Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

.. hier eine solche schaffen wollen, ein ähnliches Gehalt ausgeworfen, wie wir es auch vorschlagen, nicht aber ein wesentlich niedrigeres Gehalt, wie es die Kom- mission des Bürgerausschusses und nachher der Bürgerausschuß selbst vorgeschlagen haben. Wenn Sie diese Verhältnisse vergleichen, müssen Sie auch berücksichtigen, daß bei allen diesen preußischen Aus- künften es sich nur um die kommunalen Bauverwal- tungen handelt. Die sind aber mit unsern gar nicht zu vergleichen, weil neben der kommunalen Bau- verwaltung in Preußen die staatliche Bauverwaltung herläuft und der letzteren alle Staats-, Provinzial. und Regierungsgebäude unterstellt sind. Sie wissen, daß die ganze staatliche Organisation des Bauwesens in Preußen bis zum Ministerium hinauf für Pro- vinzen, Regierungsbezirke und Kreise neben dem städtischen Bauwesen besteht. Es handelt sich bei den Angaben in dem betreffenden Buche nur um kommunale Verwaltungen, wobei allerdings zu be- rücksichtigen ist, daß in diese teilweise die Abteilungen für das Baupolizeiamt mit einbegriffen sind. Das ist hier nicht der Fall, denn unser Baupolizeiwesen ist besonders geregelt. Es handelt sich für die Baubehörde allerdings um eine wichtige Frage. Es soll, wie ich schon sagte, neben dem Bauinspektor noch eine Bau- abteilung geschaffen werden. Der einen Abteilung soll der Hochbauingenieur, der andern der neue Bau: meister vorstehen. Diesem sollen haupt9sächlich kleinere Bauten, Unterhaltungsarbeiten und das Landbau- wesen unterstellt werden. Es kommt noch ein an- deres in Frage dabei, was ich vorhin nicht erwähnt habe. Wir haben in der Baubehörde selbst eine gleichartige Organisation schon vor einigen Jahren in der Wassserbauabteilung eingerichtet. Wir haben unter den Bauinspektoren Wasserbauingenieure, die unter gleichen Verhältnissen angestellt sind und von denen wir ganz dieselbe Vorbildung verlangen wie von diesem neuen Beamten im Hochbauwesen. Wir verlangen von diesem Beamten, daß er die Bau- gewertschule besucht hat und im praktischen Leben ausgebildet ist, aber darüber hinaus noch den Wunsch hatte, sich weiter auszubilden und infolgedessen ein Polytechnikum besuchte, in dem er als Hospitant Vorlesungen gehört hat. Das ist für diese Stelle nötig, weil er nicht nur denjenigen Leuten vorge- setzt werden soll, die bautechnische Bildung haben, sondern sämtlichen Architekten, die im Bauamt ar- beiten. Da kann man nicht mit einem Beamten auskommen, der die Hochschule nicht besucht hat. Wenn Sie dazu kommen sollten, dem Antrage des Bürgerausschusses zu folgen, würden Sie von An- fang an – ich nehme dabei an, daß es uns ge- 55E » j - länge, einen solchen Beamten zu bekommen ~ einen Beamten haben, der sieht, daß in derselben Ver- waltung dieselbe Arbeit und dieselbe Vorbildung höher bezahlt wird. Dadurch werden Sie von Ar- fang an einen unzufriedenen Beamten haben, und das sollte man nicht tun. Das liegt auch nicht im Interesse aller der Beamten, denen er vorgesetzt werden soll. Sie müssen auch zugeben, daß, wenn ein Beamter in eine bestimmte Gehaltsklasse einge- ordnet ist, es nicht mehr möglich ist, ihn aus der- selben herauszuheben, ohne große Unzufriedenheit zu erwecken. Ich halte es aber im Interesse der ganzen Organisation des Bauwesens für richtig, für diese Stelle einen Mann zu bekommen, der ihr praktisch gewachsen ist und sich die dazu nötige Bildung ver- schafft hat. Ohne die Kenntnisse der Hochschule wird er aber den Platz nicht ausfüllen können. Die so vorgebildeten Beamten sind indessen nicht zahlreich, und sie sind sehr gesucht. Es sind Leute, die die Schule nicht durchgemacht haben, um rascher Regie- rungsbaumeister zu werden oder die Staatsexamina abzulegen, die aber durch ihre praktische Vorbildung und durch ihre Intelligenz in der Lage waren, sich die Bildung zu verschaffen, die nötig ist. Einen solchen Beamten brauchen wir sür diesen Posten. Ich bitte Sie daher, dem Senate zu folgen und ihm die Mittel zu gewähren, die es ihm gestatten, diese Stelle mit einem durchaus tüchtigen Beamten be- setzen zu können. Stender: Wenn der Herr Spezialkommissar des Senates sagte, daß diejenigen Stellen, die in dem Buch, wovon die Rede ist, solche Leute beträfen, die nur die Baugewerkschule durchgemacht haben, so irrt .er. Das trifft nicht zu. Wenn er weiter behauptet, daß es sich da hauptsächlich um kommunale Beamte handelt, gebe ich ihm darin recht. Aber um welche Stellen handelt es sich denn bei uns? Es sind hier auch nur kommunale Beamte; denn wenn wir alle Beamte als Staatsbeamte rechnen wollten, wäre es traurig um uns bestellt. Als Staatsbeamte rechne ich für das Baufach nur die beiden Baudirektore. Was darunter ist, sind Beamtenstellen der kommunalen Verwaltung. Der Baudirektor hat das Staatsinteresse zu vertreten, die Bauinspektoren das Kommunalwesen, also ist auch dieser Beamter für die Kommunalverwaltung zu rechnen. In Augsburg wird für die Ingenieure ein Gehalt von / 3420 bis \MÆ 5220 bezahlt, das sie in 30 Jahren erreichen. Außerdem bekommen diese Beamten . 300 Funktionszulage. Also haben sie das Gehalt nicht, das der Senat für den neu anzustellenden Beamten eingesezt haben will. In Bochum bezieht der Stadtbaumeister ein festes
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