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Die alte Schuld hatte einen Bestand von
„ 2 956 020,99, insgesamt war der Staatsschulden-
bestand eingeschlossen die Verpflichtungen für Hypo-
theken MM 41 445 292,99.
Von den Einzelabrechnungen sei erwähnt die
Abrechnung des Seebades Travemünde (Seite 18
und 19 des Berichtes).
Die ordentlichen Einnahmen erbrachten hier mit
M 35 976,77 . 6756,67 weniger als die Aus-
gaben. Anderweitige Ausgaben kommen hinzu: ordent-
liche unter Art. 34 und 36 seitens der Baudeputation
geleistete M 16 752,27, außerordentliche seitens der
Reservekasse für Neubau der Seebadeanstalt, Wieder-
herstellung und Sicherung der Strandpromenade, deren
Beleuchtung, Herstellung der Parkanlage in der Villen-
kolonie, Erweiterung des Jachthafens M 124 798,22.
Insgesamt erforderte das Seebad Travemünde ein-
geschlossen den Betriebsunterschuß M 148 307,16.
Verzinsung der Hunderttausende, welche sonst schon
für den gleichen Zweck ausgegeben worden sind, kommt
natürlich nicht in Betracht.
Die Abrechnung und Bilanz des Stadtparkes
weist einen sehr erfreulichen Stand nach, am 31. März
war ein Überschuß von .#& 185 896,62 vorhanden.
Verkauft wurden nur zwei Bauplätze mit einem Er-
löse von . 24 914. Der Gesamterlös aller bisher
verkauften Bauplätze beträgt M T785 557, während
für Ausgestaltung der Anlage M 562 805,42 aus.
gegeben wurden. Zum Verkauf standen noch 31 Bau-
plätze. Eine besondere Zahlung aus dem Überschuß
in der Höhe von . 30 000 wurde für die geplante
Idiotenanstalt geleistet.
Wenn die Einnahmen und Ausgaben unseres
Staatshaushalts betrachtet werden, so können die
außerordentlichen Zahlen nicht außer acht gelassen
werden, ebenso nicht die der Gemeindeverwaltung
Die ordentliche Abrechnung des Finanzdepartements
balanziert mit / 7 835 981,72, die Abrechnung der
Verwaltungsbehörde mit . 2 770 949,20,
insgesamt f 10 606 930,92,
allerdings ist zu beachten, daß in Einnahme bei der
Abrechnung des Finanzdepartements, in Ausgabe der
Abrechnung der Verwaltungsbehörde gewisse Summen
doppelt erscheinen, es handelt sich um Kapitel VI,
VII, VIII und vor allem um Kapitel XIII der Ver-
waltungsbehörde.
Zu dem ordentlichen Etat tritt aber noch hinzu
der außerordentliche.
Von der Reservekasse sind verwendet M 140 548,22
von der Schuldentilgungskasse. . - 176 827,03
vom Kapitalfonn.. . . . . ' 407 652,44
Endlich sind von der Staatsanleihe von 1899
„f 4 089 272,73 zur Auszahlung gelangt.
Diese Summen, welche noch nicht einmal als
vollständige angesehen werden dürfen, belaufen sich
insgesamt auf
A A 814 300,42,
hinzugerechnet zu der aus der Stadt- und Staats.
abrechnung sich ergebenden Summe kommen wir auf
die hohe Gesamtzahl von
At 15 421 231,34,
welche im Jahre 1905 zur Aufrechthaltung und
Ausgestaltung unseres Staatskörpers eingenommen
und ausgegeben worden sind. Wer hätte vor einem
Dezennium eine derartige Steigerung für möglich
gehalten! Damals schloß das Staatsbudget ohne den
außerordentlichen Etat mit M 4 216 195 ab, der
der Verwaltungsbehörde mit MÆ 1 413 121, und doch
kann nicht behauptet werden, daß unsere Steuerlasten
erheblich gestiegen und hoch sind, wenn die rapide
Entwicklung mit ihren Anforderungen erklärlicher.
weise Steuerfragen wiederholt gemacht hat und noch
heute macht. 781.
eM
Geteilte oder ungeteilte Schulzeit in den
Volksschulen?
Der Verein für Schulgesundheitspflege hatte Herrn
Direktor Möbusz veranlaßt, am Freitag den 7. De-
zember im Bürgervereinssaal einen Vortrag über
obiges Thema zu halten. Der Vortragende be-
leuchtete diese wichtige Frage nach drei Seiten hin;
zuerst nach der hygienischen, dann nach der päda-
tr ste zu pus uh t cr. U
zeit für die Volksschulen, die sich schon in mehreren
Sommern bewährt hätte, auch für den Winter durch,
zuführen sei. Jn der sich anschließenden Debatte
kam es zu einer recht lebhaften Auseinanderssetung.
Besprochen wurde unter anderem, daß schon vor
einigen Jahren in einer Lorenz-Knabenschule eine
Umfrage bei den Eltern der Kinder gehalten worden
sei, um zu erfahren, welche Schulzeit ihnen die
wünschenswerteste wäre. 93 Prozent der Eltern
erklärten sich für die ungeteilte Schulzeit. gn
diesem Jahre ist nun eine solche Umfrage auch bei
den Eltern der Kinder der 1. St. Jürgen-Mädchew
schule gehalten worden und ergab folgendes Resultat:
Ungeteilte Schulzeit: Geteilte Schulzeit:
Kl. 1 ;38
. 12 40
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4 .46
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