Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

435 ö Verhandl. d. Bürgerschaft am 17. Septbr. 1906. Das scheint mir außer allem Zweifel zu sein. Wir machen den großen Kirchhof nicht bloß für die Stadtgemeinden und die Vorstädte, sondern auch für die Gemeinden, die jetzt an die Kirchen in der Vor- stadt St. Lorenz angegliedert sind. Wo sollen denn die sonst ihre Leichen lassen? Nach Rensefeld dürfen sie sie nicht mehr bringen. Meiner Ansicht nach tut es nicht nötig, den Antrag Lauenstein anzunehmen, sondern die Sache ist selbstverständlich. Pastor Evers: Die Ausführungen des Herrn Wengenroth sind durchaus zutreffend. Die Vororte, die in Frage kommen, haben tatsächlich jeßt das Recht, ihre Leichen auf dem alten St. Lorenz.Kirchhof zu bestatten. Wenn nun der Vorwerker Friedhof der Rechtsnachfolger des alten St. Lorenz-Kirchhofes ist, geht meiner Meinung nach ohne weiteres ein solches Recht auf diesen über. Ich würde aber doch im Einverständnis mit dem Herrn Spezialkommissar des Senates davor warnen, dieses Recht jezt zu formulieren. Eine solche Formulierung können wir augenblicklich nicht genügend übersehen. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß Ziffer 2 des Senats- antrages lautet: „Der Vorwerker Friedhof geht in das Eigentum der Stadtgemeinde über und ist auf den Namen der Stadtgemeinde Lübeck (Friedhofs- behörde) in das Grundbuch einzutragen." Es steht aber nicht darin ausgesprochen, daß nur Angehörige der Stadtgemeinde Lübeck auf diesen Kirchhof be- stattet werden dürfen. Wenn dort stände, er dürfe nur von Angehörigen der Stadt und der Vorstädte benutzt werden, würde ein Ergänzungsantrag des Herrn Lauenstein notwendig sein. . Das ist aber nicht der Fall. Auf dem Allgemeinen Gottesacker sind in vereinzelten Fällen auch Leichen auswärtiger Personen und verschiedentlich Angehörige anderer Landgemeinden, Israelsdorf, Schlutup, ohne weiteres bestattet worden. Ich sehe nicht ein, warum man hier besondere Schwierigkeiten erheben will. Schwierig- keiten könnten aber kommen, wenn man die An- gelegenheit jeßt gesetzlich fixierte, und davor möchte ich im Augenblick warnen. ; Wortführer Dr. Görtz: Ich möchte Herrn Lauenstein ersuchen, seinen Antrag zurückzuziehen. Herr Lauenstein ist immer in der Lage, später den Fall wieder zu Sprache zu bringen, wenn Schwierig- keiten sich herausstellen sollten, und nachträglich An- träge zu stellen. Der Herr Senatskommissar ist jett unterrichtet, und es würde möglicherweise auch noch bei Rückäußerung des Senates von diesem eine Er- klärung erfolgen können, die die mancherlei Bedenken gegen die jetzige Formulierung des Antrages beseitigt. Ich bitte darum Herrn Lauenstein, seinen Antrag zurückzuziehen. Er hört aus allem, daß es in Zu- kunft in der gleichen Weise wie bisher gehalten werden soll. Lauenstein: Vor etlichen Jahren hat der Lübecker Staat ich glaube /2 30 000 ausgegeben, um die Gemeinden Vorwerk, Krempelsdorf und Schönböcken vom Kirchspiel Rensefeld abtrennen zu können. Der Staat hat das Geld ausgegeben, um die Gemeindemitglieder der drei Gemeinden in die kirchlichen Verhältnisse der Stadt Lübeck zu be- kommen. Der St. Matthäi-Gemeinde wurde damals Vorwerk zugewiesen, der St. Lorenz-Gemeinde Schön- böcken und Krempelsdorf. Wenn jetzt also die Regelung des Begräbniswesens erfolgen soll, muß entschieden auch für die Gemeinden in der Weise gesorgt werden, daß sie ihre Leichen bestatten können. Mir kommt es nicht darauf an, einen bestimmten Antrag durchgeführt zu sehen. Es freut mich, daß über die Sache gesprochen ist, und ich bin jetzt voll- ständig beruhigt durch die Erklärungen des Herrn Wortführers. Sie werden den Eindruck machen, der notwendig war, um die Sache klarzustellen. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Ziffer 2 des Senatsantrages wird hierauf an- hencmmen. Dr. Fehling (zu Ziffer 3): Es findet sich in Ziffer 3 ein kleiner Druckfehler, der berichtigt werden muß. Es muß heißen: Er wird durch Zahlung einer 3)zprozentigen Rente berichtigt. Die Ziffern 3 bis 8 werden ohne Debatte an- enommen. G Freytag: Ich möchte den Herrn Wortführer bitten, zu gestatten, über die Ziffern 9 und 11 zu- sammen zu sprechen, da ich eventuell zu Ziffer 9 einen Abänderungsantrag stellen möchte, dies aber erst nach Erledigung von Hiffer 11 tun kann. Ich möchte mich gegen die jetzige Fassung der Ziffer 11 wenden, das heißt gegen den Sat, den die Kom- mission der ursprünglichen Senatsvorlage hinzugesett hat. Nach der ursprünglichen Vorlage sollte die Entschädigung der Geistlichen im Betrage von J 3660 eine dauernde sein. Die Kommission will diese Entschädigung aber nur den gegenwärtig im Amt befindlichen Geistlichen gewähren. Das be- deutet unbedingt eine Härte gegen die später neu anzustellenden Geistlichen; denn es wird ihnen eine Einnahme entzogen, welche ihre Vorgänger besessen haben. Ich glaube nicht fehlzugehen in der Auf- fassung, daß der Kirchenrat, dem Gefühl der Gerech- tigkeit entsprechend, sehr bald eine Aufbessserung des Gehaltes der Geistlichen vornehmen wird. Das wird natürlich die allgemeine Kirchenkasse belasten, und da diese keine weiteren Einnahmen hat als die aus der Kirchensteuer, werden wir in absehbarer Zeit
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