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und dem Senate nichts bekannt. Es vergeht keine
Woche, zeitweise kein Tag, wo nicht Klagen, Beschwerden
und Anfragen bei den Behörden, auch beim Senat,
einlaufen. Lübecks Ruf ist, ich muß in dieser Be-
ziehung durchaus Herrn Schwartz beipflichten, in
Mißkredit gekommen durch diese Unternehmungen
(sehr richtig), und es handelt sich heute um die
Frage: wie können wir unsere Vaterstadt gegen diesen
öffentlichen Schaden schützen? HYWir haben uns
gefragt, ob nicht der jeßige Rechtszustand genüge,
um solchen Auswüchsen den Garaus zu machen. Das
ist eben fraglich. Es schwebt freilich eine Unter-
suchung gegen 17 Personen (Hört, hört!); sie dauert
seit Jahr und Tag, der Umfang der Akten wächst
an; ob es aber zu einer Bestrafung kommen wird,
ist unsiche. Der Senat aber wollte sicher gehen,
daher ist er mit dieser Vorlage hervorgetreten, die
den Zweck hat, dem vorhin gekennzeichneten Treiben
mindestens hier in Lübeck ein Ende zu machen. Es
ist unsere Vorlage nun keineswegs eine lübeckische
Erfindung. Wir haben uns zu diesem Vorgehen
entschlossen, sobald uns das hessische Gesetz bekannt
geworden war und sobald wir wußten, daß das
Reichsgericht dieses Gesez für gültig erachtet hat.
Unser Entwurf bringt den Kern des hessischen Gesetes,
wir haben fortgelassen, was für uns nicht paßte,
und das hinzugeseßzt, was, wie wir glaubten, ohne
den Kern zu alterieren, nach unseren Verhältnissen
hinzugefügt werden mußte. Ich habe in diesen
Tagen lange Erörterungen darüber gelesen, ob es
richtig sei, diesen Weg zu gehen. Natürlich meine
ich damit nicht die Ausfälle beteiligter Personen,
sondern die juristischen und wirtschaftlichen Dar-
legungen Unbeteiligter. Ich muß bekennen, daß weder
diese Artikel noch die Ausführungen des Herrn
Direktor Otte mich in der Überzeugung erschüttert
haben, daß wir uns auf dem rechten Wege befinden.
Dem Kern nach wird etwa folgendes gegen die
Vorlage vorgebracht. Einmal wird gefragt, warum
soll Lübeck vorangehen ? andere Staaten haben doch
ein solches Gesez noch nicht. Ich habe Ihnen schon
gesagt, daß wir der erste Staat nicht sind. Wenn
das aber der Fall wäre, würde Lübeck es sich ruhig
sagen lassen dürfen. Lübeck ist nun einmal gegen-
wärtig leider die Hochburg dieser Unternehmungen.
(Sehr richtig.) Schon dieser Umstand rechtfertigt
es, daß Lübeck auf diesem Gebiete vorangeht.
Zweitens sagt man, das ganze Gesetz sei ein Schlag
ins Wasser, die Folge werde sein, daß die Unter-.
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Wasser würde das nicht sein. Der Zweck der Vorlage
ist eben, Lübeck von diesen Geschäften zu befreien,
und wir müßten es schon den Nachbaren überlassen,
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sich selbst zu schüten. (Sehr richtig.) Man sagt
ferner, wir hätten uns ans Reich wenden Jollen.
Gewiß hätten wir das gekonnt; aber wir wünschten
in dieser Frage, die nach unserer festen Überzeugung
ein rasches Vorgehen erheischt, unser Nest selber sauber
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Schnitt, besser als die Anbahnung eines Reichs:
gesetzes, das, wenn es überhaupt zu erlangen wäre,
erst nach Jahr und Tag in Kraft treten würde.
Ich muß Ihnen aber auch sagen, daß es der Reichs.
kanzler war, der den Senat zuerst auf die Firmen
des Auslandes, die sich nachher hierher gezogen haben,
aufmerksam gemacht hat. Nicht hier, sondern vom
Reiche aus sind solche Firmen zuerst als Schwindel.
firmen bezeichnet. (Hört, hört) Es ist uns auch
sztztzerst worden. dab Batnnsen in sers:
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gericht unser Geseß nicht gebilligt werden sollte.
Unmöglich ist das natürlich nicht. Ein anderer Senat
kann entscheiden; neue bessere Gründe können zur
Geltung kommen, auch das Reichsgericht kann seine
Ansicht ändern. Aber einstweilen sprechen dafür keine
Anzeichen, und ich bin der Meinung, es könnte uns
etwas Schlimmeres begegnen.
Wir wünschen in diesem Augenblicke unsere
Schuldigkeit zu tun ; daß wir sie tun, liegt auch in
Lübecks wohlverstandenem Vorteil. Herr Otte hält
die Vorlage auch deshalb für bedenklich, weil durch
sie nicht nur der der unsolide Handel getroffen würde;
auch ein solides Bankgeschäft, das etwa die be
treffenden Papiere in Depot nähme, könne als
Förderer des Unternehmens angesehen werden. Ein
solides Bankgeschäft wird durch die Vorlage nicht
gefährdet. Freilich, wenn nach Erlaß des Gesetes
jemand solche Papiere, wissend, daß es sich um Werte
jener Gesellschaften handle, beleihen würde, so wäre
er mitschuldig. Gegenwärtig, das zu erklären reh:
ich keinen Anstand, braucht sich keine lübeckische Ban
über Beziehungen Sorge zu machen, die sie in guten
Glauben mit jenen Geschäftsleuten angeknüpft hst
Man hat andererseits auch gesagt, daß, wenn I
Serienlosgesellschaften überhaupt unter Strafe geek!
würden, kein innerer Grund erkennbar sei, nur !
Gewerbsmäßigkeit zu bestrafen. Dagegen ist énfeh
zu sagen, daß wenigstens nach Ansicht des Sena
eben die Gewerbsmäßigkeit es ist, die die see:
für die Allgemeinheit bringt. Viele kleine tj
Jollen durch die marktschreierischen. Anpreisungen
ködert werden und werden durch sie geködert.
im einzelnen Falle der Wohlhabende sich det! Lazus
einer Dummheit gestatten, aber die kleinen Leute,