9 ö Verhandl. d. Bürgerschaft am 29. Januar 1906.
ganzen Reihe anderer pensionsberechtigter Hülfs-
arbeiter mit Genehmigung des Senates das Gehalt
auf M 1700 oder / 1800 erhöht. Was die
Bezugnahme auf das Jahr 1889 anlangt, so hat
Herr Klein da ein Senatsdekret im Auge, in dem
sestgesezt ist, daß Diätaren, und das besteht noch
jezt, von den einzelnen Behörden nur ein Gehalt
bis zu M 1400 gewährt werden sFoll, mit Ge-
nehmigung des Senates kann aber auch hier höher
gegangen werden. Es ist nur bestimmt, daß die
einzelnen Behörden nicht allein über M 1400
hinausgehen können. Im übrigen darf ich bemerken,
daß die ganze Sache bereits den Senat beschäftigt
und daß vielleicht demnächst eine Vorlage hierher-
kommen wird, in der einige Abänderungen und kleine
Erhöhungen der Gehalte befürwortet werden.
Professor Dr. Baethc>e: Herr Pape sprach vor-
hin über das Vorgehen der Verwaltungsbehörde in
bezug auf die Wassermesser. Er sagte bei dieser
Gelegenheit, es wäre der betreffende Paragraph so
klipp und klar gefaßt, daß Zweifel nicht möglich
wären. Das ist leider nicht der Fall, sondern wir
haben in der Verwaltungsbehörde juristische Gut-
achten eingeholt über die richtige Auffassung dieses
Paragraphen. Wenn die Fassung so genau fest-
gelegt wäre, wie Herr Pape sagt, so würde kein
Zweifel entstehen können. Die Behörde muß jett
aber in jedem einzelnen Falle feststellen, wie die
Verhältnisse liegen, und daß sie das tut, ist ihre
Pflicht. Selbstverständlich hat die Behörde kein
Interesse daran, es so oder so zu machen, sie hat
nur dasjenige auszuführen, was der Wortlaut des
Gesetzes vorschreibt, und ich meine, sie handelt damit
nur im Interesse der Allgemeinheit.
Der Senatsantrag wird hierauf angenommen.
Zum vierten Senatsantrage ergreist das Wort
Heinsohn: Es handelt sich hier wie kürzlich
bei einem andern Antrage in der Bürgerschasst um
die Erhöhung des Gehaltes zweier Beamten. Das
Gehalt des betreffenden andern Beamten haben wir
damals abgelehnt. Es handelte sich bei diesen Fällen
meistens um Beamte, die durch ihre Tätigkeit viel
mit dem Publikum in Berührung kommen, recht
bekannt sind und sich die Achtung desselben erworben
haben. Das ist auch in diesem Falle so. Es ist
deshalb schwer für ein Mitglied der Bürgerschaft,
in Sachen, in denen man wie hier die Personen von
der Sache schwer trennen kann, dagegen zu sprechen.
Ich möchte mir aber doch erlauben, dies zu tun.
Hier wird hervorgehoben, daß diese Stellen aus-
nahmsweise durch die erhöhte Tätigkeit der Beamten
eine höhere Stellung des Gehaltes erforderten. Ich
möchte dem widersprechen. Es geht nun einmal
nicht, daß wir aus dem HBeamtenetat besondere
Leute herausgreifen und deren Gehalt erhöhen. Jm
Jahre 1902 sind bei der letzten Gehaltsregulierung
eine Reihe von Beamten in die Gruppe XIV ge-
kommen, und es würde berechtigte Unzufriedenheit
erwecken, wenn man jetzt zwei Beamten aus ihr
herausgriffe und deren Gehalt erhöhte. Zur Sache
selbst möchte ich eins bemerken. Es wird hier in
der Begründung erwähnt, daß die Beamten sich nach
auswärts wenden könnten und dort ein höheres Ge-
halt beziehen. Der Fall kann eintreten, das gebe
ich zu, aber ich habe die feste Überzeugung, daß
unsere ganzen Einrichtungen in der Verwaltungs-
behörde derartig aufgezogen sind, daß, wenn wirklich
ein oberer Beamter fortgeht, der Betrieb doch unge-
stört weiterginge. Es sind gerade in der Gasanstalt
eine Reihe gleich vorgebildeter Beamten. Es braucht
ja auch nicht der Fall einzutreten, daß ein Beamter
weggeht, es kann auch ein Todesfall eintreten.
Dann wird die Sache dort aber so aufgezogen sein,
daß der nächste Beamte in die erledigte Stelle auf-
rückt, in die Stelle, die er schon vielfach vertreten
mußte. Ich lege mehr Wert darauf, daß man den
Beamten, die wir meistens von auswärts beziehen,
denn wir in unserm kleinen Gemeinwesen können
uns hier keine ausbilden, die schon von mir Ihnen
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sie haben dann ein viel größeres Interesse an unsern
ganzen Sachen, wenn sie die Aussicht haben, daß,
wenn durch irgend etwas ein Oberbeamter fortgeht,
sie hinaufrücken können. Ich kann die Begründung
des Senates durchaus nicht als zutreffend ansehen,
und ich möchte Sie deshalb bitten, den Senatsantrag
unter a abzulehnen. Bei b handelt es sich nur um
das Hinaufrücken eines Beamten vom Assistenten
zweiter Klasse zum Assistenten erster Klasse, wie das
auch im Kommissionsbericht gesagt ist.
. Senator Dr. Fehling: In erster Linie möchte
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den Betrieb der Gemeindeanstalten überhaupt gehabt
hat. Der Antrag der Verwaltungsbehörde reicht
weit zurück, er lag schon vor, ehe der Beamtenbe-
soldungsetat zuletzt revidiert wurde. Was isst aus
diesem Antrage nun geworden ? Der Senat hat sich ihm
in einem wesentlichen Punkte nicht angeschlossen. Im
Bürgerausschuß hat man vollends von dem Senats-
antrage nur den zweiten Teil empfehlen zu können
geglaubt, bei dem es sich doch nur um einen neben-
sächlichen Punkt handelt. Ich bin ja nicht imstande,
hier für die Auffassung der Verwaltungsbehörde ein-
zutreten; um so mehr möchte ich bitten, noch einmal
zu erwägen, ob es nicht doch praktisch und richtig
ist, jedenfalls den Antrag des Senates sv, wie er