Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

.. 60 wird. Nun ist der Preis ziemlich hoch. Es sind M 20 000, die, um das Stammsiel herzustellen und den Höhenzug zu durchgraben, gebraucht werden, während die / 6000 so, wie sie ausgegeben werden sollen, keinen Zweck haben. Ich komme nun auf die Frage zurück, ob die Einwohner etwas dazu beitragen wollen. Mir liegt hier ein Brief vor, der bereits am 3. April von den Anwohnern an mich gerichtet ist. Sie schreiben, es möchte ganze Arbeit gemacht werden. Wenn sie das schreiben und ausführen, daß Siel und Wasser an. gelegt werden soll, werden sie auch das Bewußtsein gehabt haben, daß für nichts auch nichts ist und daß sie in absehbarer Zeit, wenn ihnen die Wohltätigkeit der Anbaufähigkeit zuteil wird, auch ihrerseits in den Säckel greisen und die Straßenbaukosten, die ja jeder an einer anbaufähigen Straße bezahlen muß, auch ihrerseits bezahlen müssen. Es wird natürlich nötig sein, daß dann der Senat uns einen dem- entsprechenden Antrag entgegenbringt und daß er ein Geset für die Rabenstraße, die Ernststraße und den Grünen Weg ausarbeiten läß, das ungefähr in ähn- licher Weise lauten würde, wie die Gesetze für die Straße An der Mauer und die Königstraße, mit der Maßgabe, daß diejenigen, die bauen oder umbauen, ihren Teil der Kosten für die Straßenerschließung zu tragen haben. Ich will heute keinen Antrag stellen. Ich glaube, es wird, wie ich gehört habe, noch von anderer Seite ein Antrag kommen. Sollte er derartig sein, daß das Endziel in dem Sinne, wie ich eben ausgeführt habe, erreicht wird, sollten wir alle einem solchen Antrage zustimmen. Glas au: Ich will nicht weiter auf die Sache eingehen. Durch die reichen Ausführungen meines Herrn Vorredners sind meine Worte erledigt. Ich will nur feststellen, daß ich noch auf dem Standpunkt stehe, den ich schon am 11. Juni hier vertreten habe. Wenn etwas geschehen soll, sollten wir ganze Arbeit machen. Jett machen wir nach meiner Ansicht nur halbe Arbeit. Senator Heinr. Ev er 3 : Wir sind uns eben- falls dessen bewußt, daß wir nicht ganze Arbeit machen. Es ist Ihnen nachgewiesen worden, daß, wenn man auch ein Siel nach der Curtivsstraße baut, doch nur einen ganz kleinen Teil des Geländes anbaufähig macht. Das kostet aber einen so ver- hältnismäßig hohen Betrag, nämlich A 26 000, daß es nicht zu verantworten wäre. Es ist Ihnen jest pom Genu vorgelagerte csi cashchgregen t FU4:3::3112 Vlc; steht, in der Weise beseitigt wird, wie man es mit einigermaßen zu verantwortenden Mitteln machen kann. Dazu sind M 7200 erforderlich. Man er- reicht dadurch, daß man den jetzt offenen Graben schließkt und ein Siel hineinlegt, das die Wässer unterirdisch abführt. Wenn man dieses Siel erbaut hat, kann man nach dem Gesetzz die Anwohner nicht verpflichten, sich an dasselbe anzuschließen, weil sich Rechte für die Anwohner auf die Benugung dieses Sieles nicht ergeben. Will jemand Verbindung mit diesem Siel haben, ist es ihm unbenommen, aber er muß die Kosten selbst tragen. Im übrigen ist Vor- sorge getroffen, daß diejenigen, die an das Siel nicht angeschlossen werden, die Abwässer draußen in die Röste hineingießen können. Wenn diese Röste und die Tonsinkkästen, welche nach der neueren Art gebaut werden, ordnungsmäßig im Sommer gereinigt und gespült werden, glaube ich, werden die meisten Übelstände, über die jetzt geklagt wird, verschwinden. Ich bitte Sie, dem Senatsantrage zu folgen und die Vorlage zu genehmigen. Dr. Zi e h 1: Ich kann zu meinem Bedauern für die Senatsvorlage nicht stimmen. Wir erhalten sie heute sozusagen in zweiter Auflage. Aber diese zweite Auflage ist keine verbesserte, sondern es ist genau dieselbe, die wir schon einmal hier abgelehnt haben. Alle die Gründe, die damals dagegen aus- geführt worden sind, auch von sachverständiger Seite und meiner Meinung nach ganz zutreffend, bestehen in der gleichen Weise fort. Ich bin noch immer der Meinung, daß der Vorschlag, den die Bürger- ausschußkommission seinerzeit gemacht und dem auch der Bürgerausschuß zugestimmt hat, dort ein provisorisches Siel anzulegen, bei weitem der beste ist. Diese Vorlage ist damals unter ausdrücklicher Zustimmung und unter Mitwirkung des Baudirektors ausgearbeitet worden. Nachher sind dann in der Baudeputation Bedenken dagegen entstanden, weil man sagte, man könne nach dem Sielbaugeset die Anlieger nicht zwingen, sich anzuschließen. Nun sage ht: Ls lte rüste vt §h: diesem Geseß einen Paragraph aufnehmen, der be- sagte, die Anwohner seien gezwungen, sich an hisies provisorische Siel anzuschließgen. Warum geht da eigentlich nicht? Wir haben doch die Gesetgebung hier an der Hand. Ich habe verschiedene sach kundige Herren gefragt, was dagegen einzuwen eit wäre, und die haben mir erklärt, sie wüßten auch nicht recht, warum das nicht gemacht werden ler Nun habe ich außerdem gehört, daß die Anwo ii eigentlich bis auf verschwindende Ausnahmen herr gewesen sind, sich an das Siel anzuschließen. st sind aber nachher von anderer Seite bange ge n worden, die ihnen gesagt hat: Wenn ihr die Ko t für den provisorischen Anschluß ausgegeben habt,
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