Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

104 westlich vom Schulhaus, sind fortgesezt, bis ein ganzes Jahr vorlag. Es wird nunmehr möglich sein, einigermaßen sicher Vergleichungswerte zu be- stimmen. Auch die Registrierinsirumente befinden sich seit Anfang des Berichtsjahres an der neuen Beobachtungsstelle, so daß Interpolationen zwischen den Terminwerten mit einer hier wünschenswerten Genauigkeit jederzeit möglich sind. – Unzu- träglichkeiten sind nicht wieder vorgekommen, so daß die Reihen nicht durch Störungen unterbrochen sind. — Seit dem 1. April 1905 werden der meteoro- logischen Station die auf dem Hafenamte eintreffenden Sturmwarnungen der Deutschen Seewarte telephonisch übermittelt und dem Publikum durch die vorge- schriebenen Signale bekanntgegeben. Dieses fast ohne Unkosten durchzuführende Signalsystem bedarf noch einer Verbesserung, die am vorhandenen Malte leicht anzubringen ist. Schwierigkeiten machte der Windmesser, da er gerade in den Frosttagen, in denen das Dach nicht zugänglich war, versagte, ohne daß es gelingen wollte, die Ursache der Störung aus- zufinden. Zu großer Freude kann mitgeteilt werden, daß ein hiesiger Fachmann den komplizierten Mechanismus wieder instandsetzen konnte. Literarisches. Chr. Reuter, Lübeck und Stralsund bis zum Rostocker Landfrieden 1283. Der interessante Vortrag, welchen der Direktor unseres Katharineums bei der letzten Versammlung des Hansischen Geschichtsvereins, Pfingsten 1905 in Halberstadt, gehalten hat, liegt jetzt gedruckt vor in dem neusten Heft der Hansischen Ges chichtsblätter. Er be- handelt eine frühe Zeit, für welche die Nachrichten nur spärlich vorliegen; um so mehr kommt auf richtige Verbindung und Deutung derselben an, und darauf ist der Verfasser sehr bedacht gewesen, hat auch in Anmerkungen, die der Druckausgabe beigefügt Find, manches näher begründet. Je dürftiger die Chroniken für diese Zeit sind, um so wichtiger werden die Urkunden, die freilich nur einzelne Ereignisse scharf beleuchten, aber noch mancherlei Schlüsse gestatten, namentlich auch aus Ort und Zeit ihrer Ausstellung; in mehreren Fällen hat der Verfasser mit glücklichstem Erfolge solche Schlüsse gezogen. Der Vortrag schildert zunächst die aufstrebende Entwicklung Lübecks seit der Zeit Heinrichs des Löwen und die Hemmung, welche durch die Macht- ausbreitung des dänischen Königs Waldemar II. eintrat. Die Gefangennahme Waldemars 1223 durch einen von ihm getränkten deutschen Grafen wird zum Wendepunkt: er muß sich mit bedeutender Geldzahlung lösen, und nur die deutschen Städte, namentlich Lübeck und Hamburg, können ihm soviel Geld schaffen. Sie verlangen dafür Handelsprivilegien, doch wird ihnen hinsichtlich Dänemarks nur die frühere Handelsfreiheit bestätig. Aber Lübeck ,rwirbt ein bedeutendes Privileg von dem Fürsten von Rügen, welcher dänischer Vajall ist, ausgestellt auf dem breiten Felde unweit Mölln: daraus ergibt sich der Zusammenhang mit den Bemühungen des Grafen von Orlamünde um die Befreiung des Königs, seines Oheims, denn der Graf war damals des Königs Statthalter in Nordalbingien und wurde wenige Monate danach bei Mölln besiegt und ge- fangen. Gegen Ende des Jahres 1225 wird Waldemar frei; inzwischen haben die Lübecker die dänische Besatzung aus ihrer Burg vertrieben. Sie wenden sich 1226 an Kaiser Friedrich II., der ihnen die Reichsfreiheit und die Zusicherung des kaiserlichen Schutzes verleiht; vereint mit den Holsteinern und Mecklenburgern siegen sie 1227 bei Bornhövd über Waldemar. Dieser sinnt auf Rache; doch erst 1233 sperrt er, verbündet mit Graf Adolf IV. von Hol- stein, die Trave, verwüstet die Gegend von Ratekau bis Reinfeld, kann aber der Stadt selbst nichts an- haben; nach Detmars allerdings sagenhaft aus- geschmückter Erzählung wird er 1234 in einer See- schlacht vor der Mündung der Warnow besiegt. Zu gleicher Zeit liegt Witßlav von Rügen im Kriege mit den Herzögen von Pommern; diese erobern die Feste Demmin, nach Angabe der Chronik mit Hilfe der Liibecke. Und wiederum fügen sich Urkunden hier passend ein: die Herzöge gewähren im Lager vor Demmin den Lübeckern zollfreien Verkehr durch Pommern. Diese Urkunden sind am 23. März 1234 ausgestellt; im Oktober aber gewährt Fürst Wislav zu Garz auf Rügen den Einwohnern des Ortes Stralow das Stadtrecht von Rostock. Leider sind über die Entwicklung der Stadt Rostock, welche 1218 mit lübischem Recht gegründet war, aus den ersten Jahrzehnten keine Nachrichten erhalten; doch war sie keineswegs von Lübeck abhängig und gehörte vermutlich zu den Städten, die von Waldemar Vergünstigungen für den Handel nach Dänemark erhielten. Rostocker Kaufleute haben die erste Ansiedlung am Sunde zwischen Rügen und dem Festlande gegründet; der Name Stralsund erscheint in dem zweiten ausführlicheren Privileg des Fürsten Witzllav 1240. Den Lübeckern mußte diese Stadtgründung miß- fallen; ihr Privileg für den Verkehr nach Rügen, iwo bedeutender Heringsfang war, verlor an Wert. Das unverkennbare weitere Aufstreben Lübecks in der folgenden Zeit vergleicht der Vortrag S. 21, allerdings „etwas kühn,“ wie der Verfasser zugibt, mit der im Altertum berühmten Hegemonie Athens zur See; wie Athen im Kampf gegen Persien an die Spitze trat, so wollte Lübeck gegen Dänemark die Kräfte
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