Ermächtigung eingeschränkt sehen möchte. Es ist Man kann nicht mit jedermann Erbbauverträge ab-.
ein alter Sat, daß zu einem Vertragsschlusse zwei schließen, sondern es gehört zu einer erfolgreichen
Parteien gehören. Wenn Sie heute Normativ- Durchführung des Erbbaurechts, daß sich Kontra-
bestimmungen für künftige Vertragsabschlüsse auf- henten finden, die das Leben eines einzelnen Menschen
stellen, jo wird das Ergebnis das sein, daß unter überdauern, mit andern Worten, leistungsfähige
Umständen das glänzendste und beste Geschäft, das jjuristische Personen, Genossenschaften und dgl.
im Interesse Lübecks zu machen wäre, an diesen Anders ist die Sache praktisch nicht zu machen.
starren, für das Finanzdepartement unabänderlichen Eine der Hauptschwierigkeiten liegt aber darin, daß
Bestimmungen ohne weiteres scheitert oder daß wir das Erbbaurecht nur mit Amortisationshypotheken
doch in solchen Fällen genötigt werden, an Rat belastet werden kann. Deshalb können als Erbbau-
und Bürgerschast heranzutreten, um diese lästigen unternehmer eigentlich nur Korporationen in Betracht
Bestimmungen los zu werden. Daß dies, namentlicih, kommen, denen man die nötige Dauer .und aus-
wenn es sich um wichtige Verhandlungen mit reichende Kreditwürdigkeit zutrauen kann. Für den
kapitalkräftigen Leuten handelt, höchst unerwünscht Wohnungsbau in dem Industriegelände am linken
ist, ist leicht einzusehen. Ganz dasselbe gilt vm Ufer der Untertrave wird meines Erachtens das
der Preisnormierung,. Wenn wir heute einen Erbbaurecht in diesem Augenblick nicht in Frage
Normalpreis bestimmen, so kann dieser uns unter kommen. Das Bedürfnis nach Arbeiterwohnungen
Umständen bei künftigen Verhandlungen durchaus ist in der dortigen Gegend ganz außerordentlich groß.
hindernd im Wege stehen. Es ist mit Recht von Herrn Wir haben von den verschiedensten beteiligten Stellen
Schulmerich darauf hingewiesen worden, daß im Bürger-. fortwährend Anträge bekommen, dafür zu sorgen,
ausschuß erwähnt sei - ich selbst habe es gesagt und daß für Wohnungen im Industriegebiet Gelände be-
halte auch heute daran fest —, daß es gegebenenfalls reit gestelt werde. Wollte man nun den Wohnungs-
erwünscht, ja notwendig sein könnte, Areale besonders anbau in dortiger Gegend von der praktischen
billig abzugeben, möglicherweise sogar unter den Lösung der Frage des Erbbaurechtes abhängig machen,
Selbstkosten, wenn es sich nämlich darum handelt,, dann würde die Industrie noch jahrelang warten
ein bestimmtes Unternehmen, mit dem große indirekte müssen, bis sie dort für ihre Arbeiter Wohnungen
Vorteile für Lübeck verbunden sind, hierherzuziehen, bekäme. Mein Standpunkt ist der, daß man zu-
und wenn es nicht möglich ist, die Konkurrenz nächst das vorliegende, dringende Bedürfnis befriedigen
anderer Plätze anders zu schlagen, als daß man muß, und zwar auf dem Wege, der bisher üblich
mit dem Preise hinuntergeht. Es wird mir jeder gewesen ist: also durch den Verkauf von Baupläten.
Geschäftsmann bestätigen, daß man unter Umständen Daneben wird man aber die praktische Durchführung
auf der einen Seite ein Opfer bringen muß, um des Erbbaurechtes vorbereiten müssen, um bei der
dadurch auf der andern Seite größere Vorteile. weiteren Entwicklung der Dinge auch in dortiger
wieder einzuheimsen. Das alles wäre aber nicht Gegend Bauland in Erbbaurecht vergeben zu können.
möglich, wenn vom Finanzdepartement an einem Heute muß die ganze Frage, die uns hier beschäftigt,
bestimmten, durch Rat-. und Bürgerschluß festgesetten lediglich von dem Standpunkt des gegenwärtigen
Preise festgehalten werden müßte. praktischen Bedürfnisses beantwortet werden, und ich
Ich komme nun zur Frage des Wohnungsan. glaube, daß Sie, wenn Sie den Senatsantrag unter
baues. Die Vergebung von Bauland im Erbbau- diesem Gesichtspunkt prüfen, zur Annahme der Vor-
recht wird im Finanzdepartement nicht nur erwogen, lage kommen werden. Gegen die Beschränkung der
sie hat vielmehr schon für einen bestimmten Fall Vollmacht in zeitlicher Hinsicht ist nicht das mindeste
eine greifbare Gestalt gewonnen. Es schweben nur einzuwenden.
noch Verhandlungen mit den beteiligten Faktoren. Senator Eschen b ur g : Ich möchte dem nur
Ich hoffe, daß diese Verhandlungen in absehbarer hoch eine kurze es Jh s 'ufügete Der Ver-
Zeit zum Abschluß gelangen, damit wir den gesess kauf ist immer weitergehend als ein bloßes Ver-
gebenden Körperschaften eine erste Vorlage über die seihen auf Grund des Erbbaurechtes. Ich fasse die
Vergebung von Wohnungsbauland im Erbbaurecht (Frmächtigung, die dem Finanzdepartement und det
unterbreiten können. Beim Finanzdepartement ist Industriekommisssion gegeben wird, dahin auf, daß
das Bestreben vorhanden, in dieser Weise vorzugehen darin auch das Recht enthalten ist! da, wo Gelegen-
und damit dem glänzenden Beispiel zu folgen, mit heit dazu vorhanden ist, das Erbbaurecht an die
dem andere deutsche Städte und namentlich die best Stelle des Verkaufes treten zu lassen. Das wollte
verwalteten auf diesem Gebiete vorangegangen sind. s< doch zur Beruhigung des Herrn Schulmerich
Aber auch hierbei ist die Frage der praktischen nicht verschwiegen haben
Durchführbarkeit in den Vordergrund zu stellen. .
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