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wird. Nun ist der Preis ziemlich hoch. Es sind
M 20 000, die, um das Stammsiel herzustellen und
den Höhenzug zu durchgraben, gebraucht werden,
während die / 6000 so, wie sie ausgegeben werden
sollen, keinen Zweck haben.
Ich komme nun auf die Frage zurück, ob die
Einwohner etwas dazu beitragen wollen. Mir liegt
hier ein Brief vor, der bereits am 3. April von den
Anwohnern an mich gerichtet ist. Sie schreiben, es
möchte ganze Arbeit gemacht werden. Wenn sie das
schreiben und ausführen, daß Siel und Wasser an.
gelegt werden soll, werden sie auch das Bewußtsein
gehabt haben, daß für nichts auch nichts ist und daß
sie in absehbarer Zeit, wenn ihnen die Wohltätigkeit
der Anbaufähigkeit zuteil wird, auch ihrerseits in
den Säckel greisen und die Straßenbaukosten, die ja
jeder an einer anbaufähigen Straße bezahlen muß,
auch ihrerseits bezahlen müssen. Es wird natürlich
nötig sein, daß dann der Senat uns einen dem-
entsprechenden Antrag entgegenbringt und daß er ein
Geset für die Rabenstraße, die Ernststraße und den
Grünen Weg ausarbeiten läß, das ungefähr in ähn-
licher Weise lauten würde, wie die Gesetze für die
Straße An der Mauer und die Königstraße, mit der
Maßgabe, daß diejenigen, die bauen oder umbauen,
ihren Teil der Kosten für die Straßenerschließung
zu tragen haben. Ich will heute keinen Antrag
stellen. Ich glaube, es wird, wie ich gehört habe,
noch von anderer Seite ein Antrag kommen. Sollte
er derartig sein, daß das Endziel in dem Sinne,
wie ich eben ausgeführt habe, erreicht wird, sollten
wir alle einem solchen Antrage zustimmen.
Glas au: Ich will nicht weiter auf die Sache
eingehen. Durch die reichen Ausführungen meines Herrn
Vorredners sind meine Worte erledigt. Ich will
nur feststellen, daß ich noch auf dem Standpunkt
stehe, den ich schon am 11. Juni hier vertreten habe.
Wenn etwas geschehen soll, sollten wir ganze Arbeit
machen. Jett machen wir nach meiner Ansicht nur
halbe Arbeit.
Senator Heinr. Ev er 3 : Wir sind uns eben-
falls dessen bewußt, daß wir nicht ganze Arbeit
machen. Es ist Ihnen nachgewiesen worden, daß,
wenn man auch ein Siel nach der Curtivsstraße
baut, doch nur einen ganz kleinen Teil des Geländes
anbaufähig macht. Das kostet aber einen so ver-
hältnismäßig hohen Betrag, nämlich A 26 000,
daß es nicht zu verantworten wäre. Es ist Ihnen
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steht, in der Weise beseitigt wird, wie man es mit
einigermaßen zu verantwortenden Mitteln machen
kann. Dazu sind M 7200 erforderlich. Man er-
reicht dadurch, daß man den jetzt offenen Graben
schließkt und ein Siel hineinlegt, das die Wässer
unterirdisch abführt. Wenn man dieses Siel erbaut
hat, kann man nach dem Gesetzz die Anwohner nicht
verpflichten, sich an dasselbe anzuschließen, weil sich
Rechte für die Anwohner auf die Benugung dieses
Sieles nicht ergeben. Will jemand Verbindung mit
diesem Siel haben, ist es ihm unbenommen, aber er
muß die Kosten selbst tragen. Im übrigen ist Vor-
sorge getroffen, daß diejenigen, die an das Siel
nicht angeschlossen werden, die Abwässer draußen in
die Röste hineingießen können. Wenn diese Röste
und die Tonsinkkästen, welche nach der neueren Art
gebaut werden, ordnungsmäßig im Sommer gereinigt
und gespült werden, glaube ich, werden die meisten
Übelstände, über die jetzt geklagt wird, verschwinden.
Ich bitte Sie, dem Senatsantrage zu folgen und die
Vorlage zu genehmigen.
Dr. Zi e h 1: Ich kann zu meinem Bedauern für
die Senatsvorlage nicht stimmen. Wir erhalten sie
heute sozusagen in zweiter Auflage. Aber diese
zweite Auflage ist keine verbesserte, sondern es ist
genau dieselbe, die wir schon einmal hier abgelehnt
haben. Alle die Gründe, die damals dagegen aus-
geführt worden sind, auch von sachverständiger Seite
und meiner Meinung nach ganz zutreffend, bestehen
in der gleichen Weise fort. Ich bin noch immer
der Meinung, daß der Vorschlag, den die Bürger-
ausschußkommission seinerzeit gemacht und dem
auch der Bürgerausschuß zugestimmt hat, dort ein
provisorisches Siel anzulegen, bei weitem der beste
ist. Diese Vorlage ist damals unter ausdrücklicher
Zustimmung und unter Mitwirkung des Baudirektors
ausgearbeitet worden. Nachher sind dann in der
Baudeputation Bedenken dagegen entstanden, weil
man sagte, man könne nach dem Sielbaugeset die
Anlieger nicht zwingen, sich anzuschließen. Nun sage
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diesem Geseß einen Paragraph aufnehmen, der be-
sagte, die Anwohner seien gezwungen, sich an hisies
provisorische Siel anzuschließgen. Warum geht da
eigentlich nicht? Wir haben doch die Gesetgebung
hier an der Hand. Ich habe verschiedene sach
kundige Herren gefragt, was dagegen einzuwen eit
wäre, und die haben mir erklärt, sie wüßten auch
nicht recht, warum das nicht gemacht werden ler
Nun habe ich außerdem gehört, daß die Anwo ii
eigentlich bis auf verschwindende Ausnahmen herr
gewesen sind, sich an das Siel anzuschließen. st
sind aber nachher von anderer Seite bange ge n
worden, die ihnen gesagt hat: Wenn ihr die Ko t
für den provisorischen Anschluß ausgegeben habt,