Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

I6§ kommission (Vorsitzender); Kommission für land- und forstwirtschaftliche Unfallversicherung (Vorsitzender); Stadt. und Landamt (Vorsitender); Polizeiamt (Stellvertreter)t; Medizinalkollegium; Behörde für Wohnungspflege; Finanzdepartement; Rechnungsbehörde; Armenanstalt. Senator Dr. Vermehren: Disziplinarhof für Beamte (Stellvertreter); Reservatkommission und Rat- hausverwaltung (Rathausherr); Zollkommission (Vor- sizender); Oberersatzkkommission; Beamtenkommission; Kommission für land. und forsstwirtschaftliche Unfall- versicherung (Stellvertreter); Kommission für An- gelegenheiten der Armenverbände; Rekursbehörde in Gewerbesachen; Senatsausschuß für Beschwerden in Bausachen (Stellvertreter)>; Senatsausschuß für Be- schwerden in Sielssachen (Stellvertreter); Stadt. und Landamt; Oberschulbehörde; Navigationssschule und Kommissariat für die Seeschiffer- und Seesteuermanns- prüfungen (Stellvertreter); Steuerbehörde; Krankenhaus Vorsitender); von Brömbsen-Testamente. Senator Rabe: Senatsausschuß für Gewerbe- und Versicherungswesen (Stellvertreter); Reservat- kommission und Rathausverwaltung; Kommission für Handel und Schiffahrt; Zollkommission; Kommission für Angelegenheiten der Armenverbände (Stellvertreter); Rekursbehörde in Gewerbesachen; Finanzdepartement; Steuerbehörde; Kirchhofsbehörde; Jrrenanstalt; von Brömbsen-Testamente. Senator Strack: Kommission für Handel und Schiffahrt; Zollkommission; Steuerbehörde; Bau- deputation (Lotsenwesen); Kanalbaubehörde; Ver- waltungsbehörde für städtische Gemeindeansstalten. Antwort. In Nr. 17 dieser Blätter wünscht ein Herr 1060, bei dem am 23. März d. J. eine Sammlerin mit einem Sammelbogen unter der Schutmarke „Kranken- pflege für evangelische Diakonissen“ erschienen ist und einen Beitrag erbeten und erhalten hat, Auskunft darüber, wer der Inhaber dieser Firma sei. Er ist dazu dadurch veranlaßt, daß bald nach Ostern ein Bote bei ihm erschienen ist und den seit Jahren von ihm „dem Verein für Krankenpflege durch evangelische Diakonissen“ gewährten Beitrag gegen die übliche Quittung mit der Unterschrift des Kassenführers B. abgeholt hat. Wer ist nun so fragt Herr 1060 der Inhaber der erstgenannten Firma? Die Frage wäre wohl am leichtesten zu beantworten gewesen, wenn Herr 1060 sich direkt an den ihm bekannten Kassen- führer B. oder den Unterzeichneten gewandt hätte. Dann würde nach Beantwortung weniger Fragen sich herausgestellt haben, ob hier – milde ausgedrückt „ein unlauterer Wettbewerb,“ oder, was als möglich angenommen werden muß, ein verzeihlicher Irrtum vorliege. Da aber Herr 1060 diesen nächstliegenden Weg nicht betreten, sondern eine Antwort in diesen Blättern gewünscht hat, so darf er es nicht verübeln, wenn ihm vorerst eine die Sache klarsstellende Frage entgegengehalten wird. Ist etwa das in Frage stehende Schriftstük nicht ein Sammelbogen, sondern ein in schwarzes Leder gebundenes Buch gewesen, das auf weißem Schilde deutlich die aufgestempelten Worte trägt „Verein für Krankenpflege durch evangelische Diakonissen“ und hat in dem Buche eine mit der Unter- schrift des Vorsitzenden und des Kassenführers versehene Legitimationskarte gelegen, welche die Inhaberin des Buches als zu Sammlungen für den Verein berechtigt erklärt? Falls Herr 1060 diese Frage bejaht, dann wird der Vorstand des Vereins für Krankenpflege durch evangelische Diakonissen ihn freundlichst um Entschul- digung bitten, daß troß der Sorgfalt in der Ausferti- gung der Sammelbücher ein Irrtum sich eingeschlichen haben muß, und ist bei dem warmen JInteresse, das Herr 1060 für die Diakonissenssache zeigt, überzeugt, damit keine Fehlbitte zu tun. Dann verhält sich nämlich die Sache folgendermaßen. Der Verein für Krankenpflege durch evangelische Diakonissen hat abgesehen von der Unterstützung durch die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit und andere Vereine eine dreifache Einnahmequelle, aus welcher er die zur Erhaltung der vier Diakonissenheime mit achtzehn Schwestern erforderlichen Mittel schöpft: 1) die für Pflege von Bemittelten eingehenden Vergütungen, 2) die Beiträge der etwa 400 Mitglieder, welche nach § 2 der vom Senat bestätigten Satzungen sich zu einem regelmäßigen Jahresbeitrag verpflichtet haben, 3) die bei Ausdehnung der Tätigkeit des Vereins auf die Vorstädte St. Jürgen und St. Lorenz eingerichteten Sammelbücher, durch welche solchen, die sich nicht zu einem größeren Jahresbeitrag verpflichten können oder wollen, Gelegenheit geboten werden soll, mit Beiträgen von zehn Pfennigen an ihr Interesse für die Sache zu betätigen. Zu diesem letzteren Zweck sind die beiden Vorstädte in Sammelbezirke von je drei bis vier Straßen eingeteilt, und eine Anzahl von jüngeren Damen haben mit einer wohl nur von dem in die Sache Eingeweihten genügend gewürdigten Selbst- losigkeit und Opferwilligkeit die mühsame Aufgabe übernommen, Haus bei Haus die meist gerne gegebenen kleineren Beitäge einzusammeln und an den Kasssenführer abzuliefern. Welchen Dank der Verein der unverdrossenen Tätigkeit dieser Sammlerinnen schuldet, mag Herr 1060 aus der Tatsache ersehen, daß seit Durchführung dieser Einrichtung der in früheren Jahren chronisch gewordene Fehlbetrag aus der Abrechnung verschwunden ist. Nun sind zwar in den nach dem neuessten Adreßbuch angefertigten Sammelbüchern die Namen derer, die bereits einen satzungsgemäßen Mitgliederbeitrag ent-
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.