Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

194 für die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Bau- ordnung (15. Juli 1903) Bauerlaubnis erteilt war, ward dies vom Statistischen Amte durch eine besondere Nachfrage festgestell. Nach den Bestimmungen der Bauordnung, daß Wohn- und Schlafräume nicht früher als vier bezw. sechs Monate nach der Rohbauabnahme bezogen werden dürfen, werden nur solche Gebäude mit- gerechnet, für die ein Gebrauchsabnahmeschein erteilt ist. Die Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeit- punkte in einer Stadt vorhandenen Wohnungen läßt sich dagegen nur durch eine allgemeine, an alle Haus. besitzer gleichzeitig gerichtete Umfrage genau feststellen. Solche Erhebung sindet in Lübeck nur alle 5 Jahre in Verbindung mit der allgemeinen Volkszählung statt. Es genügen aber die Listen des Katasteramtes und der Baupolizeibehörde, um für die Zwischenzeit nachzuweisen, wie viele bewohnbare Wohnungen, und in welcher Größe, durch die Neu- und Umbauten ent- standen oder durch Abbruch und Umbau beseitigt sind. Bringt man diese durch Bautätigkeit erfolgten Ver- änderungen der Wohnungszahl Jahr für Jahr mit der durch die lezte Volkszählung ermittelten Gesamt- zahl der Wohnungen in Verbindung, so läßt sich der Bestand auch für den Schluß eines jeden zwischen zwei Zählungen liegenden Jahres annähernd richtig berechnen. Solche sog. Fortschreibung der Woh- nungen wird vom Statistischen Amte alljährlich aus- geführt. Am Jahresschlusse 1905 betrug die fort- geschriebene Zahl der Wohnungen Lübecks 22986 gegen 19652 im Jahre 1900. In den letten 5 Jahren haben also die Wohnungen infolge der Bau- tätigkeit um 3131, infolge Eingemeindung von Wilhelmshöhe um 203 zugenommen. Daneben kann aber eine Zu- oder Abnahme in der Wohnungszahl dadurch stattfinden, daß ohne bauliche Änderung eine Veränderung in der Benuzzungsweise der ein- zelnen in ein und demselben Gebäude belegenen Räumlichkeiten eintritt. Es können neue Wohnungen entstehen, indem die Räume, welche bisher einer Familie zum Wohnen gedient haben, an mehrere Mieter abgegeben werden. Die Zahl der Woh- nungen kann sich verringern, indem die bisher mehreren Mietern überlassenen Gebäudeteile nur an einen Mieter vermietet werden, indem der Haus- eigner solche Räume für sFich allein in Benutzung nimmt oder Räume, welche bisher zu Wohnzwecken dienten, als Geschäftsräume verwendet. Derartige Verschiebungen kommen in Häusern älterer Bauart in der inneren Stadt häufiger vor, da dort die einzelnen Wohnungen innerhalb der Wohngebäude vielfach äußerlich nicht so scharf voneinander ah. getrennt sind, wie in den neueren Gebäuden der Vor. städte. Es erübrigt nun zu untersuchen, ob die sog. Wohnungsfortschreibung wegen Nichtberücksichtigung derartiger nichtbaulicher Veränderungen wesentliche Fehler aufweist. Zieht man von der am Jahres- schlusse 1905 durch die Fortschreibung ermittelten Gesamtzahl der Wohnungen von 22986 die nach der lezten Volkszählung, also erst im Dezember 1905, fertiggestellten 46 Wohnungen ab, so ergibt sich für den 1. Dezember ein fortgeschriebener Bestand von 22940 Wohnungen (in der inneren Stadt 9420, in den Vorstädten 13520). Dagegen wurden durch die Volkszählung ermittelt 22793 Wohnungen (in der inneren Stadt 9277, in den Vorstädten 13516). Die Zählung ergab also 147 Wohnungen weniger als die Fortschreibung (in der inneren Stadt 143, in den Vorstädten 4). Durch Zusammenlegung von Wohn- räumen, die früher mehrere Wohnungen ausmachten, zu einem Wohnungskomplex und durch Verwendung bisheriger Wohnräume zu Geschäftszwecken im Laufe der letzten 5 Jahre sind also insgesamt 147 Woh- nungen mehr ausgeschieden, als Wohnungen durch Teilung bisher zu einer Wohnung vereinigter Räume hinzugekommen. Diese Zahl fällt gegenüber der in jenen 5 Jahren eingetretenen Veränderung der Ge- samtzahl der Wohnungen kaum ins Gewicht. Der Gessamtzugang an Wohnungen seit der letzten Volkszählung, also in den Jahren 1901-1905, beziffert sich auf 4557 (hiervon durch Neubauten 3 669, durch Umbauten 685, durch Eingemeindung 203), der Abgang dagegen auf 1370 (hiervon durch Abbruch von Häusern 685, durch Umbau 538, durch Mehrabgang ohne bauliche Veränderung 147). Wohnungsmarkt. Die Erhebung der leerste- henden Wohnungen wird in den Jahren, in welchen eine Volkszählung stattfindet, mit dieser verbunden. Die Ergebnisse dieser Umfrage vom 1. Dezember 1905 sind gleichfalls im Statistischen Amte aufgestellt worden. Von der Gesamtzahl der ermittelten 22793 Woh- nungen Lübecks waren bewohnt 21966, unbewohnt dagegen 827 oder 3,6 v. H. Gegenüber den in den Vorjahren vorhandenen freien Wohnungen – es wurden ermittelt 875 (3,9 v. H.) im Jahre 1904 und 898 (4,1 v. H.) im Jahre 1903 — hat sich das Angebot etwas vermindert; es hält sich aber innerhalbnormalerGrenzen, daesfürerforderlich erachtet wird, daß 3 bis höchstens 4 vom Hundert sämtlicher zu Gebote stehenden Wohnungen unbesetzt sein müssen, um dem durch Zuzug, Umzügen und Bauten regelmäßig auftretenden Bedarf an Wohnungen zu genügen.*) *) Das Verhältnis der leerstehenden Wohnungen zur Gesamtzahl berechnet sich nach den neuesten Mitteilungen aus anderen deutschen Städten, welche sich fast durchgängig auf das Jahr 1904 beziehen, wie folgt: in Barmen 4,15, Berlin lz, B N Charlottenburg 3,4, Chem- dukt s11, Elberfeld sv." Eser 3% Ercthtte tc" düfie §Ütziturg 4,98, Halle 1,416, Karlsruhe 2,0, Königsberg 4,5, eipzig 3,00, Magdeburg 3,13, Mannheim 4,24, Posen 4,r, Rixdorf 8,15, Schöneberg 4,18, Straßburg 2,9.
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