anlassung genommen, die Stelle auszuschreiben. Es vorausseßend, das Finanzdepartement angewiessen hat, T
sind darauf zwei Bewerbungen eingegangen, und zwar die eingezahlte Summe der Schuldentilgungskasse U
eine von dem Rechtsanwalt Dr. Kähler und eine zuzuführen. (Bravo.) ai
von dem Rechtsanwalt Dr. Mandorpf. Ich bitte Zum ersten Senatsantrag liegt eine Eingabe S
Sie nunmehr, die Wahl vorzunehmen. (Geschieht.) unterzeichnet von Gebrüder Buck ; 22 tiesigou z!
Der Wortführer verfügt sodann Anzeige an den Firmen vor. Da das Schriftstück sämtlichen Mit- d
Senat, daß die Bürgerschaft beschlußfäßig ver. gliedern der Bürgerschaft im Druck zugegangen ist, le
sammelt sei. wird auf die Verlesung verzichtet. di
Der ständige Senatskommissar Senator Dr. Dr. Lien au: Wie Sie aus dem Bericht über §
Fehling verliest sodann zwei Dekrete des Senats die Verhandlungen der Kommission ersehen haben, q
und macht Mitteilung über die mit dem Bürger- gehöre ich zwar der Mehrheit, welche sich für den .
ausschuß vereinbarten Anträge. Zur Verlesung Senatsantrag entschieden hat, an, nehme aber per- ka
gelangt sodann ein Dekret des Senats vom 22. Juni sönlich einen anderen Standpunkt ein wie die übrigen ti
folgenden Inhalts: Herren der Mehrheit, indem ich von dem Gesichts- fi
Für die Verpflegung der schwedischen Truppen punkt ausgehe, daß man nur dann der Vorlage das bi
und für Lieferungen an die schwedische Armee. Wort reden darf, wenn man den Beweis als f
verwaltung sind in den Jahren 1813 und 1814 erbracht ansieht, daß durch die Anlage der neuen si
der Stadt Lübeck Forderungen erwachsen, die naeh Fabrik der Industrie Schlutups kei n Schaden Ui
verschiedenen Abzahlungen durch Vergleich im erwächst, während die übrigen Mitglieder der Mehr- }
Jahre 1815 schließlich auf 50 000 Gulden Rheinisch heit diese Vorlage genehmigen zu können glauben, J
festgestellt worden sind. Die Einziehung dieser olange nicht der Beweis, daß ein Schaden entstehen ;1
Summe hat sich bis zum Jahre 1852 nicht ermöge. werde, geliefert ist. Ich bin allerdings der Meinung, §
lichen lassen. Als in jenem Jahre ein Handels. daß der Nachweis, daß k e i n Schaden entstehen wird, t
und Schiffahrtsvertrag zwischen Lübeck und Schweden erbracht ist, und zwar gehe ich dabei von folgenden zi
zum Abschluß gelangte, ist vereinbart worden, daß Gesichtspunkten aus. Ich habe mir die verschiedenen F
Lübeck während der Dauer solchen Vertrages auf ragen, welche seitens der Kommission an das Ü
Geltendmachung seiner Forderungen verzichte. Medizinalkollegium gerichtet sind, vorgelegt und sie zu
Nachdem im vergangenen Jahre durch den Ab. eingehend geprüft. Die erste Frage, die dem Medizinal- fi
schluß des deutsch - schwedischen Handelsvertrages der kollegium seitens der Kommission vorgelegt ist, geht K
zwischen Lübeck und Schweden geschlossjene Vertrneg dahin: Ist zu befürchten, daß die Gerüche, die mit A
aufgehoben worden, hat der Senat die erforderlichen keiner Knochenmehlfabrik voraussichtlich oder vermutlich de
Schritte getan, um nunmehr die alte Angelegenheit verbunden sind, sich den Fischkonserven, welche in gi
endgültig zu ordnen. Schlutup verarbeitet werden, mitteilen werden? di
Die eingeleiteten Verhandlungen, bei denen sich Würde diese Frage zu bejahen sein, würde man st
Lübeck der Vermittlung und Unterstütung des aus. unbedingt die Vorlage ablehnen müssen, da es ein B
wärtigen Amtes in dankenswerter Weise zu erfreuen ghroßer Fehler sein würde, die in Blüte stehende bi
gehabt hat, sind nunmehr dadurch beendet worden, Industrie Schlutups zu schädigen. Sie werden aus de
daß die Königlich Schwedische Regierung den vollen den Gutachten ersehen haben, daß diese Furcht unbe- D
Kapitalbetrag der 50 000 Gulden gleich ./0 s5 718 gründet ist. Es ist zwar richtig, daß in geschlossenen ot
bar an die Stadtkasse bezahlt hat. Räumen derartige Nahrungsmittel schlechte Gerüche t.
Die Bürgerschaft hat zur Zeit sowohl der ven. annehmen, es ist aber durch verschiedene Proben be- w
gleichsweisen Festsegung der Forderung auf 50 000 wiesen, daß das in frischer Luft nicht zu befürchten G
Gulden als dem zeitweisen Verzicht auf ihre Geltend. ist. Zwar steht das Gutachten der Fischindustriellen bi
machung zugestimmt. Eine HZinsforderung ist bis. vom November v. J. hiermit in Widerspruch, das bi
zum Jahre 1852 lübeckischerseits nicht geltend gemacht, nachzuweisen sucht, daß troydem der schlechte Geruch zu
auch in den Verhandlungen bei Abschluß des von solcher Fabrik sich den Fischkonserven mitteilen hi
schwedisch - lübeckischen Handels. und Schiffahrts.. würde, ich halte dieses Gutachten aber gegenüber J
vertrages vom 14. Sevtember 1852 nicht vorbehalten den übrigen Gutachten nicht für gleichwertig, weil sich ki
worden. jedenfalls in der Praxis gezeigt hat, daß diese Furcht sd
Indem der Senat der Bürgerschaft von der unbegründet ist. gt
Erledigung der Sache Kenntnis gibt, teilt er zugleich Es wird dann die zweite Frage zu prüfen sein, vi
mit. daß er, das Einverständnis der Bürgerschaft die ebenfalls an das Medizinalkollegium gerichtet ist. T
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