Full text: Lübeckische Blätter. 1907 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1907 (49)

. 4 )33 –ê erhandl. d. Bürgerschaft am 28. Oktober 1907. im Zimmer des Arztes abzuhalten. Das müssen weisung nachher beschränken will, ist es gut. Will am Ende doch die Ärzte wissen, wo am besten die man aber später etwas hinzufügen und ihnen mehr Untersuchung gemacht wird. Herr Schulmerich hat Arbeit aufbürden, werden die Ärzte leicht sagen, das sich erst aufs entschiedenste dagegen verwahrt und hätte vorher gesagt werden müssen. Dr. Cuny hat gesagt, Ärzte hätten diktatorische Gewalt über die also gemeint, daß im allgemeinen ein Besuch alle Lehrer beansprucht und sie hätten in die Technik des sechs bis acht Wochen für jede Schule ausreichen Unterrichts eingreifen wollen, deshalb könnten die würde, aber die Entscheidung überläßt er dem Ärzte sich nicht wundern, wenn die Lehrer von lokalen Bedürfnis. Jch will aber in der Bürger- Schulärzten nichts wissen wollten. Nun, meine ich, schaft nicht auf alle einzelnen Punkte eingehen, denn greift Herr Schulmerich hier in die Tätigkeit des ich meine, es ist wirklich Sache der Behörde, darüber Arztes ein und tut damit genau dasselbe, wogegen zu urteilen, wie etwas Derartiges am praktischsten er eben Verwahrung eingelegt hat. Ich denke, wo gemacht wird. Das kann unmöglich die Bürgerschaft die Kinder am besten untersucht werden, müßten doch machen, auch nicht eine Kommission derselben. Das wohl die Ärzte am besten wissen. Überall werden muß Sache der Oberschulbehörde sein, in der Ärzte sie meines Wissens in den Schulen untersucht. Die und Schulleiter sind. In ihr können die Wünsche Untersuchung im Hause des Arztes halte ich für der verschiedenen Hauptlehrer zum Vortrag gebracht ganz undurchführbar. Herr Schulmerich hat dann werden, und es kann die Dienstordnung denn zweck- auf die Bedenken auf Seite 13 hingewiesen und sich mäßiger gestaltet werden als jetzt, sobald nur erst auf den Wiesbadener Arzt Dr. Cuntz berufen. Ja, Erfahrungen über unsere Bedürfnisse vorliegen. Daß Herr Schulmerich kennt leider nicht, was Dr. Cuntz die Dienstordnung so, wie sie gegeben ist, unabänder- 4uf dem internationalen schulhygienischen Kongreß lich und in allem ein Meisterwerk ist, behaupten die- in London im Sommer dieses Jahres gesagt hat. jenigen am allerwenigsten, die sie gemacht haben. Es Auf dem internationalen Kongreß in Nürnberg im muß aber doch etwas vorliegen, was man mit dem Jahre 1904 ist eine eigene internationale Kommission Institut der Schulärzte anfangen will. eingeseßt worden, die besonders über eine Dienst- Nun möchte ich noch eins sagen. Herr Schulmerich ordnung für die Schulärzte beraten sollte, und sie irrt sich auch in einer anderen Sache. Er meint, hatte den Auftrag erhalten, dem Londoner Kongreß in § 7 unter c hätten die Schulärzte über die Zu- etwas Zweckmäßiges vorzulegen. Auf dem Kongreß weisung der Kinder zur Schule für Schwachbefähigte hat gerade Dr. Cuntz das Referat gehabt und in zu entscheiden. Das ist doch nicht richtig. Herr jeinen Thesen würde Herr Schulmerich finden, daß Schulmerich hat den Anfangssat nicht gelesen, denn Dr. Cuntz die Bedenken, die er früher hatte, jetzt da steht: „Die Schulärzte haben auf Antrag des offenbar zum größten Teile aufgegeben hat. Ich Schulleiters oder auf Anordnung der Oberschulbehörde will nur einen Punkt erwähnen, weil Herr Schul- jederzeit einzelne Kinder zu untersuchen, wenn es merich darauf zurückkam. Er hat die Sprechstunden sich handelt um Zuweisung zur Schule für Schwach- getadelt und gemeint, daß sie zu häufig stattfinden. befähigte." Sie sollen also untersuchen, wenn die Was sagte nun Dr. Cuntz in London über die Oberschulbehörde und der Schulleiter es wünschen. Sprechstunden? Er sagt: „Für die Häufigkeit dieser Ich meine also, einschränkender kann man die Sache Sprechstunden, d. h. Besuche des Schularztes in der eigentlich nicht für den Schularzt machen, als wenn Schule und in einzelnen Klassen, muß das lokale er nur auf Antrag dieser beiden die Untersuchung Bedürfnis entscheidend sein. Jm allgemeinen dürfte in dieser Beziehung vorzunehmen hat. ein Besuch alle sechs bis acht Wochen in jeder Schule Dann bemerke ich noch auf die Anfrage des ausreichen.“ Herrn Wissell, wie es mit der spezialärztlichen Unter- Dr. Cuntz sieht also vernünftigerweise ein, daß an suchung der Augen und Ohren ssteht, daß die Ober- verschiedenen Orten etwas Verschiedenes gemacht schulbehörde sich auf den Standpunkt gestellt hat, werden kann und muß, und daß man nicht alles den die oberste Medizinalbehörde in München ein- über einen Kamm scheren darf. Deshalb ist unsere nimmt und zur Geltung gebracht hat, daß nämlich Dienstordnung auch eine vorläufige. Wenn sie die Augen-. und Ohrenuntersuchungen für die prak- später im Gebrauch ist, wird sich herausstellen, ob tischen schulärztlichen Bedürfnisse in der Schule von sie zu viel enthält, ob weniger besser ist. Im all- praktischen Ärzten gemacht werden können in voll: gemeinen ist es besser, wenn man zunächst etwas zu ständig genügender Weise. Man kann nicht für viel festsett, denn die Ärzte, die nach diesen Vor- alles Spezialärzte einführen, und es handelt sich in schristen handeln sollen, wissen jezt, wenn sie sich der Schule zunächst nur darum, ob die Kinder bewerben, was ihrer wartet. Wenn man die An. ordentlich sehen und hören können. Behandelt werden U
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