Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

nahme auswärtiger Schüler abgelehnt hat. Aber es sind wiederholt einzelne Fälle vorgekommen, in denen E tt. wollen wir die Kinder zu einem Schulgeld auf- nehmen, mit dem wir die durch ihre Aufnahme erwachsenden Kosten decken können. Ich glaube, wir kommen allen berechtigten Wünschen entgegen, wenn diese Vorlage Gesetz wird. Senator Dr. Vermehren: Ich möchte nur ganz kurz dem, was der Herr ständige Senatskommissar ausgeführt hat, hinzufügen, daß in der Tat ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen allgemeinen Schulen und der besonderen Schule, um die es sich hier handelt. Bisher hat die Oberschulbehörde und auch die Bürgerschaft auf dem Standpunkt gestanden, daß es gewissermaßen ein otticium mobile sei, wenn unsere große Stadt auch der näheren Umgebung die Gelegenheit eröffne, ihre Kinder die allgemeinen Schulen besuchen zu lassen, ohne eine höhere Ver- gütung zu zahlen. Die Aufgabe aber, die dem Lehrer beim Unterricht in der allgemeinen Schule und einer solchen Spezialschule erwächst, ist eine ganz außerordentlich verschiedene. Die individuelle Behandlung des einzelnen Schülers in letzterer erfordert eine viel größere Anspannung und An- strengung des Lehrers, so daß man in der Tat nicht sagen kann, hier würde Auswärtigen für das geringe Schulgeld dieselbe Wohltat wie in der allgemeinen Schule: erwiesen. Nun kommt noch eines hinzu. Bisher ist immer so verfahren, daß Auswärtige ein- fach abgewiesen sind; wir sind auch nicht verpflichtet, sie aufzunehmen. Aber es ist wiederholt vorge- kommen, daß auswärtige Eltern erklärt haben, sie seien durchaus bereit, ein höheres Schulgeld zu zahlen. Es ist sogar versucht, für die Aufnahme der Kinder der Anstalt Geschenke zuzuweisen, der Hauptlehrer Gr§tutt: tv. chte Vice üinreg dec Un eines höheren Schulgeldes ist auch von der Ober- schulbehörde als unzulässig bezeichnet worden. So kommt man in der Tat, wenn man eine Erhöhung des Schulgeldes beschließt, den Wünschen der Be- teiligten entgegen, die man bisher unberücksichtigt gelassen hat. Daher glaube ich, daß man diese Sache sehr wohl speziell erledigen kann, ohne auf die prinzipielle Frage der unterschiedlichen Behandlung einheimischer und auswärtiger Schüler näher eingehen zu müssen. , Gif. Ich möchte bei dieser Gelegenheit an- führen, daß das Schulgeld für Taubstumme viel zu hoch ist. Es ist in der Vorlage angegeben, daß die auswärtigen taubstummen Kinder . 100, hiesige AM 60 zahlen. Wenn auch zugegeben werden soll, § .. 4 G; Y S* tu Verhandl. d. Bürgerschaft am 16. Juli 1906. daß für Taubstumme besondere Aufwendungen ge- wut mf tr w dh tt ritt kt diese große Lasten den Eltern aufzubürden. Es kommt hinzu, daß die taubstummen Kinder meistens den ärmeren Kreisen angehören, die schon gar nicht in der Lage sind, Æ\ 60 an Schulgeld aufzubringen. Ich spreche daher den Wunsch aus, daß das Schul- geld für hiesige Taubstumme ermäßigt wird, auch das Schulgeld für Volksschüler. Das ist ein Wunsch, der auch der Humanität entspricht. Senator Dr. Vermehren : Ein Schulgeld von M 60 ist an und für sich für den Unterricht taub- stummer Kinder gewiß nicht zu hoch, sondern sehr gering. Im dem Falle aber, wo die Eltern nicht in der Lage sind, das Geld aufzubringen, hat die Oberschulbehörde stets in weitgehendster Weise Ent- gegenkommen gezeigt und Erlasse bewilligt. A. Pape: Ich teile durchaus den Standpunkt des Herrn Schulmerich, daß die Frage der Erhöhung des Schulgeldes für Auswärtige generell geprüft werden muß. Mir sind wiederholt Klagen aus dem benachbarten Oldenburg zugegangen, wonach Kinder, wenn sie dort aufsässig waren und von dem Lehrer eine gehörige Tracht Prügel bekommen hatten, try §te Here n rt t fs generell geprüft werden muß. Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, daß die auswärtigen Schüler mehr bezahlen sollen, aber wenn man an eine Erhöhung des Schulgeldes für Auswärtige herangeht, muß man diese Sache mit prüfen. Dann möchte ich noch be- merken, daß ich es für richtiger halte, möglichst die Schwachbefähigten von den Taubstummen zu trennen. Ob das technisch möglich ist, vermag ich nicht zu übersehen, aber für die Schwachbefähigten ist es ent- schieden besser, wenn sie mit den taubstummen Kindern nicht zusammengebracht werden. Senator Dr. S ch ön : Die taubstummen und die andern Kinder werden getrennt unterrichtet. Sie haben nur einen, und zwar ganz vorzüglichen, gemein- schaftlichen Hauptlehrer. Was im übrigen die Angabe des Herrn Pape anlangt, daß, wenn Jungen im Oldenburgischen geprügelt sind, sie hierher in die Schulen gebracht wurden, so ist mir darüber nichts bekannt, viel kommt es gewiß nicht vor. Immerhin haben einzelne fremde Kinder auch in den hiesigen Volksschulen Aufnahme gefunden. In die Berend Schrödersche Schule dagegen haben wir bisher keine auswärtigen Schüler aufgenommen. Wenn nun aber aus dem Oldenburgischen, das uns so nahe liegt, uns ein Ortsverband für diese Schule ein Kind zuführen will, ist es schlecht zu sagen, wir nehmen es hier nicht an. Wenn wir sagen können, wir nehmen es
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