Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

.. I. . + . p I. und dem Senate nichts bekannt. Es vergeht keine Woche, zeitweise kein Tag, wo nicht Klagen, Beschwerden und Anfragen bei den Behörden, auch beim Senat, einlaufen. Lübecks Ruf ist, ich muß in dieser Be- ziehung durchaus Herrn Schwartz beipflichten, in Mißkredit gekommen durch diese Unternehmungen (sehr richtig), und es handelt sich heute um die Frage: wie können wir unsere Vaterstadt gegen diesen öffentlichen Schaden schützen? HYWir haben uns gefragt, ob nicht der jeßige Rechtszustand genüge, um solchen Auswüchsen den Garaus zu machen. Das ist eben fraglich. Es schwebt freilich eine Unter- suchung gegen 17 Personen (Hört, hört!); sie dauert seit Jahr und Tag, der Umfang der Akten wächst an; ob es aber zu einer Bestrafung kommen wird, ist unsiche. Der Senat aber wollte sicher gehen, daher ist er mit dieser Vorlage hervorgetreten, die den Zweck hat, dem vorhin gekennzeichneten Treiben mindestens hier in Lübeck ein Ende zu machen. Es ist unsere Vorlage nun keineswegs eine lübeckische Erfindung. Wir haben uns zu diesem Vorgehen entschlossen, sobald uns das hessische Gesetz bekannt geworden war und sobald wir wußten, daß das Reichsgericht dieses Gesez für gültig erachtet hat. Unser Entwurf bringt den Kern des hessischen Gesetes, wir haben fortgelassen, was für uns nicht paßte, und das hinzugeseßzt, was, wie wir glaubten, ohne den Kern zu alterieren, nach unseren Verhältnissen hinzugefügt werden mußte. Ich habe in diesen Tagen lange Erörterungen darüber gelesen, ob es richtig sei, diesen Weg zu gehen. Natürlich meine ich damit nicht die Ausfälle beteiligter Personen, sondern die juristischen und wirtschaftlichen Dar- legungen Unbeteiligter. Ich muß bekennen, daß weder diese Artikel noch die Ausführungen des Herrn Direktor Otte mich in der Überzeugung erschüttert haben, daß wir uns auf dem rechten Wege befinden. Dem Kern nach wird etwa folgendes gegen die Vorlage vorgebracht. Einmal wird gefragt, warum soll Lübeck vorangehen ? andere Staaten haben doch ein solches Gesez noch nicht. Ich habe Ihnen schon gesagt, daß wir der erste Staat nicht sind. Wenn das aber der Fall wäre, würde Lübeck es sich ruhig sagen lassen dürfen. Lübeck ist nun einmal gegen- wärtig leider die Hochburg dieser Unternehmungen. (Sehr richtig.) Schon dieser Umstand rechtfertigt es, daß Lübeck auf diesem Gebiete vorangeht. Zweitens sagt man, das ganze Gesetz sei ein Schlag ins Wasser, die Folge werde sein, daß die Unter-. c p coteo N Mg Wasser würde das nicht sein. Der Zweck der Vorlage ist eben, Lübeck von diesen Geschäften zu befreien, und wir müßten es schon den Nachbaren überlassen, 314 sich selbst zu schüten. (Sehr richtig.) Man sagt ferner, wir hätten uns ans Reich wenden Jollen. Gewiß hätten wir das gekonnt; aber wir wünschten in dieser Frage, die nach unserer festen Überzeugung ein rasches Vorgehen erheischt, unser Nest selber sauber ft.); Gerhasr Bere uur ute hs Schnitt, besser als die Anbahnung eines Reichs: gesetzes, das, wenn es überhaupt zu erlangen wäre, erst nach Jahr und Tag in Kraft treten würde. Ich muß Ihnen aber auch sagen, daß es der Reichs. kanzler war, der den Senat zuerst auf die Firmen des Auslandes, die sich nachher hierher gezogen haben, aufmerksam gemacht hat. Nicht hier, sondern vom Reiche aus sind solche Firmen zuerst als Schwindel. firmen bezeichnet. (Hört, hört) Es ist uns auch sztztzerst worden. dab Batnnsen in sers: ggerzeit Ehrut neden, s6ce, gets gericht unser Geseß nicht gebilligt werden sollte. Unmöglich ist das natürlich nicht. Ein anderer Senat kann entscheiden; neue bessere Gründe können zur Geltung kommen, auch das Reichsgericht kann seine Ansicht ändern. Aber einstweilen sprechen dafür keine Anzeichen, und ich bin der Meinung, es könnte uns etwas Schlimmeres begegnen. Wir wünschen in diesem Augenblicke unsere Schuldigkeit zu tun ; daß wir sie tun, liegt auch in Lübecks wohlverstandenem Vorteil. Herr Otte hält die Vorlage auch deshalb für bedenklich, weil durch sie nicht nur der der unsolide Handel getroffen würde; auch ein solides Bankgeschäft, das etwa die be treffenden Papiere in Depot nähme, könne als Förderer des Unternehmens angesehen werden. Ein solides Bankgeschäft wird durch die Vorlage nicht gefährdet. Freilich, wenn nach Erlaß des Gesetes jemand solche Papiere, wissend, daß es sich um Werte jener Gesellschaften handle, beleihen würde, so wäre er mitschuldig. Gegenwärtig, das zu erklären reh: ich keinen Anstand, braucht sich keine lübeckische Ban über Beziehungen Sorge zu machen, die sie in guten Glauben mit jenen Geschäftsleuten angeknüpft hst Man hat andererseits auch gesagt, daß, wenn I Serienlosgesellschaften überhaupt unter Strafe geek! würden, kein innerer Grund erkennbar sei, nur ! Gewerbsmäßigkeit zu bestrafen. Dagegen ist énfeh zu sagen, daß wenigstens nach Ansicht des Sena eben die Gewerbsmäßigkeit es ist, die die see: für die Allgemeinheit bringt. Viele kleine tj Jollen durch die marktschreierischen. Anpreisungen ködert werden und werden durch sie geködert. im einzelnen Falle der Wohlhabende sich det! Lazus einer Dummheit gestatten, aber die kleinen Leute,
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