Full text: Lübeckische Blätter. 1907 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1907 (49)

._3 ~– Verhandl. d. Bürgerschaft am 4. November 1907. Maßregeln in Vorschlag bringen. Ich habe noch ihr nicht einmal die Befugnis zusteht, die jede vergessen Ihnen mitzuteilen, daß durch den Tod des Stadtverordnetenversammlung in Preußen hat, deren Herrn Hempel die Zahl der Bürgerschaftsmitglieder Beschlüsse doch immerhin von der Regierung ver- auf 108 zurückgegangen ist, so daß die Zahl der hindert werden können, während wir als Mitträger beschlußfsähigen Mitglieder 54 beträgt. Ich bitte der Staatsgewalt fungieren, würde ich das nicht dem Senate Anzeige zu machen, daß die Bürgerschaft nur im Interesse des Antrages bedauern, sondern in beschlußfähiger Zahl versammelt ist. (Geschieht.) wegen der Preisgabe des Prinzips, dem die Bürger- Der ständige Senatskommissar Senator Dr. schaft doch eigentlich ihr Bestehen verdankt. So Eschenburg macht hierauf Mitteilung von den im viel zur rein formalen Seite dieser Frage. Einvernehmen mit dem Bürgerausschuß gefaßten Ich werde mich in der Sache zunächst ganz kurz Anträgen und verliest ein Senatsdekret. fassen, da ich schon zweimal in eingehender Weise Zum Punkt 11 1 der Tagesordnung ergreift diesen Antrag in der Bürgerschaft begründet habe das Wort und nachdem die von mir vorgebrachten Tatsachen Wissell: Man hat mir privatim vorgeworfen, in keiner Weise irgendwie widersprochen worden sind. daß ich in der letzten Bürgerschaftssitung meine Ich will mich also nicht wiederholen. Ich könnte Anträge zurückgezogen habe, und zwar zugunsten noch auf neues, inzwischen bekannt gewordenes der Senatsanträge. Ich will erklären, daß ich nur Material verweisen, Material, das dem Kaiserlich gezwungenermaßen das habe tun müssen. Der Senat Statistischen Amt so wertvoll erschienen ist, daß es hatte gefordert, daß seine Anträge dem meinigen vorweg dieses im Juli dieses Jahres im Reichsarbeitsblatt gingen, und da es sich um eine neue Sigung handelte, erörtert und veröffentlicht hat. Ich will darauf konnte ich Einwendungen dagegen nicht erheben. Es nicht eingehen und will nur auf das Ergebnis, das hat nicht an meinem Willen gelegen, sondern ich vom reichsstatistischen Amt ausdrücklich als das habe mich nur notgedrungen dem Verlangen des Ergebnis ihrer Erörterungen zusammengefaßt ist, Senates fügen müssen. verweisen. Wer sich dafür interessiert, findet dieses Ich will die Frage, ob ein von bürgerschaftlicher Material auf Seite 66530657 des Reichsarbeits- Seite gestellter Antrag kommissarisch beraten werden dblattes, und zwar betrifft es die Frage der Wirk- könne, nur ganz kurz behandeln, nachdem in den samkeit der Minimallohnklausel bei Vergebung Lübeckischen Blättern ein Herr Dr. S. und Dr. G. öffentlicher Arbeiten. Es heißt da: ,„1. Zahlreiche und ferner auch ein ungenannter Verfasser in der Provinzial. und Gemeindeverwaltungen haben die vorletzten Nummer diese Frage sehr eingehend dahin WMinimallohnklaujel in ihre Lastenhefte aufgenommen. behandelt haben, daß es dem Geiste der Verfassung 2. Bei den meisten Verwaltungen ist diese Klausel : nicht widerspreche, wenn ein solcher Antrag durch dauernd in die Lastenhefte aufgenommen. 3. Im eine bürgerschaftliche Kommission beraten würde. allgemeinen bezieht sie sich auf alle Unternehmungen, Allerdings bin ich zunächst zweifelhaft gewesen, ob und in gewissen Provinzen wird sie sogar den : der Verfasser des letzten Artikels in seinem Schluzs-. Gemeindeverwaltungen bei Arbeiten auferlegt, welche ergebnis nicht vielleicht eine Nebenabsicht gehabt erstere durch Geld untersstütßen. 4. Jm allgemeinen haben könne, denn in dem Aufsay wird wörtlich sind nennenswerte Wirkungen weder in bezug auf 1 gesagt, „daß die kommissarische Beratung der Frage, die Kosten der Submissionsarbeiten noch auf die " ob eine. an die Bürgerschaft zurückkehrende Anrege Höhe der Löhne durch die Minimallohnklausel ver- . von der Bürgerschaft selbst als Antrag an den ursacht worden, da, wie man weiß, die Durchschnitts- . Senat zu bringen ist, dem Geiste unserer Staats- löhne der Gegend angenommen wurden, aus welcher ; verfasjung nicht zuwiderläuft.“ Aber da die Be- sich die Arbeiter rekrutieren; endlich 5. sind — von 1J ratung dieser Frage selbstverständlicherweise nur einigen Ausnahmen abgesehen – weder von den c- möglich ist, wenn man auf den Antrag selbst eingeht, Arbeitgebern noch von den Arbeitnehmern: Klagen glaube ich aus diesem Artikel doch schließen zu laut geworden, im Gegenteil ist diese Maßnahme in m können, daß der Verfasser der Meinung ist, die der Regel anerkannt worden und dürfte auch durch r- Bürgerschaft könne Anträge aus ihrer Mitte auch die Unternehmer stets Beachtung finden.“ le kommissarisch prüfen lassen. Ich kann mirs nicht Aber ich muß darauf etwas eingehen, was in n, denken, daß die Bürgerschaft, nachdem in den einer der vorigen Versammlungen der Bürgerschaft r- Lübeckischen Blättern in dieser Weise diese Frage in der Diskussion von einem Mitgliede derselben erörtert worden ist, noch auf dem Standpunkt be- gesagt worden ist, auf das zu erwidern mir die m stehen bleiben sollte, den eines der älteren Mit- Beschlußunfähigket der Bürgerschaft unmöglich n glieder vertreten hat. Sollte sie eingestehen, daß machte. Es ist von dem betreffenden Mitgliede der 4 2:
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