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oder nicht. Ich möchte nur eine Frage an den
Herrn ständigen Senatskommissar richten und be-
antwortet haben. Es wohnen dort in beteiligten
Grundstücken, die bei der Straßenregulierung tiefer
zu liegen kommen, mehrere Wirte. Nun möchte ich
mir die Anfrage erlauben, wie es mit diesen steht.
Wird, wenn sie eventuell ihr Grundstück verkaufen,
die Konzession für den Nachfolger wieder erteilt
werden ? Würde das nicht geschehen, so würden
deren Grundstücke ganz bedeutend entwertet werden.
Wie Herr Senator Kulenkamp in der vorigen
Sitzung sagte, ist die Konzession gewissermaßen ein
Geschenk, wofür man bezahlen müsse. Aber dieses
Geschenk würde dann für diese Leute ein Danaer-
geschenk werden. Denn die Räumlichkeiten der
Grundstücke, die hier in Frage kommen, werden ja
bei der Neukonzession in erster Linie in Betracht
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werden, würden diese Grundstücke bedeutend entwertet
sein. Ich bitte, meine Frage zu beantworten.
Senator Dr. S < ön: Das kann ich wirklich
nicht sagen, ob in allen diesen Fällen die Konzession
wieder erteilt wird oder nicht. Das wird im
einzelnen Falle geprüft werden, und diese Sache
wird vielleicht erst nach Jahren an uns herantreten,
wenn die Verhältnisse dort auch schon wieder anders
liegen. Die Fragr kann kein Mensch beantworten,
ob alle die Konzession wieder bekommen oder ob
sie verwehrt wird. Sind Zustände geschaffen, die es
im einzelnen Falle unmöglich machen, ein Wirts.
zimmer weiter zu benugen, wird es für die Folge
geschlossen werden müssen, und zwar schon jetzt oder
sobald die Wohnungspflegebehörde eingreift. Es
kommen dabei eine ganze Reihe von tatsächlichen
Einzelfragen in Betracht, und so generell ist die
Frage nicht zu beantworten.
Schulmeri ch: Auch hier bin ich in derselben
Lage wie bei dem vorher behandelten Antrage. Ich
stimme Herru Dr. Wittern zu, bin aber der Meinung,
daß er nicht weit genug geht. Es scheint mir, wie
die Verhältnisse liegen, erwünscht, zum Teil sogar
notwendig, daß die Anlieger für den Schaden, den
sie durch die Höherlegung der Straße erleiden, ent-
schädigt werden. Ich bin deshalb unbedingt dafür
und werde dafür stimmen, daß der Antrag dem
Bürgerausschuß zur weiteren Prüfung überwiesen
wird. Es ist mir aber von vornherein klar, daß
man nicht einseitig nur eine Entschädigung für Wert-
verminderung fordern darf und daß man sich auch
gleichzeitig die Frage beantworten muß, woher denn
die Mittel genommen werden sollen. Darum hat
Herr Dr. Wittern auch wohl auf mich hingewiesen,
weil er weiß, daß ich dafür einen Vorschlag gemacht
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habe, vielmehr nicht ich, sondern die Bodenreformer.
Sie fordern, und das wird hier bei näherer Prüfung
der Sache auch wohl als richtig erkannt werden, daß
für Wertsteigerungen, die der Staat durch seine
Maßnahmen erst schafft, ihm ein Teil dieses Wert-
zuwachses auch wieder zugeführt werde. Dann hat
er mehr als reichlich die Mittel, die erforderlich
sind, da, wo durch seine Maßnahmen wirklich ein-
greifende Schädigungen hervorgerufen werden, Ersat
zu leisten. Nun bin ich allerdings der Meinung,
daß bei Schädigungen, die durch Magßnahmen des
Staates herbeigeführt werden, oft viel mehr Geschrei
gemacht und größere Forderungen erhoben werden,
als nach Lage der Sache gerechtfertigt ist. Von der
nicht direkt, sondern erst nach Verlauf einiger Jahre,
mitunter erst nach einer Reihe von Jahren zutage
tretenden ganz besonderen Wertsteigerung der Grund-
stücke spricht man in der Regel nicht. Darum bin
ich dafür, daß die Frage der Entschädigung eingehend
und gründlich geprüft werde, weil ich die Hoffnung
habe, daß die Kommission, die mit der Prüfung
beauftragt wird, vorschlagen wird, auch eine Wert-
zuwachssteuer einzuführen.
Es wird immer wieder für die in Aussicht
genommene Gewerbesteuer Stimmung gemacht. Ich
habe mir die Frage vorgelegt, welche Stellung man
einnehmen sollte, wenn wir nun demnächst eine Vor-
lage betreffend Einführung der Gewerbesteuer be-
kommen. Ich meine, die Bürgerschaft müßte ihre
Zustimmung so lange verweigern, bis die Frage ganz
geklärt ist, wer von einer Grundwertsteuer betroffen
würde, und ob nicht in der Grundwertsteuer und in
der Wertzuwachssteuer nur eine Forderung aus-
gleichender Gerechtigkeit erfüllt würde. |
Durch die kommende Gewerbesteuer (Zuruf: Nein,
neinl) gut, wenn Sie nein sagen, mag sie einen
andern Namen haben, ich sage, durch alle derartigen
Steuern wird immer die direkte Arbeit getroffen
und besteuert. Ich habe das Empfinden, und sehr
viele von ihnen gewiß auch, daß man den Ertrag
direkter Arbeit so wenig wie möglich besteuern soll.
Ehe man darin weiter geht, soll man sich jedenfalls
die Frage vorlegen, ob alle Einnahmen, die ohne
Arbeit des einzelnen, vielmehr durch Aufwendungen
des Staates oder der Gemeinde hervorgerufen werden,
schon genügend in Anspruch genommen sind. Erst
wenn wirklich alles erschöpft ist, was man aus
arbeitslosem Einkommen haben kann, sollte man
dazu übergehen, die direkte Arbeit weiter zu be
steuern. Weil ich nun der Meinung bin, daß eint
Prüfung der von Herrn Dr. Wittern angeregte!
Frage mit Naturnotwendigkeit dazu führen muß,
der von mir heute wieder angeregten Sache eitt
noch viel intensivere Aufmerksamkeit zuzuwendel,