Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

J" s. .U . l . Mir ist kein Antrag zugegangen, die Sitzungen künftig morgens abzuhalten. St end er: Dann stelle ich hiermit den Antrag. Wiss ell: Ich bitte ums Wort. Wortführer Dr. G ör ß : Um Herrn Wissell zu ü d E der Tatsache, daß nichts zugunsten der Morgen- sitzungen vorgebracht ist, ein solcher Antrag gestellt werden kann. Das, was Herr Prof. Dr. Baethcke gesagt hat, ist in keiner Weise ausschlaggebend und genügt nicht, von der Praxis abzuweichen. Ich habe alle Morgensitzungen zusammengestellt und ebenso die Abendssitzungen und danach die Daurchschnittsziffer berechnet. Allerdings sind es – verunglückte Einwände gewesen, die Herr Prof. Dr. Baethcke gegen meine Zahlen anführte, wenn er sagte, die Versammlungen, wo ein Senator zu wählen wäre, seien nicht von einer größeren Zahl besucht gewesen. Das heißt also, Sie messen der Tagesordnung, die dann zur Erledigung kommt, der Senatswahl allein, nicht die Bedeutung bei, wie der in andern Sitzungen zu erledigenden. (Widerspruch von Prof. Dr. Baethcte.) Gewiß, das haben Sie nicht so gesagt, das liegt aber in Ihren Worten. Ich konstatiere also die Tatsache, daß die Bürgerschaftsmitglieder dann, wenn es zur Wahl eines Senatsmitgliedes geht, nicht das- selbe Interesse zeigen, als wenn es sich um eine andere Sitzung handelt. Das ist doch die Konsequenz. Hu solchen für Sie unliebsamen Konsequenzen kommen Sie, wenn Sie die Gründe so an den Haaren herbeiziehen. Ich meine, angesichts der Tat- sache, daß die Abendsizungen besser besucht waren, liegt kein Grund vor, davon abzuweichen. Ich bitte Sie also, den Antrag Stender abzulehnen und den Antrag A. Pape anzunehmen. Dr. Zi e hl (zur Geschäftsordnung): Ich möchte die Frage aufwerfen, ob der Herr Wortführer eine von der Bürgerschaft geschlossene Debatte wieder er- öffnen kann. Eine Debatte ist nur dann wieder von selbst eröffnet worden, wenn ein Senatsmitglied das Wort nimmt. Wenn die Bürgerschaft sie geschlossen hat, kann sie sonst nur durch einen Beschluß der Bürgerschast wieder eröffnet werden. Das schreibt unsere Geschäftsordnung vor. Herr Wissell hat also unrechtmäßig das Wort erhalten, und der Antrag Stender, der erst nach Schluß der Beratung gestellt ist, ist meines Erachtens auch unzulässig. Wortführer Dr. G ör z: Ich habe dabei nach § 44 der Verfassung verfahren. In diesem heißt es: „Die geschlossene Beratung kann auf einen von min- destens zehn Mitgliedern unterstützten Antrag von der Versammlung für wiedereröffnet erklärt werden.“ Das habe ich aber als Vorsitzender konstatiert, Herr IP ) * Dr. Ziehl. Es lag mir daran, im vorliegenden Falle lieber einem Antrage auf Eröffnung der Debatte stattzugeben, als mir den Vorwurf zuzu- ziehen, daß ich einen Antrag nicht zur Debatte ver- stellt habe. Jh glaube, daß ich korrekt verfahren habe. Im übrigen steht es ja im Belieben der Bürgerschaft, ob sie mein Verfahren billigt oder nicht. Wiss ell (zur Geschäftsordnung): Wenn Herr Dr. Ziehl geschäftsordnungsmätzig recht hätte, hätte auch kein Antrag von Herrn Stender gestellt werden dürfen. Denn mit demselben Recht, wie Herr Stender seinen Antrag in bezug auf die Morgen- sizungen gestellt hat, hätte ich auch vielleicht den Antrag stellen können, die Versammlung am Sonn- tag Abend oder Nachmittag oder sonst zu irgend- einer Zeit stattfinden zu lassen. Das hätte ich mit demselben Recht tun können, wenn es Ihnen auch unangenehm gewesen wäre. Aus dem Grunde, wie wir nicht so hätten über diesen Antrag abstimmen können, da er nicht zur Diskussion gestellt war, geht's auch nicht über den Antrag Stender. Nach- dem ein solcher Antrag gestellt war, wie ihn Herr Stender gestellt hat, müßte, weil er in der vorigen Beratung gar nicht zur Erörterung gekommen war, über ihn erst verhandelt werden. Prof. Dr. Ba e th > e (zur Geschäftsordnung): Ich will nur konntatieren, daß Herr Lauenstein vor- hin gesagt hat, er stelle hiermit den Autrag, und daß ich in meinen Worten gesagt habe, ich würde für diesen Antrag stimmen, wenn er zuerst zur Ab- jtimmung käme. Es ist von dem Herrn Wortführer gesagt worden, daß der Antrag ihm nicht überreicht wäre. Es kommt aber häufig vor, daß tas nicht geschieht. Ich möchte ferner Herrn Wissell darauf hinweisen, – (Ruf: Zur Geschäftsordnung!) Wortführer Dr. Görtz: Sie haben nur zur Geschäftsordnung das Wort, Herr Prof. Dr. Baethtcke. Auf die Erklärung von Herrn Prof. Dr. Baethcke habe ich zu erwidern, daß ich nicht gehört habe, daß Herr Lauenstein den Antrag gestellt hat. Hätte ich es vernommen, würde ich selbstverständlich den An- trag ohne weiteres zur Debatte verstellt haben. Lauen te in (zur Geschäftsordnung) : Ich wollte nur das konstatieren, was Herr Prof. Dr. Baethcke erwähnt hat, daß nämlich der Antrag von mir der- artig gestellt war. Stender (zur Geschäftsordnung) : Ich habe Herrn Lauenstein dahin vernommen, daß er den Äntrag gestellt hat. Außerdem hat ein Redner, der nach Herrn Lauenstein sprach, sich auch dahin aus- gedrückt, daß Herr Lauenstein einen Antrag gestellt und sich für seine Annahme erklärt. Auch daraus glaube ich schließgen zu sollen, daß der Antrag ge-
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