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departement eingereicht, worin gesagt ist, daß die einem angemessenen Preise das Grundstück nicht An
Rechte der Gemeinde gekränkt würden. Das Finanz- erhalten kann. Aber der Senat hat ja nach der Eic
departement hat dann noch an demselben Tage die Senatsvorlage der Gemeinde überhaupt kein Preis- ha!
Angelegenheit an die Baudeputation geleitet. Die angebot gemacht. Wenn da nun der Staat jetzt W
Baudeputation sagt in ihrem Protokoll vom 17. Juni, mit der Enteignungsforderung kommt, ist das wä
das ans Finanzdepartement zurückgegangen ist, daß indirekt ein Druck auf die Gemeinde, der nicht der
die beregten Wegeparzelen nur kurze und ausgeübt werden sollte. Ich als Privater würde nä:
schmale Fußwege darstellen, die ganz innerhalb der mich sicherlich nicht bereit finden lassen, unentgeltlich ein
durch den Staat erworbenen Grundstücke liegen, und Eigentum abzutreten, auch wenn die Gegenpartei tui
daß die Gemeinde an der Aufrechterhaltung dieser der Meinung sein könnte, daß das, was ich indirekt ha:
Wege kein Interesse haben kann. Eine mündliche erhalte, einen größeren Wert darstelle als das, was get
Verhandlung mit dem Gemeindevorsteher über die ich abgebe. Jetzt, wo die Enteignung gefordert ge;
Abtretung dieser Areale, so heißt es wörtlich in dem wird, muß der Staat auch bezahlen. Wenn es Er
Protokoll, hat nur den Erfolg gehabt, daß von der also feststeht, daß doch etwas vom Staat bezahlt ha
Rückversezung in den ursprünglichen Zustand abge. werden muß, hätte er auch vorher den Versuch sö.
sehen werden soll, eine Einigung über die unentgelk. machen können, das Land gegen angemessene Be- wc
liche Abtretung der Wegeparzellen konnte nicht zahlung zu erhalten. un
erzielt werden. Die VBaudeputation hat dem Bade-Schlutup: Ich möchte hierzu eine kurze V
Finanzdepartement anheimgegeben, die geringwverr (Erklärung abgeben. Es steht in der Senatsvorlage ét!
tigen Flächen auf dem Enteignungswege zu erwerben. daß Versuche der Baudeputation, mit dem Gemeinde- dü
Nötig haben wir diese Parzellen, und so ist der ghorsteher zu verhandeln gemacht sind. Das ist de
Antrag hierhergekommen. Nach Lage der Sache ist pj’ichtig, aber zum Abschluß sind sie nicht gelangt se:
keineswegs ausgeschlossen, daß man sich in den Ver. und aus dem Grunde möchte ich mich nicht V
gleichsverhandlungen, die vor der Enteignung statt- weiter erklären, sondern erst abwarten, welche Ant- !!
zufinden haben, bald einigen wird, dazu dürfte die wort der Gemeindevorstand von der Baudeputa- de
Verleihung des Enteignungsrechtes aber notwendig tion bekommt de
iti ty hoffe, daß hie Hitgecschsft dem Urtrage o +:zrepres Der Herr ständige Senats- t
jufitimétt with. ! (. kommissar hat es für richtig gehalten, Pt ius Aus- ge
. Senator Eschenburg: Gerade aus den Einzel: führungen damit zu beginnen, daß er sagte, er kli
heiten, die Herr Dr. Wittern aus seiner Prazis gqnüsse die tatsächlichen Angaben, die ich gemacht wi
heraus über die Sache vorgetragen hat, die an sich habe, als unrichtig bezeichnen, und es haben eil
von geringer Bedeutung ist, sollte hervorgehen, daß gewisse Herren ihre helle Freude darüber ohne wi
es nicht zwecmäßig ist, Einzelheiten in. die Ber heiteres kundgegeben. Ob das der Bürgerschaft je)
ratung der Bürgerschaft zu ziehen: Die Bedinr Hhngemessen ist, das zu entscheiden muß ich diesen ge
gungen „pon Schlutup sind mir nicht weiter be- Herren selbst überlassen. Ich will aber fragen, D
kannt bis „auf Line Außerung des Schlutuper wer hat aus dem Munde des Herrn ständigen an
Vertreters im Bürgerausschuß. Die Bedingung Senatskommissars entnommen, daß er auch nur wi
war allerdings der Würde des Staates keiness cine von den tatsächlichen Angaben, die ich gemacht, di
wegs entsprechend. richtig gestellt hat? Steht das, was der Herr m
Wissell: Die Einzelheiten interessieren uns gesagt hat, in Widerspruch mit dem, was ich
gar nicht. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, gejagt habe? Ich möchte den Herrn ständigen he
mit dem Vermögen und Eigentum der Gemeinde so Senatskommissar bitten, derartige Erklärungen et
zu schalten und zu walten, wie der Vormund mit Bürgerschaftsmitgliedern gegenüber zu unterlassen, C
dem Vermögen seines Mündels. Wenn der Gemeinde. wenn er nicht die nötigen Unterlagen dafür hat. V
vorstand der Meinung ist, daß man Land unentgelt- Das von ihm zitierte Schreiben von mir war V
lich nicht abgeben könne, mag er vielleicht irrig voll berechtigt. Der Staat hatte sich angemaßt, gi
handeln, aber die Gründe, die ihn dazu veranlassen, fremdes Eigentum ohne weiteres abzugraben. Diese hi
müssen wir respektieren. Wenn er es also ablehnt, Parzelle gehörte nicht dem Staat, sondern der Ê
unentgeltlich etwas abzugeben, ist das sein durchaus Landgemeinde Schlutup. Das ist vor zwei Jahren U
gutes Recht, und ich bin der Meinung, der Staat vertraglich zwischen den Parteien festgelegt, und b
soll erst dann mit Enteignung kommen, wenn er zu im Januar d. J. ist noch das Ausschlußurteil des )
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