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aber schließlich zu der Ansicht, daß, wie der Gejetz-
entwurf besagt, in der Weise eine Staffelung nicht
ausführbar sei, obgleich sie davon überzeugt war,
daß eine Gewerbesteuer mit gleichmäßiger Abgabe
für alle Gast- und Schankwirtsbetriebe nicht ange-
bracht sei, weil die kleinen Betriebe ebenso getroffen
würden wie die größeren. Aber sie kam doch schließ.
lich zu der Ansicht, daß es im gegebenen Moment
doch nicht an der Zeit sei, die Gewerbesteuer zu
ändern, und es schloß sich infolgedessen die Minder.
heit der Majorität an. Wenn nun die Kommission
in ihrer Gesamtheit versucht hat, Andeutungen über
eine eventuell zu erhebende allgemeine Gewerbesteuer
zu machen, so ist sie nicht von der Ansicht ausge-
gangen, daß wir erwarten, daß uns seitens des
Senates eine allgemeine Gewerbesteuervorlage ent-
gegengebracht wird. Jedenfalls sollte das, was die
Kommission ausgearbeitet hat, nur dazu dienen,
eventuell bei einer neu zu regelnden Gewerbesteuer
für Gast. und Schankwirtschaften als wie auch bei
Erhebung einer allgemeinen Gewerbesteuer als
Material verwendet zu werden. Daß augenblicklich
die Lage der Wirte in Lübeck noch genau so ist, wie
ich sie schon vor längerer Zeit hier geschildert habe,
brauche ich nicht genauer auszuführen. Ich habe
mich damals weitgehend darüber geäußert. Aber ich
möchte bemerken, daß gerade in der augenblicklichen
Periode, in dem Bierkampf, der seitens der Wirte
mit den hiesigen Brauereien geführt wird, Sie alle
wohl die Überzeugung bekommen haben, daß die
Wirte doch nicht so gestellt sind, wie allgemein an-
genommen wird. Wenn allerdings die Herren
Brauereibesitzer in den Zeitungen erklären, es würde
bis zu 300 Prozent am Bier verdient, so überlasse
ich dafür die Verantwortung diesen Herren. Aber
wenn das wirklich der Fall wäre, ist es doch eigen-
tümlich, wenn hierbei festgestellt ist, daß 80 Prozent
der hiesigen Wirte von Brauereien abhängen. Wenn
die Wirte solchen großen Verdienst gehabt hätten,
müßten alle reiche Leute sein, und es wundert mich
nur, daß die armen Brauereien nicht schon lange
dazu übergegangen sind, eigene Wirtschaften einzu-
richten. Ich will Sie aber nicht länger mit Aus-
führungen, die ich bis ins Unendliche ausdehnen
könnte, aufhalten. Ich möchte Sie nur bitten, die
Senatsvorlage abzulehnen.
Senator Kul enk a m p : Auf die Frage, ob eine
Sonderbesteuerung der Wirte an sich zulässsig und
gerecht erscheint, will ich heute nicht mehr eingehen.
Sie ist früher ausgiebig erörtert worden. Ich stehe
allerdings auf dem Standpunkt, daß, auch wenn die
Bürgerschaft dem Antrage des Herrn Windel folgen
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und den Senatsantrag heute ablehnen sollte, wenn
also die Erledigung dieser Frage verschoben werden
sollte bis zur Einführung einer allgemeinen Gewerbe-
steuer, auch dann an eine Sonderbesteuerung der
Wirte wird gedacht werden können und müssen.
Nach der Stimmung, die das vorige Mal hier in
der Bürgerschaft herrschte, muß ich annehmen, daß
es zweifelhaft ist, ob sich hier eine Mehrheit für
die Senatsvorlage finden wird. Aber ich glaube,
gerade ein Vergleich der Senatsvorlage mit dem,
was die Kommission gebracht hat, ist durchaus ge-
eignet, der Senatsvorlage neue Freunde zu gewinnen.
Herr Windel hat der Kommission das Zeugnis
gegeben, daß sie gründlich gearbeitet habe. Jeden-
falls hat sie gründlich mit der Senatsvorlage auf-
geräumt (Heiterkeit), denn von ihr ist nicht viel
übrig geblieben. Die sämtlichen Grundlagen der
Senatsvorlage will die Kommission preisgeben. Sie
will keine Klasseneinteilung, keine festen Steuersätze,
sondern eine Steuer in Prozenten des Einkommens
aus dem Betriebe; sie will die Selbstdeklaration, sie
ändert die Zusammenseßgung der Kommission und
wünscht den Einspruch an die Steuerbehörde. Wenn
es dahin kommen sollte, daß die Senatsvorlage ab:
gelehnt wird, möchte ich Sie bitten, daß sie wenigstens
pst: V tr strge betztert z; vf t.
Vorschläge entgegenbringen soll. Ich glaube nicht,
daß ich die Geneigtheit des Senates in Aussicht
stellen kann, Ihnen auf dieser Grundlage Vorschläge
zu machen. Ich glaube, um dies zu erklären, und
auch, um der Senatsvorlage Freunde zu gewinnen,
in aller Kürze auf den Kommissionsbericht eingehen
u müssen.
' u gebe gewiß zu, daß das Einkommen aus dem
Gewerbebetrieb, dessen Besteuerung die Kommission
als Grundlage wünscht, ein gerechter und vielleicht
der gerechteste Maßstab für die Leistungsfähigkeit
des einzelnen Steuerpflichtigen ist. Aber eine
absolute Gerechtigkeit erreichen Sie mit diesem Maß-
stabe auch nicht. Eine annähernd gerechte Verteilung
der Lasten können Sie sehr wohl auch mit den Vor-
schlägen der Senatsvorlage erreichen. Nach der
Senatsvorlage ist es auch keineswegs ausgeschlossen,
daß die Kommission, in deren Hand die Einschätung
der Steuerpflichtigen in die verschiedenen Klassen
gelegt ist, auch das Einkommen berücksichtigt, und
wenn dieser Kommission von einem Wirte Mitteilung
über sein Einkommen gemacht wird, wird sie gars
sicher diese Mitteilung zu verwerten durchaus berei
sein. Aber die Kommission soll nach der Senats-
vorlage nicht lediglich das Einkommen, sondern zu:
Faktoren, die für die Leistungsfähigkeit des Betrie §
maßgebend sind, in den Kreis ihrer Erörterungel