nahme auswärtiger Schüler abgelehnt hat. Aber es
sind wiederholt einzelne Fälle vorgekommen, in denen
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wollen wir die Kinder zu einem Schulgeld auf-
nehmen, mit dem wir die durch ihre Aufnahme
erwachsenden Kosten decken können. Ich glaube, wir
kommen allen berechtigten Wünschen entgegen, wenn
diese Vorlage Gesetz wird.
Senator Dr. Vermehren: Ich möchte nur ganz
kurz dem, was der Herr ständige Senatskommissar
ausgeführt hat, hinzufügen, daß in der Tat ein
wesentlicher Unterschied besteht zwischen allgemeinen
Schulen und der besonderen Schule, um die es sich
hier handelt. Bisher hat die Oberschulbehörde und
auch die Bürgerschaft auf dem Standpunkt gestanden,
daß es gewissermaßen ein otticium mobile sei, wenn
unsere große Stadt auch der näheren Umgebung die
Gelegenheit eröffne, ihre Kinder die allgemeinen
Schulen besuchen zu lassen, ohne eine höhere Ver-
gütung zu zahlen. Die Aufgabe aber, die dem
Lehrer beim Unterricht in der allgemeinen Schule
und einer solchen Spezialschule erwächst, ist eine
ganz außerordentlich verschiedene. Die individuelle
Behandlung des einzelnen Schülers in letzterer
erfordert eine viel größere Anspannung und An-
strengung des Lehrers, so daß man in der Tat nicht
sagen kann, hier würde Auswärtigen für das geringe
Schulgeld dieselbe Wohltat wie in der allgemeinen
Schule: erwiesen. Nun kommt noch eines hinzu.
Bisher ist immer so verfahren, daß Auswärtige ein-
fach abgewiesen sind; wir sind auch nicht verpflichtet,
sie aufzunehmen. Aber es ist wiederholt vorge-
kommen, daß auswärtige Eltern erklärt haben, sie
seien durchaus bereit, ein höheres Schulgeld zu zahlen.
Es ist sogar versucht, für die Aufnahme der Kinder
der Anstalt Geschenke zuzuweisen, der Hauptlehrer
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eines höheren Schulgeldes ist auch von der Ober-
schulbehörde als unzulässig bezeichnet worden. So
kommt man in der Tat, wenn man eine Erhöhung
des Schulgeldes beschließt, den Wünschen der Be-
teiligten entgegen, die man bisher unberücksichtigt
gelassen hat. Daher glaube ich, daß man diese Sache
sehr wohl speziell erledigen kann, ohne auf die
prinzipielle Frage der unterschiedlichen Behandlung
einheimischer und auswärtiger Schüler näher eingehen
zu müssen. ,
Gif. Ich möchte bei dieser Gelegenheit an-
führen, daß das Schulgeld für Taubstumme viel zu
hoch ist. Es ist in der Vorlage angegeben, daß die
auswärtigen taubstummen Kinder . 100, hiesige
AM 60 zahlen. Wenn auch zugegeben werden soll,
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Verhandl. d. Bürgerschaft am 16. Juli 1906.
daß für Taubstumme besondere Aufwendungen ge-
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diese große Lasten den Eltern aufzubürden. Es
kommt hinzu, daß die taubstummen Kinder meistens
den ärmeren Kreisen angehören, die schon gar nicht
in der Lage sind, Æ\ 60 an Schulgeld aufzubringen.
Ich spreche daher den Wunsch aus, daß das Schul-
geld für hiesige Taubstumme ermäßigt wird, auch das
Schulgeld für Volksschüler. Das ist ein Wunsch,
der auch der Humanität entspricht.
Senator Dr. Vermehren : Ein Schulgeld von
M 60 ist an und für sich für den Unterricht taub-
stummer Kinder gewiß nicht zu hoch, sondern sehr
gering. Im dem Falle aber, wo die Eltern nicht
in der Lage sind, das Geld aufzubringen, hat die
Oberschulbehörde stets in weitgehendster Weise Ent-
gegenkommen gezeigt und Erlasse bewilligt.
A. Pape: Ich teile durchaus den Standpunkt
des Herrn Schulmerich, daß die Frage der Erhöhung
des Schulgeldes für Auswärtige generell geprüft
werden muß. Mir sind wiederholt Klagen aus dem
benachbarten Oldenburg zugegangen, wonach Kinder,
wenn sie dort aufsässig waren und von dem Lehrer
eine gehörige Tracht Prügel bekommen hatten,
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generell geprüft werden muß. Ich stehe nicht auf
dem Standpunkt, daß die auswärtigen Schüler mehr
bezahlen sollen, aber wenn man an eine Erhöhung
des Schulgeldes für Auswärtige herangeht, muß man
diese Sache mit prüfen. Dann möchte ich noch be-
merken, daß ich es für richtiger halte, möglichst die
Schwachbefähigten von den Taubstummen zu trennen.
Ob das technisch möglich ist, vermag ich nicht zu
übersehen, aber für die Schwachbefähigten ist es ent-
schieden besser, wenn sie mit den taubstummen Kindern
nicht zusammengebracht werden.
Senator Dr. S ch ön : Die taubstummen und die
andern Kinder werden getrennt unterrichtet. Sie
haben nur einen, und zwar ganz vorzüglichen, gemein-
schaftlichen Hauptlehrer. Was im übrigen die Angabe
des Herrn Pape anlangt, daß, wenn Jungen im
Oldenburgischen geprügelt sind, sie hierher in die
Schulen gebracht wurden, so ist mir darüber nichts
bekannt, viel kommt es gewiß nicht vor. Immerhin
haben einzelne fremde Kinder auch in den hiesigen
Volksschulen Aufnahme gefunden. In die Berend
Schrödersche Schule dagegen haben wir bisher keine
auswärtigen Schüler aufgenommen. Wenn nun aber
aus dem Oldenburgischen, das uns so nahe liegt, uns
ein Ortsverband für diese Schule ein Kind zuführen
will, ist es schlecht zu sagen, wir nehmen es hier
nicht an. Wenn wir sagen können, wir nehmen es