Zustände zu 1523 als decanus verstorben und sein Amtsnach-
votr bereichern. folger, der Dechant Joh. Brandes, habe sofort dann
jau- Wenn Baudirektor Schaumann in jenem Berichte die erste planmäßige Sammlung der Akten des Dom-
veck. sagte: „Alerdings ist es sehr erwünscht, daß das archives in Angriff genommen (S. XII). Auf S. 14
rche Erscheinen des ersten und dritten Bandes sich dem wird berichtet, das Testament des in Dorpat ver-
rech- des zweiten Bandes möglichst schnell anschließt“, so sstorbenen Johann Rüschenberg von 1345 enthalte
rks- wird man diesem Wunsche nur zustimmen können, HVermächtnisse an lübectische Kirchen und kirchliche
1rat und ihn dahin erweitern dürfen, daß die noch aus-. Stifiungen mit dem Zusatze: ad strueturam. Dar-
hen stehenden Bände dem jetzt vorliegenden ebenbürtig aus, daß anderen Kirchen Gaben ad strueturam
den ausfallen mögen. Es würde damit ein Quellenwerk und daneben solche ejusdem ecclesie capellanis
inst- geschaffen sein, das sich der Lübeckischen Landestunde vermacht sind, diese Gabe mit 3 mark auch bei der
ein. (1890) und in gewisser Beziehung, auf seinem be. Petrikirche vorkommt, diejenige ad struceturam je-
icht schränkteren Felde, dem Lübecker Urkundenbuche an doch fehlt, Vermächtnisse ad structuram aber ganz
chen Bedeutung würdig zur Seite stellen kann. allgemein diejenigen genannt werden, welche der
erke Um so auffälliger ist es mir erschienen, daß es Kirchenkasse zufließen sollen, wird die Folgerung ge-
efer bisher in der Presse hierselbst, soweit ich es habe zogen, daß es „um diese Zeit in der Petrikirche
beit verfolgen können, außer den beiden Aussäßen des nichts mehr zu bauen gab, sie war vollendet." In
Zür- Professor Dr. Max. Hoffmann in den Vaterstädtischen Anm. 4 wird hierzu bemerkt, diese Folgerung, aus
| Er- Blättern 1906 Nr. 11, 12 und 14 noch keine Be. der Gegenübersstellung der beiden verschiedenen Aus-
der sprechung und Würdigung gesunden hat, während drücke in demselben Testamente dem Testator eine
des eine solche z. B. der Lübeckischen Landeskunde in besondere Absicht zuzuschreiben, scheine nicht zu ge-
Jau- jehr eingehender dankenswerter Weise durch Dr. wagt. Die Tatsache mag richtig sein, daß die Petri-
389 Theod. Hach (Lüb. Bl. 1890 Nr. 103 und 105 und kirche damals in baulicher Hinsicht im wesentlichen
Nan 1891 Nr 2-4, 8, 11 und 12 zuteil geworden vollendet war. Zum Beweise dafür aber den Wort-
der ist. Eine solche hier zu bieten liegt auch mir fern. laut jenes einen Testamentes heranzuziehen, den Aus-
wiß Ich selbst würde es, insbesondere was die bau. druck ad structuram also gewissermaßen dahin zu
jetzt geschichtlichen Forschungen anlangt, nur als eine un pressen, daß er die zur Weiterführung und Voll.
ucht gerechtfertigte Anmaßung meinerseits betrachten endung eines im Werke befindlichen Kirchenbaues be-
Zau- können. Mir sind jedoch bei dem Studium des stimmte Gabe bedeuten solle, halte ich doch für etwas
Mai Werkes, dem ich viele dankenswerte Belehrung habe gewagt. Aus der Kirchenkasse waren überall haupt-
die entnehmen können, allerhand Einzelheiten aufgefallen, sächlich die Kosten für Neubauten und Bauunter-
| an die mir der Richtigstellung oder der Ergänzung zu haltung zu bestreiten. An Anforderungen der letzt-
1 in bedürfen scheinen, auch hier und da Mängel der erwähnten Art wird es auch bei der Petrikirche da-
len Aussührung, denen bei den noch zu erwartenden mals schwerlich gefehlt haben. Die Veranlassung
ssen Bänden leicht würde abgeholfen werden können, und den Grund, weshalb für die Petrikirche eine
ach, wenn sie als Mängel anerkannt würden. Darum Gabe ad strueturam fehlt, kennen wir nicht mehr,
äler glaube ich, ohne einer besser gerüsteten kritischen Würe wissen aber, daß aus den Kirchenkassen überhaupt
t zu digung vorzugreifen, diese meine Bemerkungen hier nur geringe feste Zahlungen für Gehalte der Geist-
vor- mitteilen zu dürfen, die ich auf solche Gebiete zu lichen flossen. Diese bezogen eben ihren Lebens-
Be- beschränken beabsichtige, für die mir inssolge langg unterhalt aus ihren geistlichen Lehen, den Altären,
gten jähriger Sammelarbeit umfängliches eigenes Material an denen sie angestellt waren, und aus den von deren
ren zur Verfügung steht. Stiftern vorschristsmäßig ausgesetzten besonderen Do-
Er: An verschiedenen Stellen (S. 12, 15 Anm. 1, tierungen sowie aus den Renten der der Gesamtheit
leich 202 Anm. 3) wird als Quelle das 1513 an- der an der Kirche angestellten Kapellane und Vikare
nach gelegte Register des Dompropstes Albert Broker zugewandten BVermächtnisse, wie solches im Testa-
nten erwähnt, dessen Name übrigens im Personen-. mente mit 3 mark ja auch den Geistlichen der Petri-
igen Verzeichnis fehlt. Mir könnten fsreilich die Erv kirche ausgesett war.
(t! gebnisse neuerer Forschungen entgangen sein. Der î_ Die Schreibung Rüschenberg (das Pers.-Verz.
Hei: Genannte hat es aber soweit mir bekannt zur Würde hat Ruschenberg, Rußenberg und Rutenberg zur
eneit des Propstes nie gebracht. Er ward als Nachfolger Auswahl) halte ich nicht für richtig. Allerdings hat
Bil- des 1510 zum Bischofe erwähllen Joh. Grimmolt Lüb. Urk.B 11 S. 809 in der Überschrist das er-
Von ] decanus. Das Vorwort zum U..B. Bist. Lüb. bezeich wähnte, in einem Schreiben des Rates zu Dorpat
und _ net (S XAII und sonst) jenes Register als Registraam vom 18. März 1347 dem Rate zu Lübeck abschrift-
lien dni Alberti Broker decani und gibt an, er jei lich mitgeteilte Testament von 1345 auch als das
hin