Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

425 ~ Verhandl. d. Bürgerschaft am 17. Septbr. 1906. Schreiben des Rechtsanwalts Heine ab, in dem es heißt - ich bitte das verlesen zu dürfen : „Wie ich nachträglich erfahre, ist in einer Bürgerschafts- sizung in Lübeck behauptet worden, ich hätte mit großer juristischer Spitzfindigkeit die Statuten und Prospekte von Serienlosgesellschaften verfaßt.“ Die Behauptung ist unrichtig. Hierzu bemerke ich folgendes. Was den Vor- wurf anlangt, der Rechtsanwalt Heine sei Spezial- vertreter der Serienlosgesellschaften, so gibt Herr Rechtsanwalt Heine selbst zu, daß er mehrfach Leiter und Vertreter dieser Gesellschaften vor Ge- richt vertreten und verteidigt habe. Der Rechts- anwalt Heine wird auch nicht leugnen, daß es sich dabei nicht nur um Personen gehandelt hat, die aus seinem Bezirk sich an ihn gewandt haben, son- dern um Personen aus verschiedenen Gegenden des deutschen Vaterlandes. Wenn so Angehörige eines bestimmten Gewerbes sich an einen auswärtigen Rechtsanwalt wenden, muß man annehmen, daß dieser gerade auf diesem Gebiete besonders versiert iste. So war auch mir, als ich in meiner Praxis Gelegenheit hatte, mich über eine Frage dieser Serienlosgeschäfte zu orientieren, von mehreren Sei- ten geraten worden, mich an den Rechtsanwalt Heine zu wenden, der sei Spezialist auf diesem Gebiete. Ich habe es damals nicht getan und bin auch so durchgekommen. Daß man auf einem speziellen Gebiet des Rechtslebens besonders versiert ist und daher als Spezialist bezeichnet wird, das bedeutet doch keinen Vorwurf! Das ist nicht be- leidigend, es ist nur wahr, und ich sehe nicht ein, daß, wenn man eine wahre Tatsache über einen Sozialdemokraten behauptet, man gleich vermuten muß, das müßte etwas Schlechtes sein. Das sollte Herr Wisssell am allerwenigsten tun. juh Dann ein zweites. Der Rechtsanwalt Heine verwahrt sich mehrfach, und zwar erst, nachdem der stenographische Bericht erschienen war, dagegen, daß er ,spitzfindige juristische Kniffe“ an- gewandt und mit „großer juristischer Spitfindigkeit“" die Statuten und Prospekte der Gesellschaften verfaßt haben solle. Ich nehme an, daß sich auf alle diese Behauptungen der von Herrn Wissell so schön gebrauchte Ausdruck „Mist“ beziehen sollte. Ich muß sagen, Herr Wisell ist in der Tat der Nächste dazu, hier Richtiges mit dem richtigen Namen zu belegen. Denn wer hat diesen großen Haufen Mist nach Berlin zum Rechtsanwalt Heine trans- portiert? Ich nicht. Der stenographische Bericht auch nicht. Wer hat es dann getan? Tatsächlich habe ich von alledem nicht ein Wort gesagt, nichts von „Kniffen,“ nichts von „Spitfindigkeiten." Ich habe besonders auch nicht gesagt, daß Rechtsanwalt Heine irgendeinen Prospekt dieser Serienlosgesell schaften verfaßt hätte. Ja, hätte ich das gesagt daun hätte ich allerdings einen schweren Vorwurf tt tw s: rhg s. Gesellschaften ausgegeben sind, durchweg schwindelhaft sind. Jch verstehe, wie ein anständiger Rechtsanwalt, wie Heine es ist, sich gegen diesen Vorwurf in aller Schärfe wenden mußte. Aber diesen Vorwurf habe tft Ut § nick nt Er rs rs Bete war, ist, daß ich gesagt habe, Rechtsanwalt Heine hätte die Gesellschaftsverträge dieser Gesell. schaften, suweit ich wüßte, im wesentlichen verfaßt. Der Rechtsanwalt Heine leugnet das. Ich stehe nicht einen Augenblick an, nach diesen Erklärungen des Rechtsanwalts Heine, die ich ohne weiteres als Erklärung eines anständigen, angesehenen Rechtsan- waltes als wahr und richtig annehme, als irrig zurückzunehmen, wobei ich übrigens bemerken will, daß diese Behauptung eine Beleidigung nicht ent- hält. Ich würde vielleicht auch früher, nachdem mir Kenntnis geworden war von dem Brief des Rechtsanwalts Heine, selbst Veranlassung genommen haben, öffentlich dazu Stellung zu nehmen. Ich habe es nicht getan aus bestimmten Gründen. Der Rechtsanwalt Heine schreibt am Schlusse seines Briefes im Volksboten, in dem er die nicht von mir, sondern von ihm selbst aufgestellten Unrichtigkeiten widerlegt: „Ich habe allerdings mehrfach Leiter und Vertreter von Serienlosgesellschaften vor Gericht verteidigt; es hat sich jedoch in allen diesen Fällen nicht um Anklagen wegen betrügerischer Manipulationen gehandelt, sondern nur darum, ob der Betrieb dieser Gesellschaften den Bestimmungen über Lotterien oder Abzahlungsgeschäfte usw. unter- stellt werden könnte, also um rein juristische Fragen. Dagegen habe ich Statuten und Prospekte dieser Gesellschaften nicht verfaßt. Derartige Gesell- schasten gibt es länger, als ich Rechtsanwalt bin; sie konnten also meiner „Spitzfindigkeit“ entbehren.“ Er macht mir also den Vorwurf, daß ich wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hätte. Zu Erklärungen eines Mannes, der so verfährt, hatte ich keine Veranlassung, Stellung zu nehmen. Ich habe es erst getan, nachdem hier in der Bürgerschaft Herr Wisssell die Sache aufgenommen hatte. Jch bedauere, daß ich die Bürgerschaft heute damit be- helligen mußte. Dies ist von mir aber auch das letzte Wort in dieser Angelegenheit. Wisssell (zur persönlichen Bemerkung): Auch ich bedaure außerordentlich, zu dieser Sache das Wort ergreifen zu müssen. Aber nach den Ausführungen des Herrn Dr. Wittern ist er der reine Unschulds-
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