J"
s. .U . l
.
Mir ist kein Antrag zugegangen, die Sitzungen
künftig morgens abzuhalten.
St end er: Dann stelle ich hiermit den Antrag.
Wiss ell: Ich bitte ums Wort.
Wortführer Dr. G ör ß : Um Herrn Wissell zu
ü d E
der Tatsache, daß nichts zugunsten der Morgen-
sitzungen vorgebracht ist, ein solcher Antrag gestellt
werden kann. Das, was Herr Prof. Dr. Baethcke
gesagt hat, ist in keiner Weise ausschlaggebend und
genügt nicht, von der Praxis abzuweichen. Ich habe
alle Morgensitzungen zusammengestellt und ebenso die
Abendssitzungen und danach die Daurchschnittsziffer
berechnet. Allerdings sind es – verunglückte
Einwände gewesen, die Herr Prof. Dr. Baethcke
gegen meine Zahlen anführte, wenn er sagte, die
Versammlungen, wo ein Senator zu wählen wäre,
seien nicht von einer größeren Zahl besucht gewesen.
Das heißt also, Sie messen der Tagesordnung, die
dann zur Erledigung kommt, der Senatswahl allein,
nicht die Bedeutung bei, wie der in andern Sitzungen
zu erledigenden. (Widerspruch von Prof. Dr. Baethcte.)
Gewiß, das haben Sie nicht so gesagt, das liegt
aber in Ihren Worten. Ich konstatiere also die
Tatsache, daß die Bürgerschaftsmitglieder dann, wenn
es zur Wahl eines Senatsmitgliedes geht, nicht das-
selbe Interesse zeigen, als wenn es sich um eine
andere Sitzung handelt. Das ist doch die Konsequenz.
Hu solchen für Sie unliebsamen Konsequenzen
kommen Sie, wenn Sie die Gründe so an den
Haaren herbeiziehen. Ich meine, angesichts der Tat-
sache, daß die Abendsizungen besser besucht waren,
liegt kein Grund vor, davon abzuweichen. Ich bitte
Sie also, den Antrag Stender abzulehnen und den
Antrag A. Pape anzunehmen.
Dr. Zi e hl (zur Geschäftsordnung): Ich möchte
die Frage aufwerfen, ob der Herr Wortführer eine
von der Bürgerschaft geschlossene Debatte wieder er-
öffnen kann. Eine Debatte ist nur dann wieder von
selbst eröffnet worden, wenn ein Senatsmitglied das
Wort nimmt. Wenn die Bürgerschaft sie geschlossen
hat, kann sie sonst nur durch einen Beschluß der
Bürgerschast wieder eröffnet werden. Das schreibt
unsere Geschäftsordnung vor. Herr Wissell hat also
unrechtmäßig das Wort erhalten, und der Antrag
Stender, der erst nach Schluß der Beratung gestellt
ist, ist meines Erachtens auch unzulässig.
Wortführer Dr. G ör z: Ich habe dabei nach
§ 44 der Verfassung verfahren. In diesem heißt es:
„Die geschlossene Beratung kann auf einen von min-
destens zehn Mitgliedern unterstützten Antrag von
der Versammlung für wiedereröffnet erklärt werden.“
Das habe ich aber als Vorsitzender konstatiert, Herr
IP
) *
Dr. Ziehl. Es lag mir daran, im vorliegenden
Falle lieber einem Antrage auf Eröffnung der
Debatte stattzugeben, als mir den Vorwurf zuzu-
ziehen, daß ich einen Antrag nicht zur Debatte ver-
stellt habe. Jh glaube, daß ich korrekt verfahren
habe. Im übrigen steht es ja im Belieben der
Bürgerschaft, ob sie mein Verfahren billigt oder
nicht.
Wiss ell (zur Geschäftsordnung): Wenn Herr
Dr. Ziehl geschäftsordnungsmätzig recht hätte, hätte
auch kein Antrag von Herrn Stender gestellt werden
dürfen. Denn mit demselben Recht, wie Herr
Stender seinen Antrag in bezug auf die Morgen-
sizungen gestellt hat, hätte ich auch vielleicht den
Antrag stellen können, die Versammlung am Sonn-
tag Abend oder Nachmittag oder sonst zu irgend-
einer Zeit stattfinden zu lassen. Das hätte ich mit
demselben Recht tun können, wenn es Ihnen auch
unangenehm gewesen wäre. Aus dem Grunde, wie
wir nicht so hätten über diesen Antrag abstimmen
können, da er nicht zur Diskussion gestellt war,
geht's auch nicht über den Antrag Stender. Nach-
dem ein solcher Antrag gestellt war, wie ihn Herr
Stender gestellt hat, müßte, weil er in der vorigen
Beratung gar nicht zur Erörterung gekommen war,
über ihn erst verhandelt werden.
Prof. Dr. Ba e th > e (zur Geschäftsordnung):
Ich will nur konntatieren, daß Herr Lauenstein vor-
hin gesagt hat, er stelle hiermit den Autrag, und
daß ich in meinen Worten gesagt habe, ich würde
für diesen Antrag stimmen, wenn er zuerst zur Ab-
jtimmung käme. Es ist von dem Herrn Wortführer
gesagt worden, daß der Antrag ihm nicht überreicht
wäre. Es kommt aber häufig vor, daß tas nicht
geschieht. Ich möchte ferner Herrn Wissell darauf
hinweisen, – (Ruf: Zur Geschäftsordnung!)
Wortführer Dr. Görtz: Sie haben nur zur
Geschäftsordnung das Wort, Herr Prof. Dr. Baethtcke.
Auf die Erklärung von Herrn Prof. Dr. Baethcke
habe ich zu erwidern, daß ich nicht gehört habe, daß
Herr Lauenstein den Antrag gestellt hat. Hätte ich
es vernommen, würde ich selbstverständlich den An-
trag ohne weiteres zur Debatte verstellt haben.
Lauen te in (zur Geschäftsordnung) : Ich wollte
nur das konstatieren, was Herr Prof. Dr. Baethcke
erwähnt hat, daß nämlich der Antrag von mir der-
artig gestellt war.
Stender (zur Geschäftsordnung) : Ich habe
Herrn Lauenstein dahin vernommen, daß er den
Äntrag gestellt hat. Außerdem hat ein Redner, der
nach Herrn Lauenstein sprach, sich auch dahin aus-
gedrückt, daß Herr Lauenstein einen Antrag gestellt
und sich für seine Annahme erklärt. Auch daraus
glaube ich schließgen zu sollen, daß der Antrag ge-