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den Seitenflügeln aber bis auf weiteres vermietet
werden kann, so daß der Ankauf des zur Turnhalle
benötigten Grundstückes in der Tat unerhebliche
Aufwendungen erfordert. Ich pflichte Herrn von
Schack darin bei, daß es erwünscht gewesen wäre,
wenn ein Plan vorläge, aber gewöhnlich pflegt das
erst zu geschehen, wenn die weitergehenden Anträge
kommen. Wenn demnächst das Bauamt einen Plan
für die neue Turnhalle vorlegen wird, werden die
Herren über die Situation und Orientierung dieses
Grundstückes und seine Grundflächen sehr genauen
Aufschluß erhalten. Ich mache nur noch darauf
aufmerksam, daß der Ankauf dieses Grundstückes, ab.
gesehen von der Turnhalle, auch aus dem Grunde
erwünscht erscheint und jedenfalls aus dem Grunde
zweckmäßiger ist, als etwa irgendeine andere Lösung,
die Herr von Schack andeutete, daß nämlich eventuell
die Räume der Oberschulbehörde, wenn es nötig
werden sollte, in sehr zweckmäßiger Weise eine Er-
weiterung erfahren können. Aus allen diesen Er-
wägungen hat der Senat sich über die Bedenken des
Finanzdepartements hinweggesetzt und empfiehlt Ihnen
den Ankauf des Grundstückes. Wollen Sie die
Sache nochmals kommissarisch prüfen, so ist dagegen
nichts einzuwenden. Der Termin, bis zu welchem
Frau Ziegenbein sich gebunden hat, läuft bis zum
2. Januar 1907. So große Eile ist also augen-
blicklich nicht gegeben. Aber nach meinem Dafür-
halten sind die Erwäqungen, die ich vorgetragen
habe, ausreichend, um die Vorlage des Senates schon
heute verabschieden zu können.
Sartori: Ich möchte Ihnen auch empfehlen,
die Senatsvorlage anzunehmen. Der Herr Senats-
kommissar hat schon eine Reihe der Gründe vor-
gebracht, die dafür sprechen. Ich möchte dem noch
hinzufügen, daß es nach meiner Ansicht nicht an-
gängig wäre, den schönen Oberchor der Katharinen-
kirche zu einer Aula herzustellen. Dazu wären
erhebliche Arbeiten erforderlich gewesen. Natürlich
hätte der Chorplay abgeschlossen werden müssen von
der Katharinenkirche, und dadurch wäre der innere
freie Raum der Kirche, auf den wir alle stolz sind,
in hohem Grade beeinträchtigt worden. Es haben
sich viele Stimmen dagegen ausgesprochen, die eine
solche Anlage doch für bedenklich halten. Übrigens
ist in dieser Vorlage noch gar nicht ausgesprochen,
daß eine Turnhalle auf dem Grundstück erbaut werden
soll. Es ist wohl angedeutet, aber wir müssen den
Plan noch abwarten. Aber ich halte es in allen
Fällen für in höchstem Grade wünschenswert, wenn
solche Gebäude, die in der Nähe eines dem Staate
gehörigen Komplexes liegen, angekauft werden, um
letzteren erweitern zu können, namentlich in diesem
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Falle, wo der Platz hinter der Katharinenkirche
ziemlich eng ist. Der Platz würde durch diese Er-
weiterung eine sehr wünschenswerte Verbesserung
erfahren. Jn meinen Augen kommt es nur darauf
an, die Frage zu stellen, ob der Platz zu teuer ist,
und ob dem Ankauf des Grundstückes widerraten
werden muß. Die Brandassekuranztaxe beträgt für
das Gebäude im Neuwert . 50 680, und der
jeßzige Wert ist auf \ 44 060 geschätzt. Der Herr
Senatskommissar hat mitgeteilt, daß die Größe des
Grundstückes etwa 730 qm beträgt. Davon liegt
der größere Teil hinter dem eigentlichen Hause; er
umfaßt etwa 430 qm. Der vordere Plat enthält
ungefähr 300 qm. Das Vorderhaus kann völlig
erhalten bleiben, wenn die Turnhalle gebaut wird,
und der hintere Teil des Grundstückes würde schon
genügen, um auf ihm nicht nur das Gebäude
errichten zu können, sondern auch den Spielplat zu
vergrößern, was sehr erwünscht iste. Jch möchte aus
diesem Grunde dringend empfehlen, den Ankauf heute
zu bewilligen. Ich schließge mich allerdings dem
Wunsche des Herrn von Schack an, daß es wünschens-
wert ist, wenn Anträge auf Ankauf eines solchen
Grundstückes bei der Bürgerschaft gestellt werden,
den Mitgliedern vorher einen Plan zu geben. Jett,
nachdem durch die Vermessung der Stadt Kataster-
pläne von allen Grundstücken zu haben sind, ist eine
Skizze sehr leicht zu beschaffen. Eine Kommissions-
beratung halte ich für überflüssig. Wollen Sie sie
haben, will ich aber auch nicht dagegen sein.
Buchwald: Wenn ich zunächst auf den Preis
des Grundstückes erst eingehen darf, so stehe ich
allerdings auf einem völlig andern Standpunkt wie
Herr Sartori. Das Haus als ssolches, an der
Glockengießerstraße gelegen, mit seiner schmalen Front,
ist für den Staat tatsächlich nichts als ein Bauplat,
und der ist meines Erachtens mit /’ 50 000 horrende
bezahlt. (Sehr richtig.) Jeder Bauverständige viel-
leicht mit Ausnahme von Herrn Sartori wird mir
recht geben, wenn ich sage, daß, wenn ihm das
Haus als Bauplatz angestellt würde, er keinesfalls
auch nur annähernd solchen Betrag dafür ausgeben
würde. Wenn vom Senat gesagt ist, daß das Haus
zurzeit M 1570 an Miete einbringt, ist das, um
mich kaufmännisch auszudrücken, doch nur brutto zu
nehmen. Bei einem so alten Haus ist die Miete
nicht maßgebend, sondern das, was netto nachbleibt.
Wenn Sie die jährlichen Unterhaltungskosten dieses
alten Hauses rechnen, so kommt dafür eine ganz
erhebliche Summe heraus, und gerade der Staat als
Vermieter, das werden mir die Herren vom Finanz-
departement bestätigen, ist in einer recht unglücklichen
Lage, denn die Mieter sind ihm gegenüber immer