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aus. So ein Sinkkasten kommt ungefähr auf M 78,
und so viele Sinkkästen werden auch nicht aufgestellt,
daß zwischen je zwei Häusern einer sich befindet.
Das andere ist aber möglich, und die Zustände und
Übelstände, die bisher dort geherrscht haben, werden
bedeutend verbessert. Wenn man sagt, die Leute
könnten die Abwässer in die Tonsinkkästen gießen,
konnte man ebensoaut im Grünen Weg den Graben
lassen, und die Anwohner gießen das Schmutzwasser
nach wie vor hinein. Aber gerade die Übelstände,
die sich dadurch ergeben haben, haben es als
wünschenswert erscheinen lassen, auf diese Art und
Weise Abhülfe zn schaffen. Ich empfehle Ihnen
daher nochmals, lehnen Sie den Senatsantrag ab und
nehmen Sie den Antrag des Bürgerausschusses an.
Senator Dr. V er m e h r e n : Herrn Glasau gegen-
über möchte ich bemerken, was übrigens schon Herr
Stender vorweg genommen hat, daß endgültige gute
Verhältnisse herzustellen nicht eher möglich ist, als
das große Stammsiel über das Heiligengeisstfeld und
den Tornei in die Trave hineingeleitet iste Das
wird so große Kosten machen, daß noch Jahre ver-
gehen werden, bis wir so weit sind. Herrn Stenders
jachverständiges Gutachten schätze ich sehr hoch, aber
ich muß bis auf weiteres daran festhalten, was uns
von den Sachverständigen der Baudeputation gesagt
ist, die Kosten der Privatsielanschlüsse beliefen sich
auf ca. & 10 000 und nicht auf . 20 pro Haus.
Wenn es sich wirklich um so geringe Summen
handelte, würde die Sache leichter zu machen sein.
Im übrigen will ich nur darauf aufmerksam machen,
daß sehr leicht durch polizeiliche Verordnung bewirkt
werden kann, daß die Anwohner ihre Abwässer nur
in diese Kästen hineingießen dürfen und nicht einfach
in den Rinnstein. Einen Zwang auf die Anlieger
auszuüben, sich an das Siel anzuschließen, ist aber
nicht möglich, weil es sich nicht um ein Siel im
Sinne des Gesetzes handelt, nicht um ein Siel, das
die Straße anbaufähig macht. Wenn ein solches
Siel hergestellt würde, könnten wir die Leute zwingen,
sich anzuschließen. Aber hier handelt es sich nur
um eine provisorische Maßnahme, und da können
wir den Zwang nicht ausüben. Ich möchte Sie
bitten, den Antrag des Bürgerausschusses nicht an-
zunehmen. Dieser wäre gewissermaßen ein Schlag
ins Wasser. Es würde damit ein Siel geschaffen,
aber die Anwohner würden es vorziehen, anstatt
tt: Left aufzuwenden, lieber den Zustand wie
isher zu lassen.
Dr. Meyer: Ich habe noch eines nachzuholen,
was ich vorher übersehen habe. Ich möchte nicht
den Antrag des Bürgerausschusses ohne weiteres zur
Annahme verstellen, sondern eine Kombination des
Bürgerausschußantrages mit dem jetzigen Senats-
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antrage. Der Senat legt offenbar Wert auf den
zweiten Teil seines Antrages. Es ist zwar dasselbe
schon in dem Berichte der Bürgerausschußkommission
gesagt, indessen ist es vielleicht wünschenswert, daß
man das mit in dem Antrage zum Ausdruck brächte.
Ich möchte daher beantragen, den Antrag so zu fassen:
Anlage einer provisorischen Entwässerung der
Ernststraße, Rabenstraße und des Grünen Weges
nach dem beigefügten Plan und Kostenanschlag
des Baudirektors Balzer. Diese Entwässerungs-
anlage ist als eine Sielanlage im Sinne des § 2
des Gesetzes vom 15. Juni 1889, betr. den Au-
bau an den Straßen und Plätzen in den Vor-
städten der Stadt Lübeck nicht anzusehen (.# 6000).
Damit ist dasselbe gesagt, der Antrag wird dadurch
aber für den Senat annehmbarer.
Im übrigen verstehe ich nicht, weshalb man sich
davor scheut, die Hausbesißer zu den Kosten der
Hausanschlüsse heranzuziehen. Wäre ein Stammsiel
da, in welches die Straßen entwässsert werden könnten,
so würde man sich keinen Augenblick bedenken, hier
ein ordentliches Siel zu bauen und damit die An-
wohner zu der erheblich höheren Sielbauabgabe
zwingen. Daß die Hausbessizer die Kosten für die
Hausanschlüsse gern tragen werden, erscheint mir
zweifellos. Mir ist auch dieselbe Auskunst geworden
wie Herrn Stender; von sachverständiger Seite ist
mir gesagt, daß die Kosten für die Anlieger vielleicht
nur A 20 betragen würden. ,
Senator Dr. Vermehren: Wenn ein ordent-
liches Siel gebaut würde und die Anwohner daran
zwangsmäßig mit ihren Häusern angeschlossen würden,
hätten sie auch alle Vorteile der Anbaufähigkeit der
Straße. Sie könnten sich Klosetts einbauen lassen
und hätten dann für die Ausgaben, die von ihnen
erhoben würden, auch dementsprechende Vorteile.
Das ist aber hier nicht der Fall, denn die Straße
wird nicht anbaufähig. Deshalb können wir sie auch
nicht zwingen, sich anzuschließen. Klosetts können
jetzt z. B. nicht angelegt werden. Es handelt sich
nur um einen provisorischen Zustand, und da ist es
für die Anwohner angenehm, wenn sie ohne Kosten
eine wesentliche Verbesserung erhalten. Wir jollten
aber nicht etwas schaffen und sagen, wir wollen her-
nach sehen, wieviel sich bereit erklären, Kosten auf-
zuwenden. ,
Dr. We yk e: Ich weiß nicht, ob ich recht be
richtet bin, daß diese Tonsinkkästen aus weiter sid
bestehen als aus einfachen Kanälen, die direkt i
einem Rohre führen sollen. Von diesen Rohren au
soll das Wasser dann in den Graben ablaufen.
Ich weiß nicht, ob die Zustände dann viel besser
wverden als jetzt, denn diese zahlreichen Tonsinkkästen
werden gleichfalls übel riechen. Außerdem wer