Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

Senator Dr. Sch ön: Es waren versschiedene Bedenken, so wegen der Vertragsklausel in betreff der Rechte des Heiligen-Geist.Hospitals, dann auch wegen des Umstandes, daß in diesem Falle von einem Bürgerschaftsmitgliede namens des Staates Verträge abgeschlossen sind. Dr. Witt ern: Es ist wohl nicht anzunehmen, daß nach der ganzen Behandlung, welche diese Sache erfahren hat, und nach den verschiedenen Stadien, die sie durchlaufen hat, heute noch in Einzelheiten Änderungen durchzusezen sind. Ich möchte mir [rr sc: einige Anfragen und Bemerkungen dazu erlauben. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß im Jahre 1897 ein Vertrag zwischen dem Staat und Brügmann abgeschlossen iste. Er ist abgedruckt als Drucksache 15 in den Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft, Jahrgang 1897. Da befindet sich unter V eine Bestimmung, die folgendermaßen lautet: „Sollte zur Villenanlage am bezw. auf dem Calvarienberge oder behufs Verbindung mit einer neu zu errichtenden Bahnstation der Lübeckische Staat eine Straße von dem ostwärts des Brüg- mannschen Areals vorhandenen öffentlichen Wege nach dem Calvarienberge oder nach der Bahnstation anzulegen wünschen, so verpflichtet sich Brügmann, das hierzu von seiten des Staates beanspruchte Areal unentgeltlich abzutreten.“ Ich möchte zu diesem Punkte fragen, ob den Behörden, als sie den jeßzigen Vertrag vorbereiteten, die Vertragsbestimmungen gegenwärtig waren, die damals zugunsten des Staates getroffen sind und ob man versucht hat, daraus bei dieser Vertrag- schließung Vorteile zu erzielen. Zweitens: In § 5 des Vertrages der ersten Kom- mission hieß es im Absatz 3: „Gegen die südliche Ver- längerung der Kaiser-Allee ist eine Vorgartentiefe von mindestens 12 Meter inne zu halten." Nach dem Vertrage des zweiten Kommisssionsberichtes soll es anstatt 12 Meter 6 Meter heißen. Nach der Begründung, die zu dem Vertrage gegeben ist, scheint mir allerdings hier nicht die Konsequenz richtig ge- zogen zu sein. Es ist dort nämlich gesagt, daß Brügmann noch einen Streifen von 6 Meter her- gegeben hat von seinem Areal. Dafür ist ihm gestattet, nur 6 Meter Vorgartentiefe zu haben. Die Herabsezung der Vorgartentiefe auf nur 6 Meter rechtfertigt sich aber nur für die Westseite der Straße, nicht auch für die Ostseite. Vielleicht liegt hier nur ein Versehen in der Fassung vor. Dann möchte ich noch auf folgendes hinweisen, und das ist für mich das Wesentlichste. Es ist darüber auch im Bürgerausschuß des längeren ver- handelt worden. In 8 5 im vorletzten Absatz heißt es: ZZ. P ...s Verhandl. d. Bürgerschaft am 3. Dezember 1906 „Für den Fall, daß Herr Brügmann auf dem an die Linie o bis p angrenzenden Grundsstücksteil ein Logierhaus errichtet, soll dieses außer dem Dach- geschoß zwei Obergeschosse enthalten dürfen." Welchen Zweck hat diese Bestimmung? Das Gebäude soll zwei Obergeschosse enthalten dürfen, also nicht mehr. Ich nehme an, daß man hier Brügmann eine Be- schränkung auferlegen will, damit nicht durch ein allzu großes Gebäude die Aussicht auf die See für das Hintergebäude und die dort befindlichen oder künftig entstehenden Wohnhäuser beschränkt wird. Ich bedauere persönlich, daß man überhaupt diesen Teil des großen Kurgartens, der mit so großen, schönen Bäumen bestanden ist, bebaut und daß man es nicht erreicht hat, Brügmann zu veranlassen, auf die Be- bauung dieses Teiles zu verzichten. Man hiätte ihm dafür andere Vorteile einräumen können. Aber sei dem, wie ihm wolle, das Mindeste, was man er- warten muß, ist, daß man jedenfalls diese Vorschrift im vorletzten Absag des Paragraphen 5 pratktischer ausgestalte. Wenn auch nur zwei Obergeschosse zu bauen gestattet sein soll, so kann doch ein recht hohes Gebäude errichtet werden, wenn ein beispiels. weise hohes Hochparterre und ein recht modernes, hohes Dach gebaut wird. Die Bestimmung des Paragraphen 5 gibt nur dann die Gewähr, daß sie ihren Zweck erreicht, wenn ein Höchstmaß für das Haus vom Boden ab bis zum Dachfirst vorgeschrieben wird. Ich möchte jedenfalls die Aufmerksamkeit der Baudeputation auf diesen Punkt hinlenken ~ ich glaube, das ist die Instanz, die die Pläne zu prüfen hat -, damit sie nach dieser Richtung ' hin sorg- fältig Obacht gibt und ein nicht zu hohes Gebäude entstehen läßt. Senator Heinr. Evers: Der Herr Vorredner fragt an, ob denjenigen Herren, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, der frühere Vertrag erinnerlich gewesen ist. Darüber kann ich keine Auskunft geben, weil bei der ersten Vertragschließung der Senat nicht beteiligt gewesen ist. Bei den weiteren Verhandlungen im Senat und den Behörden hat man den genannten Vertrag sehr wohl im Auge gehabt. Das dem Staate hiernach zustehende Recht wird durch diesen neuen Vertrag auch nicht aufgehoben. Was die Vorgartentiese in der Kaiser-Allee be- sonders bei dem zweiten Vertrage, der unter Ein- wirkung der Senatskommissare abgeschlossen ist, betrifft, so ist von uns aus darauf Wert gelegt, daß die Tiefe von 12 Meter auf 6 Meter er- mäßigt ist, um hinten wieder Areal zu gewinnen. Wenn Sie sich die Karte ansehen, werden Sie zugeben, daß damit nichts verloren ist, daß diese Häuser bis zu 6 Meter an die Straßenfluchtlinie
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