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hier eine solche schaffen wollen, ein ähnliches Gehalt
ausgeworfen, wie wir es auch vorschlagen, nicht aber
ein wesentlich niedrigeres Gehalt, wie es die Kom-
mission des Bürgerausschusses und nachher der
Bürgerausschuß selbst vorgeschlagen haben. Wenn
Sie diese Verhältnisse vergleichen, müssen Sie auch
berücksichtigen, daß bei allen diesen preußischen Aus-
künften es sich nur um die kommunalen Bauverwal-
tungen handelt. Die sind aber mit unsern gar nicht
zu vergleichen, weil neben der kommunalen Bau-
verwaltung in Preußen die staatliche Bauverwaltung
herläuft und der letzteren alle Staats-, Provinzial.
und Regierungsgebäude unterstellt sind. Sie wissen,
daß die ganze staatliche Organisation des Bauwesens
in Preußen bis zum Ministerium hinauf für Pro-
vinzen, Regierungsbezirke und Kreise neben dem
städtischen Bauwesen besteht. Es handelt sich bei
den Angaben in dem betreffenden Buche nur um
kommunale Verwaltungen, wobei allerdings zu be-
rücksichtigen ist, daß in diese teilweise die Abteilungen
für das Baupolizeiamt mit einbegriffen sind. Das
ist hier nicht der Fall, denn unser Baupolizeiwesen
ist besonders geregelt.
Es handelt sich für die Baubehörde allerdings
um eine wichtige Frage. Es soll, wie ich schon
sagte, neben dem Bauinspektor noch eine Bau-
abteilung geschaffen werden. Der einen Abteilung
soll der Hochbauingenieur, der andern der neue Bau:
meister vorstehen. Diesem sollen haupt9sächlich kleinere
Bauten, Unterhaltungsarbeiten und das Landbau-
wesen unterstellt werden. Es kommt noch ein an-
deres in Frage dabei, was ich vorhin nicht erwähnt
habe. Wir haben in der Baubehörde selbst eine
gleichartige Organisation schon vor einigen Jahren
in der Wassserbauabteilung eingerichtet. Wir haben
unter den Bauinspektoren Wasserbauingenieure, die
unter gleichen Verhältnissen angestellt sind und von
denen wir ganz dieselbe Vorbildung verlangen wie
von diesem neuen Beamten im Hochbauwesen. Wir
verlangen von diesem Beamten, daß er die Bau-
gewertschule besucht hat und im praktischen Leben
ausgebildet ist, aber darüber hinaus noch den Wunsch
hatte, sich weiter auszubilden und infolgedessen ein
Polytechnikum besuchte, in dem er als Hospitant
Vorlesungen gehört hat. Das ist für diese Stelle
nötig, weil er nicht nur denjenigen Leuten vorge-
setzt werden soll, die bautechnische Bildung haben,
sondern sämtlichen Architekten, die im Bauamt ar-
beiten. Da kann man nicht mit einem Beamten
auskommen, der die Hochschule nicht besucht hat.
Wenn Sie dazu kommen sollten, dem Antrage des
Bürgerausschusses zu folgen, würden Sie von An-
fang an – ich nehme dabei an, daß es uns ge-
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länge, einen solchen Beamten zu bekommen ~ einen
Beamten haben, der sieht, daß in derselben Ver-
waltung dieselbe Arbeit und dieselbe Vorbildung
höher bezahlt wird. Dadurch werden Sie von Ar-
fang an einen unzufriedenen Beamten haben, und
das sollte man nicht tun. Das liegt auch nicht im
Interesse aller der Beamten, denen er vorgesetzt
werden soll. Sie müssen auch zugeben, daß, wenn
ein Beamter in eine bestimmte Gehaltsklasse einge-
ordnet ist, es nicht mehr möglich ist, ihn aus der-
selben herauszuheben, ohne große Unzufriedenheit zu
erwecken. Ich halte es aber im Interesse der ganzen
Organisation des Bauwesens für richtig, für diese
Stelle einen Mann zu bekommen, der ihr praktisch
gewachsen ist und sich die dazu nötige Bildung ver-
schafft hat. Ohne die Kenntnisse der Hochschule wird
er aber den Platz nicht ausfüllen können. Die so
vorgebildeten Beamten sind indessen nicht zahlreich,
und sie sind sehr gesucht. Es sind Leute, die die
Schule nicht durchgemacht haben, um rascher Regie-
rungsbaumeister zu werden oder die Staatsexamina
abzulegen, die aber durch ihre praktische Vorbildung
und durch ihre Intelligenz in der Lage waren, sich
die Bildung zu verschaffen, die nötig ist. Einen
solchen Beamten brauchen wir sür diesen Posten.
Ich bitte Sie daher, dem Senate zu folgen und ihm
die Mittel zu gewähren, die es ihm gestatten, diese
Stelle mit einem durchaus tüchtigen Beamten be-
setzen zu können.
Stender: Wenn der Herr Spezialkommissar
des Senates sagte, daß diejenigen Stellen, die in
dem Buch, wovon die Rede ist, solche Leute beträfen,
die nur die Baugewerkschule durchgemacht haben, so
irrt .er. Das trifft nicht zu. Wenn er weiter
behauptet, daß es sich da hauptsächlich um kommunale
Beamte handelt, gebe ich ihm darin recht. Aber
um welche Stellen handelt es sich denn bei uns?
Es sind hier auch nur kommunale Beamte; denn
wenn wir alle Beamte als Staatsbeamte rechnen
wollten, wäre es traurig um uns bestellt. Als
Staatsbeamte rechne ich für das Baufach nur die
beiden Baudirektore. Was darunter ist, sind
Beamtenstellen der kommunalen Verwaltung. Der
Baudirektor hat das Staatsinteresse zu vertreten,
die Bauinspektoren das Kommunalwesen, also ist
auch dieser Beamter für die Kommunalverwaltung
zu rechnen. In Augsburg wird für die Ingenieure
ein Gehalt von / 3420 bis \MÆ 5220 bezahlt,
das sie in 30 Jahren erreichen. Außerdem bekommen
diese Beamten . 300 Funktionszulage. Also
haben sie das Gehalt nicht, das der Senat für den
neu anzustellenden Beamten eingesezt haben will.
In Bochum bezieht der Stadtbaumeister ein festes