Full text: Lübeckische Blätter. 1907 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1907 (49)

r Verhandl. d. Bürgerschaft am 24. Juni 1907. des rungen entschlossen hat. Ich spreche dem Senat werden könnte, brauchten wir jetzt nicht weiter auf etn sowohl wie der Kommission meinen wärmsten Dank die Materie einzugehen. den für sämtliche Landgemeinden aus. Es zeugt davon, Schneider: Ich kann nicht darauf eingehen, [tig. daß das Land mit festem Vertrauen auf unseem meinen Antrag mit Rücksicht darauf zurückzuziehen, dem Senat blicken kann. Ich bitte Sie, diesem Senats. daß die neue Steuervorlage bereits diese Anregung "sj antrag einstimmig Folge zu geben, die Sache ist enthält. Denn wenn die Steuerbehörde diese Vor- ten vollkommen in Ordnung, und es ist alles gut zwischen lage an den Senat bringt, ist der Senat in der Lage, rück Land und Stadt erledigt. den betreffenden Passus wieder herauszustreichen, und Lauenstein: Ich bin auch dafür, daß Sie wir stehen auf dem alten Standpunkt. Es gibt in der den Worten des Herrn Tegtmeyer folgen und ale Lübeck noch eine große Anzahl von Beamten, denen den Senatsantrag unterstüßgen. Ich möchte nurn von ihrem Gehalt für die Pensionskassen Abzüge darauf hinweisen, daß es von vornherein meine volle gemacht werden. Es sind namentlich unsere Bahn- Überzeugung war, daß der Senat sich auf den Boden beamten. Soweit ich unterrichtet bin, zahlen sie den begeben würde, der von seiten der Landgemeinden bei der Anstellung zwei Prozent des Gehaltes. Jede eue vorgeschlagen wurde, denn der Senat hat selbst als Gehaltsverbesserung wird mit ferneren zwei Prozent son oberste Behörde den Gemeinden ein Statut gegeben, besteuert, und jährlich müssen sie sich dreieinhalb vill in welchem ausgesprochen ist, daß Zuwiderhandlungen Prozent ihres Gehaltes für die Pensionskasse ab- ery gegen die Vorschriften vom Gemeindevorstand mit ziehen lassen. Diese abgezogenen Beträge müsssen die Strafen von ff 1 bis / 15 geahndet werden. sie aber doch versteuern. Die Beamten sind ge- ter Auch ich freue mich, daß der Senat unserm Wunsche gzwungen, diese Beiträge zu zahlen, es ist nicht etwa ist nachgekommen ist. ihr freier Wille, denn wenn sie die Beiträge nicht ges Der Senatsantrag wird hierauf angenommen. zahlen, können sie keine Beamte bleiben. Diejenigen ß) Es folgt die Beratung des Antrages Schneider. Beamten, die nun in den Genuß von Pension kommen, j put DU § s FUL G zzecl :se; bie Prgen ehrrsett irre run. V ing erweiterter Form gestellt ist. Der Antrag geht jekt passiert oft, daß Beamte überhaupt nicht in den sich dahin: Genuß einer Pension kommen; sie sterben vorher ß! Die Bürgerschaft wolle den Senat ersuchen, und hinterlassen weder Frau noch Kinder. Dann ren in Erwägung zu ziehen, ob die Beiträge zu haben sie jahrelang Beträge versteuert, die sie niemals en; Pensionskassen, welche den im lübeckischen Staate gesehen haben. Genau so liegt die Sache bei der h.) Einkommensteuer zahlenden Beamten von ihrem Invaliditäts- und Altersversicherung. Was die Lebens- bei Gehalte gekürzt werden, ferner die Beiträge uversicherungsprämien betrifft, so können Sie die Grenze en zur Invaliditäts- und Altersversicherung, von AM 300 wohl annehmen. So ist es auch in pte sowie die Lebensversicherungsprämien bis Preußen. Auch hierbei liegt, so kann man wohl so zu einem Betrage von AM 300 als abzugs- agen, eine Altersversicherung, eine Versorgung fürs h§r fähig von dem zu versteuernden Einkommen zu Alter, vor. Daß diese Prämien versteuert werden iht erklären sind. sollen, dürfte wohl wenig berechtigt sein. Ich bitte H. L. Th. Käh l e r : Ich glaube, diesen Antrag Siie, meinen Antrag dem Bürgerausschuß zur Prüfung Ur können wir ablehnen, denn das neue Einkommen- zu überweisen. ! . . steuergeset ist bereits an den Senat gegangen oder Der Antrag Schneider wird hierauf an den geht doch in den nächsten Tagen dorthin. Da ich Bürgerausschuß verwiesen. ] weiß, daß diese Sache geprüft ist und sie auch bei Schluß der Sißzung 1 Uhr 30 Minuten. en der Beratung des Gesetzes gleich hier mit gevrüf! (Nach stenoaraphischen Aufzeichnungen.) m c r- iy C ad de m- n- ?- Druck und Verlag von H. G. Rahtgens in Lübeck. 9 Q 0
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