- 481 Verhandl. d. Bürgerschaft am .24. Septbr. 1906.
als bis auf ./ 2000. Der Bürgerausschuß hatte
vorgeschlagen, das Fünffache zu nehmen, dabei kommt
die Höchstsumme von ./ 1000 heraus. Der Senat
ist der Meinung, daß man bis auf ./ 2000, also
bis zum Zehnfachen, ganz unbedenklich gehen kann,
aber die Höchstgebühr bis auf ./ 10 000 festzusetzen,
das, glaube ich, macht der Senat nicht mit. Ich
bitte ganz besonders an dem Gesichtspunkt festzu-
halten, daß diese beiden Vorlagen, die heute den
Gegenstand der Beratungen bilden, ein einheitliches
Ganze bilden und auf gleichmäßigen Grundlagen
aufgebaut sind und daß daher auch ihre Handhabung
in den Händen derselben Kommission liegen sollte.
Ich bitte Sie, daraus die Konsequenz zu ziehen und
auch hier der Senatsvorlage vor den Kommissions-
vorschlägen den Vorzug zu geben.
Wortführer Dr. G ör z : Es stehen noch eine
Reihe von Punkten seit längerer Zeit auf der Tages-
ordnung. Da scheint es mir der Bürgerschaft würdig
zu sein, wenn diese Gegenstände auch endlich einmal
von uns verabschiedet werden. Wenn sich hier kein
Widerspruch dagegen erhebt, würde ich für diese An-
träge auf den nächsten Montag eine neue Sitzung
der Bürgerschaft anberaumen. Anders ist es nicht
möglich, denn acht Tage später wird, wie ich von
dem Herrn ständigen Senatskommissar höre, schon
wieder eine Bürgerschaftsversammlung abgehalten
werden, weil außerordentlich viel vorliegt. Würden
wir die Anträge von heute wieder auf die Tages-
ordnung der Sitzung über 14 Tage seten, ist gar
nicht daran zu denken, daß sie irgendwie zur Ver-
abschiedung kommen. Ich sollte meinen, es ent-
spricht der Würde der Bürgerschaft, mit ihren
Initiativanträgen endlich zum Schluß zu kommen.
Wenn gegen meinen Vorschlag kein Widerspruch von
irgendeiner Seite erhoben wird, werde ich so ver-
fahren, wie ich Ihnen vorschlug. .
Mühsam: Herr Senator Kulenkamp hat mir
schon vorweggenommen, was ich ausführen wollte,
so daß ich in der Lage bin, mich kurz fassen zu
können. Wenn ich Stellung zu den Vorschlägen der
Kommission nehmen soll, muß ich etwas mehr Klar-
heit darin finden. Mir fehlt die Definition für den
Begriff „Betriebsstätte.! Das ist eine Bezeichnung,
die unter Ziffer 1 und 3 vorkommt. Ic weiß
nicht, was ich daraus machen soll; denn darüber hat
sich die Kommission nicht genügend ausgesprochen.
Verstehen wir unter Betriebsstätte nur das Schank-
lokal, oder gehört beispielsweise auch der Garten da-
zu? Was wäre das dann aber für eine unverant-
wortliche Belastung der kleinen Wirte, die an der
s s:5:1::;
Grat Ute sollten. Das alles hat die
Kommission wahrscheinlich nicht erwogen. So lange
nicht eine klare Definition des Begriffes „Betriebs-
stätte" gegeben wird, kann ich mich dem Vorschlage
der Kommission nicht anschließen. Ich bitte Sie,
bei dem Antrage des Senates stehen zu bleiben.
Die Anträge des Senates sind wohl erwogen, sie
haben verschiedene Stadien und Instanzen durch.
gemacht und sind überall sorgfältig geprüft worden.
Die Anträge, wie sie hier vorliegen, haben die ge-
meinsame Kommission, die von Senat und Bürger-
schaft eingesezt worden war, wiederholt beschäftigt.
Diese Kommission hat zunächst die Sache, die auf
Grund eines wohlbegründeten Antrages des Polizei-
amtes vorgelegt wurde, an eine Subkommisssion ver-
wiesen, die sehr sorgfältig gearbeitet hat. Dann ist
die Kommission im Plenum zusammengetreten, und
erst nach wiederholten sorgfältigen Beratungen ist
diese Vorlage als Produkt der Arbeit hervorgegangen.
Nun hat aber der Bürgerausschuß eine kleine Ver-
schlechterung hineingebracht, indem er beschloß, daß
bei der Erteilung der Erlaubnis zum Betriebe der
Gastwirtschaft, soweit es sich um einen neuen Be-
trieb handelt, das Fünffache des Betrages erhoben
werden soll, während ursprünglich Senat und ge-
meinsame Kommission das Zehnfache forderten. Ich
werde mir daher erlauben vorzuschlagen, die ur-
sprüngliche Vorlage wieder herzustellen, und ich be-
antrage demgemäß, in dem Satze „Bei der Erteilung
der Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft“’ usw.
statt „auf das Fünffache“ zu seßen „auf das Zehn-
fache." Von den Anträgen der Kommission bitte
ich Sie vollständig abzusehen. Das ist keine sorg-
fältige Arbeit, und Sie tun besser, den Anträgen
des Senates zu folgen.
Mein c>e: Infolge der Aufklärung durch den
Herrn Senatskommisssar ziehe ich meinen Antrag
urück.
ß Dr. v on Brocken: Bezüglich der Konzession
für bestehende Betriebe hat mich Herr Senator
Kulenkamp überzeugt, aber bei dem Schein für Neu-
konzessionen bin ich durchaus anderer Meinung, und
ich möchte Sie doch bitten, das genau zu prüfen.
Ich kann es nicht für ungerecht halten, was die
Kommission vorschlägt, daß sie Neukonzessionen
wesentlich höher heranziehen will als die Konzession
für schon bestehende Wirtschaftsbetriebe. Von Herrn
Wissell wurde daran Anstoß genommen, daß der
Höchstsat exorbitant hoch wäre gegenüber dem bis.
herigen Gesez. Ich stehe dem sehr kühl gegenüber.
Ich glaube, für die großen Betriebe wie Aschinger,
von denen es keineswegs ausgeschlossen ist, daß sie
auf den Gedanken verfallen, nach hier zu ziehen,
spielen ( 10 000 ' gar keine entscheidende Rolle.
Wenn Sie wissen, was die an Vermittlergebühr be-