Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

w t nue ~ Der Antrag wird abgelehnt und Art. 23 in der Fassung der Senatsvorlage angenommen. Zu Art. 34 beantragt Schulmerich in Absaß 2 folgende Fassung der Ziffer 1: „1. der Geistliche und der Küster der Orts- kirche sowie die Lehrer und Lehrerinnen an Staats- oder Gemeindeschulen für ihre Amtsein- nahmen.“ Gusmann beantragt zu dem gleichen Artikel in Absatz 2 folgende Fassung der Ziffer 1: „]. der jetzige Geistliche und der jetzige Küster der Ortskirche für ihre Amtseinnahmen." Dr. Benda beantragt zu dem gleichen Artikel : die Ziffer 1 des Absates 2 zu streichen. Senator Dr. Ne um a n n : Wenn an der Vor- lage in dieser Beziehung eine Anderung vorgenom- men werden soll, dann, glaube ich, empfiehlt es sich, die Gleichstellung zwischen Geistlichen und Lehrern in der Weise herbeizuführen, wie das in dem Antrag des Herrn Dr. Benda vorgeschlagen ist. Thiele beantragt zu dem gleichen Artikel die Ziffer 1 wie folgt zu fassen: ji? Gh N H RE 3§f jetzigen Lehrerinnen für ihre Amtseinnahmen." Gus mann: Ich ziehe meinen Antrag zu- gunsten des Antrages Dr. Benda zurück. Wenn Ziffer 1 des Absaßes 2 gestrichen wird, bin ich befriedigt. jedn. cogr: Ich möchte bitten, für den Antrag Dr. Benda einzutreten, weil ich die Gleich- heit haben will. Es ist richtig, daß der Pastor Gemeindebeamter ist, aber es wurde schon erwähnt, es liege nichts im Wege, daß die Gemeinde nun- mehr dem Pastoren die Steuern wieder im Gehalt vergütet. Das hat die Gemeinde ganz in der Hand. Aber im Interesse der Gleichheit bitte ich den An- trag Dr. Benda anzunehmen. Thiele: Wie wird es dann aber mit dem Lehrer ? Bekommt er auch mehr Gehalt als er gehabt hat ? Hier handelt es sich doch um einen Staatsangestellten. _ Dobberstein: Ich möchte Herrn Thiele er- widern, daß ein Unterschied da ist zwischen Staats- beamten und Gemeindebeamten. Der Antrag von Dr. Benda wird zunächst zur Abstimmung gebracht und angenommen. Damit ist eine Abstimmung über die anderen Anträge zu Art. 34 gegenstandslos geworden. Es wird darauf zur Beratung des Art. 20 zu- rückgekehrt. 1 52 Zu Absatz 1 beantragt Schulmerich folgende Fassung der Ziffer 4: „4. Ärzte, Geistliche und Lehrer.“ Dr. B end a: In Konsequenz des Antrages, den Sie eben angenommen haben, beantrage ich, die Ziffer 4 des Absatzes 1 dieses Artikels wie folgt zu fassen: „4. Ärzte und Lehrer, sowie Geistliche und Küster der Ortskirche." Gusmann beantragt folgende Fassung: „4. Ärzte, Geistliche und Küster der Orts. kirche und Lehrer.“ Dr. Zi e hl: Herr Dr. Benda sagte, in Kon- sequenz der Annahme seines Antrages müsse sein Antrag zu Art. 20 angenommen werden. Ich kann das nicht einsehen. Weshalb sollen nun der Geist- liche und der Küster berechtigt sein, eine Wahl ablehnen oder davon zurücktreten zu können ? J möchte wissen, welche Gründe dafür vorhanden sind. Wenn die Ärzte ausgenommen sind, so hat das einen anderen Grund, denn die können oft nicht kommen, wenn der Gemeindevorstand zu einer Sitzung zusammentritt, weil sie in ihre Praxis müssen. Genau so ist es ja auch bei der Wahl zum Schöffen und Geschworenen. Aber weswegen der Geistliche und der Küster ausgenommen werden sollen, kann ich bis jetzt nicht verstehen, und ich möchte dringend bitten, mir das auseinanderzusetzen. Dr. Benda: Ich halte es für sehr wichtig, daß der Geistliche das Recht haben muß, eine Wahl in den Gemeindevorstand um seiner Stellung als Geistlicher willen abzulehnen. Denken Sie sich den Fall, daß in der Gemeinde Differenzen bestehen, und verschiedene Parteien sich gegenüberstehen. Wenn dann der Geistliche in den Gemeindevorstand ge- wählt ist, kann es ihm nicht angenehm sein, in das Parteigetriebe hineingezogen zu werden. Das würde seine Stellung als Scelsorger vielleicht sehr er schweren. Deshalb muß es in sein Ermessen gestellt werden, ob er eine solche Wahl annehmen will oder nicht. S Heri zieht seinen Antrag zu Art. 20 zurück, desgleichen Gusmann. , Dr. Zi e hl: Herr Dr. Benda hat jett für den Geistlichen andere Gründe angeführt, nicht aber die, daß sein Antrag eine Konsequenz des vorhin angenommenen und von ihm gestellten Antrages ist Ich verstehe aber immer noch nicht, was denn der Küster dabei soll. Dann lassen Sie ihn doch her aus. (Heiterkeit.) ] n Dr. B e n d a : Jnsofern ist allerdings mein trag eine Konsequenz des vorigen Beschlusses, als
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