Full text: Lübeckische Blätter. 1907 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1907 (49)

4.1 I zu deren Abhilfe seit einer Reihe von Jahren von der Vermittlung ausgeschlossen werden, weil sie Notstandsarbeiten eingerichtet Beginn und die angenommene Stelle nicht antraten. Dabei muß Ende dieser Arbeiten werden von der Nachweisstele erwähnt werden, daß auch gegen einzelne Arbeitgeber, festgesetzt. Für die Entlohnung gilt dasselbe Prinzip, die die zugesicherten Vertragsbedingungen nicht ein das nach der neuen Arbeitsordnung die Stadt auch hielten, vorgegangen wurde. für alle dauernd in ihrem Dienst beschäftigten Ar. So notwendig die Maßregel des Ausschlusses beiter eingeführt hat und das eine eigenartige Be- für den Ruf der Anstalt ist, so versucht die Ver ziehung zwischen Lohn und Bedarf herstellt: Die waltung doch nach Möglichkeit vorbeugend zu wirken Höhe des Lohnes richtet sich nach der Anzahl der Sie stellte vor einigen Jahren einen besonderen Familienglieder, die der Arbeiter zu ernähren hat. Beamten an, dessen Aufgabe zunächst die eingehende Diese Familienzulagen machen genaue Erhebungen Beschäftigung mit den arbeitsscheuen Elementen sein über die Personalverhältnisse notwendig. Es ist klar, sollte. Er versucht, durch persönlichen Einfluß aus daß die Gefahr des Mißbrauchs durch falche Angaben diese und durch nahe Beziehungen zu den Arbeit groß ist. Hier tritt eine erziehlicie Tätigkeit der gebern sie zu dauernder Tätigkeit zurückzugewinnen. Nachweisstelle in Erscheinung, die zugleich ihre engen Neben der Fürsorge für diese Arbeitsscheuen wurde Beziehungen zu dem nachbarlichen Verwaltungszweig sehr bald die Sorge für die Erwerbsbeschränkten der Armenpflege dartut: Wer wiederholt falsche als eine nötige Spezialtätigkeit dem Beamten gleich Angaben gemacht hat, oder wer sich mehrfach ordnungs- falls zugewiesen. Daß die Erfolge ziffernmäßig widriges Benehmen bei der Arbeit zuschulden kommen noch nicht sehr hoch sind, liegt in der Natur dei läßt, wird von diesen Notstandsarbeiten ausgeschlossen. Sache begründet. Es ist nicht leicht, die genügend Dagegen hat die Armenverwaltung ihrerseits Winter-: Anzahl von Arbeitgebern zu finden, die so viel arbeiten eingerichtet, wo bei völlig gleicher Art soziales Gefühl haben, diese Halbinvaliden zu leichte der Beschäftigung (Steineklopfen usw.) der Lohn in Arbeit anzustellen. Form von Armenunterstüsung größtenteils in Die Arbeitsnachweisstelle hat die pädagogische Naturalien ausgezahlt wird, oder auch z. B. die Seite ihrer Aufgabe klar erkannt. Doch bleiben Miete direkt an den Hauswirt entrichtet. Diese alle erziehlichen Maßnahmen Stückwerk, wenn nich! zweite Art von Notstandsarbeiten, die Wahlrechts- bei der Beeinflussung der Jugend eingesetzt wird. entziehung zur Folge hat, wird als Strafe angesehen Es gehört zu den Besonderheiten des Straßburget und hart empfunden. Ein weiterer Zusammenhang Nachweises, daß er seine Aufmerksamkeit der Lehr- zwischen den beiden Anstalten besteht darin, daß die lingsvermittlung zuwandte. Diese ist folgender Armenverwaltung grundsätzlich arbeitsfähigen Leuten maßen organisiert: Einige Wochen vor Schulschluß die Unterstißung versagt, die nicht einen Ausweis wird eine Besprechung zwischen den zur Entlassung von dem Arbeitsnachweis vorzeigen, daß augenblick- kommenden Schülern, deren Eltern, dem Lehrer, det lich keine Beschäftigung für sie zu finden ist. Stadtarzt und dem Verwalter des Arbeitsnachweisté Das Problem der Arbeitslosigkeit hat die Stadt.. abgehalten. Die Knaben erhalten nach ärztliche: verwaltung in jüngster Zeit, abgesehen von den Untersuchung ein Zeugnis über ihren Gesundheits Notstandsarbeiten, noch auf andere Art zu lösen zustand. Den Eltern wird Rat erteilt über die versucht: Es ist nach den Genter System eine Berufe, die der körperlichen Konstitution der Knaben Arbeitslosenversicherung eingeführt worden, die cangemesssen sind. Der Verwalter unterrichtet si darin besteht, den Arbeiterorganisationen zu den über die Aussichten des Fortkommens in den eit vorhandenen Arbeitslosenunterstütungen Beihilfen auas zelnen Berufszweigen. In den folgenden Wochen öffentlichen Mitteln zu gewähren. Der Zuschuß ber. werden Lehrlingsstellen vermittelt, und zwar nur an trägt 50 % des Unterstützungssates, den die Organisa solche Meister, die von der Handwerkskami! tion dem einzelnen Arbeiter bezahlt, bis zum Höchste. empfohlen sind. Damit wird einmal der Lehrliugt betrag von einer Mark am Tag. + Neu und ber gzüchterei vorgebeugt, andererseits der Überfüllung drt deutungsvoll im Straßburger System ist die Rolle, ungelernten Berufe (Ausläufer, Handlanger usw. die der Arbeitsnachweis als Kontrollstation spielt. entgegengewirkt. Durch das Eingreifen der Armet' Wie bei den Notstandsarbeiten zwei Gattungen verwaltung kann auch ganz unbemittelten Kindern geschieden werden müssen, hat der Arbeitsnachweis der Eintritt in Lehrstellen ermöglicht werden. auch für seine dauernden Klienten Maßregeln zu Es erscheint nach der geschilderten Wirksamkeit des ergreifen, um die nicht ausbleibenden schlechten Straßburger Arbeitsnachweises unnötig, die Vorzis! Elemente auszusondern und zu beeinflusseen Es der kommunalen Vermittlung vor der Tätigkeit det mußten wiederholt eine Anzahl Arbeiter zeitweise gewerblichen Vermittler, die ihren persönlichen Vor
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