Full text: Lübeckische Blätter. 1907 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1907 (49)

4'3 ö Verhandl. d. Bürgerschaft am 28. Oktober 1907. punkt zu stellen, indem es in das Unterrichtsgesetz Freischulen. Meiner Meinung nach kann von einem in Art. 43 die Bestimmung aufnahm: Jedem in der Mißbrauch überhaupt nicht die Rede sein, wenn Stadt und deren Vorstädten wohnenden Kinde ist jemand nur von dem ihm durch das Geset ohne auf Anmeldung der Eltern oder deren Stellvertreter jede Bedingung verliehenen Rechte Gebrauch macht. der Unterricht unentgeltlich zu erteilen. Allerdings Ob nun alle diese Bedenken so gewichtig und ging man damals aus finanziellen Rücksichten noch bedeutungsvoll sind, daß sie dazu führen müssen, nicht dazu über, die Freischulen, die man einführte, eine Änderung des bestehenden HZustandes vor- allgemein zu machen, sondern man behielt die Zahl- zunehmen, indem man eine Vereinheitlichung der schulen noch daneben bei. Aber trotzdem war im Volksschulen anstrebt, darüber maße ich mir kein Prinzip die Frage entschieden. Es war gesetzlich entscheidendes Urteil an. Ich will es aber der jedem Einwohner Lübecks das Recht zugestanden, Oberschulbehörde und den Hauptlehrern gern glauben. seine Kinder schulgeldfrei unterrichten zu lassen, und Ich von meinem Standpunkte aus würde dann der Staat hatte die Pflicht übernommen, auf Ver- natürlich am liebsten die allgemeine Einführung der langen jedem Kinde den Unterricht in Freischulen Freischulen sehen. Aber ich sehe vollständig ein, zu gewähren. Ich habe, da ich schon damals An- daß davon bei unseren gegenwärtigen finanziellen hänger der Freischulen war, diese Lösung in der Verhältnissen vielleicht noch weniger die Rede sein Annahme mit Freuden begrüßt, daß Lübeck nunmehr kann als im Jahre 1885, und daß ein dahingehender allmählich zur allgemeinen freien Volksschule heraus. Antrag jettt vollständig aussichtslos sein würde. wachsen werde, und soviel ich mich erinnere, ward Wenn also nichts weiter übrig bleibt, als die Ver- diese Ansicht damals ziemlich allgemein geteilt. Sie einheitlichung dadurch zu erzielen, daß alle unsere hat sich im Laufe der Zeit nicht als richtig erwiesen. Volksschulen zu Zahlschulen gemacht werden, dann Die Zahlschulen sind in großer Ausdehnung bestehen muß ich aber von meinem allgemeinen Standpunkt geblieben, und es sind daraus nun, wie es nicht aus mich entschieden dagegen aussprechen, daß nun anders sein konnte, allerhand Unzuträglichkeiten ent- diese Vereinheitlichung benuzt wird, um dadurch standen. Von denen, die mir bekannt geworden höhere finanzielle Erträge aus dem Schulgeld heraus- sind, halte ich drei von derartigen Unzuträglichkeiten zuziehen. Wenn ich auch gern anerkenne, daß man allerdings für gewichtig. Erstens die unterrichts- auch sehr gute Gründe für die andere Ansicht als technische, daß durch das Nebeneinanderbestehen dieser die meinige anzuführen vermag, so bringen die besten beiden Schulen die Freischulen gewissermaßen zu Gründe doch die Tatsache nicht aus der Welt, daß Armenschulen geworden sind, was gewiß wenig er bisher das Recht auf die Freischulen der gesetlich freulich ist. Ich verstehe es sehr, daß, wie wir auas bei uns bestehende Zustand ist und über 22 Jahre dem Bericht der Oberschulbehörde ersehen haben, in lang gehandhabt ist. Einem derartigen Zustande der Hauptlehrerkonferenz nahezu alle Hauptlehrer gegenüber, meine ich, muß man, wenn man dazu sich für die Aufhebung der Freischulen ausgesprochen übergeht, nunmehr denjenigen, die von diesem Recht haben. Die zweite Art von Unzuträglichkeiten Gebrauch gemacht haben, es zu nehmen, mit der möchte ich als verwaltungs- und finanzpolitische be. größten Hartheit vorgehen. Wir haben auch bei zeichnen. Sie sind ausführlich im Bericht der Ober. unserer Steuerpolitik bisher stets daran festgehalten, schulbehörde dargelegt und bestehen hauptsächlich die minderbemittelten Klassen zu schonen und die darin, daß durch die Duplizität der Schulen die notwendigen Erhöhungen möglichst nicht von diesen zu zweckmäßige Verteilung der Schüler und vielleicht erheben. Wenn wir jezt nicht anders können, um auch der Lehrer auf die einzelnen Schulen erschwert die Einheitlichkeit der Volksschulen zu erreichen, auch wird und mehr Klassen bestehen müssen als not- die Minderbemittelten zum Schulgelde heranzuziehen, ! wendig wären, so daß dadurch unnötige Ausgaben so muß das mit der größten Rücksichtnahme geschehen. erwachsen. Welche Bedeutung dieses Bedenken hat, Ich verüble zwar in Abweichung von Herrn Pastor ; entzieht sich selbstverständlich meiner Beurteilung. Becker es dem Finanzdepartement nicht im mindesten, | Der dritte Punkt, der bisher nirgends erwähnt ist, daß es seine Anträge gestellt hat. Dazu ist es eben [ ist sozialer Art. Es hat sich ohne Zweifel infolge das Finanzdepartement, das in erster Linie die : des HZusammenbestehens der beiden Arten von finanziellen Gesichtspunkte hervorzuheben hat. Ich n Schulen eine neue soziale Klassenschichtung gebildet bin dankbar dafür, daß es diese Pflicht überall zwischen den Kindern der Zahlschulen und denen erfüllt. Ebenso wenig verüble ich es dem Senat; 1 der Freischulen, die ich nicht gerade für gut halte. im Gegenteil, ich freue mich, daß er zunächst an Das vierte in der Verhandlung ausgeführte Moment einem Antrage festgehalten hat. Aber nachdem die - halte ich mit Herrn Schulmerich nicht für gewichtig, Bürgerausschußkommission sich einstimmig auf den . nämlich der angeblich getriebene Mißbrauch mit den Standpunkt gestellt hat, daß wir nicht dazu schreiten P.
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