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Der Antrag wird abgelehnt und Art. 23 in der
Fassung der Senatsvorlage angenommen.
Zu Art. 34 beantragt Schulmerich in Absaß 2
folgende Fassung der Ziffer 1:
„1. der Geistliche und der Küster der Orts-
kirche sowie die Lehrer und Lehrerinnen an
Staats- oder Gemeindeschulen für ihre Amtsein-
nahmen.“
Gusmann beantragt zu dem gleichen Artikel in
Absatz 2 folgende Fassung der Ziffer 1:
„]. der jetzige Geistliche und der jetzige Küster
der Ortskirche für ihre Amtseinnahmen."
Dr. Benda beantragt zu dem gleichen Artikel :
die Ziffer 1 des Absates 2 zu streichen.
Senator Dr. Ne um a n n : Wenn an der Vor-
lage in dieser Beziehung eine Anderung vorgenom-
men werden soll, dann, glaube ich, empfiehlt es sich,
die Gleichstellung zwischen Geistlichen und Lehrern
in der Weise herbeizuführen, wie das in dem Antrag
des Herrn Dr. Benda vorgeschlagen ist.
Thiele beantragt zu dem gleichen Artikel die
Ziffer 1 wie folgt zu fassen: ji?
Gh N H RE 3§f
jetzigen Lehrerinnen für ihre Amtseinnahmen."
Gus mann: Ich ziehe meinen Antrag zu-
gunsten des Antrages Dr. Benda zurück. Wenn
Ziffer 1 des Absaßes 2 gestrichen wird, bin ich
befriedigt.
jedn. cogr: Ich möchte bitten, für den
Antrag Dr. Benda einzutreten, weil ich die Gleich-
heit haben will. Es ist richtig, daß der Pastor
Gemeindebeamter ist, aber es wurde schon erwähnt,
es liege nichts im Wege, daß die Gemeinde nun-
mehr dem Pastoren die Steuern wieder im Gehalt
vergütet. Das hat die Gemeinde ganz in der Hand.
Aber im Interesse der Gleichheit bitte ich den An-
trag Dr. Benda anzunehmen.
Thiele: Wie wird es dann aber mit dem
Lehrer ? Bekommt er auch mehr Gehalt als er
gehabt hat ? Hier handelt es sich doch um einen
Staatsangestellten.
_ Dobberstein: Ich möchte Herrn Thiele er-
widern, daß ein Unterschied da ist zwischen Staats-
beamten und Gemeindebeamten.
Der Antrag von Dr. Benda wird zunächst zur
Abstimmung gebracht und angenommen. Damit ist
eine Abstimmung über die anderen Anträge zu
Art. 34 gegenstandslos geworden.
Es wird darauf zur Beratung des Art. 20 zu-
rückgekehrt.
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Zu Absatz 1 beantragt Schulmerich folgende
Fassung der Ziffer 4:
„4. Ärzte, Geistliche und Lehrer.“
Dr. B end a: In Konsequenz des Antrages,
den Sie eben angenommen haben, beantrage ich,
die Ziffer 4 des Absatzes 1 dieses Artikels wie
folgt zu fassen:
„4. Ärzte und Lehrer, sowie Geistliche und
Küster der Ortskirche."
Gusmann beantragt folgende Fassung:
„4. Ärzte, Geistliche und Küster der Orts.
kirche und Lehrer.“
Dr. Zi e hl: Herr Dr. Benda sagte, in Kon-
sequenz der Annahme seines Antrages müsse sein
Antrag zu Art. 20 angenommen werden. Ich kann
das nicht einsehen. Weshalb sollen nun der Geist-
liche und der Küster berechtigt sein, eine Wahl
ablehnen oder davon zurücktreten zu können ? J
möchte wissen, welche Gründe dafür vorhanden sind.
Wenn die Ärzte ausgenommen sind, so hat das
einen anderen Grund, denn die können oft nicht
kommen, wenn der Gemeindevorstand zu einer
Sitzung zusammentritt, weil sie in ihre Praxis
müssen. Genau so ist es ja auch bei der Wahl
zum Schöffen und Geschworenen. Aber weswegen
der Geistliche und der Küster ausgenommen werden
sollen, kann ich bis jetzt nicht verstehen, und ich
möchte dringend bitten, mir das auseinanderzusetzen.
Dr. Benda: Ich halte es für sehr wichtig,
daß der Geistliche das Recht haben muß, eine Wahl
in den Gemeindevorstand um seiner Stellung als
Geistlicher willen abzulehnen. Denken Sie sich den
Fall, daß in der Gemeinde Differenzen bestehen,
und verschiedene Parteien sich gegenüberstehen. Wenn
dann der Geistliche in den Gemeindevorstand ge-
wählt ist, kann es ihm nicht angenehm sein, in das
Parteigetriebe hineingezogen zu werden. Das würde
seine Stellung als Scelsorger vielleicht sehr er
schweren. Deshalb muß es in sein Ermessen gestellt
werden, ob er eine solche Wahl annehmen will
oder nicht.
S Heri zieht seinen Antrag zu Art. 20
zurück, desgleichen Gusmann. ,
Dr. Zi e hl: Herr Dr. Benda hat jett für
den Geistlichen andere Gründe angeführt, nicht aber
die, daß sein Antrag eine Konsequenz des vorhin
angenommenen und von ihm gestellten Antrages ist
Ich verstehe aber immer noch nicht, was denn der
Küster dabei soll. Dann lassen Sie ihn doch her
aus. (Heiterkeit.) ] n
Dr. B e n d a : Jnsofern ist allerdings mein
trag eine Konsequenz des vorigen Beschlusses, als