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damals nur eine überschlägige Berechnung und konnten
darum den Antrag nicht früher hierherbringen, bis
wir alles genau nachweisen konnten. Es ist nur
möglich, eine solche Vorlage zu machen, wenn man
gleichzeitig auch den genauen Kostenanschlag vor-
egen kann.
v. Scha >: Ich wollte nur feststellen, daß der
Herr Senatskommissar mich nicht richtig verstanden
hat. Ich habe ausdrücklich gesagt, ich möchte heute
die M 320 000 nicht bewilligen, sondern nur den
Platz, damit die Behörde weiter arbeiten lassen
kann. Die Höhe der Summe möchte ich kommisssarisch
geprüft haben. So lauteten meine Ausführungen.
Im übrigen ist es ja ganz schön, wenn der Herr
Senatskommissar sagte, daß alles schon geprüft sei.
Das erkenne ich gern an. Aber ich möchte hier doch
an das geflügelte Wort eines Bürgerschaftsmitgliedes
von dem beschränkten Untertanverstand erinnern.
Ich meine, die Bürgerschaft hat doch auch ein Recht
zu prüfen. Wir können uns nicht immer darauf
einlassen, Ja und Amen zu sagen zu den Vorlagen,
die uns gemacht werden, sondern wir wollen auch
sselbst Gelegenheit haben, unser Recht zu wahren.
Ich halte es für meine Pflicht als Bürgerschafts.
mitglied, bevor ich meine Zustimmung gebe, mich
selbst gewissenhaft zu fragen, ob ich Ausgaben, die
neue Lasten bedingen, meinen Wählern gegenüber
verantworten kann. Ich weiß nicht, ob die andern
Herren hier anders denken. Ich muß jedenfalls
hierauf bestehen und stelle den Antrag, daß die
Vorlage betr. die geforderte Summe noch kommissarisch
beraten wird, sei es nun durch eine Kommission der
Bürgerschaft oder des Bürgerausschusses. (Zuruf :
Das geht nicht)) Wenn das nicht geht, muß sie
von einer Bürgerschaftskommission geprüft werden.
Es ist doch nicht unmöglich, daß von dieser Summe
noch ./ 50 bis 60 000 gespart werden können.
Gespart ist aber verdient, das ist eine alte Sache.
Ich beantrage also die kommissarische Prüfung der
Summe von M 320 000. Ich betone ausdrücklich,
daß ich gegen den ersten Teil des Senatsantrages
nichts einzuwenden habe, sondern nur die Summe
von M 320 000 heute noch nicht bewilligen möchte.
P. Pap e: Da der Herr Senatskommissar zu-
gestanden hat, daß die Arbeiten auf dem Wasser-
bauplayz teilweise in eigener Regie ausgeführt werden
sollen, erlaube ich mir mit Rücksicht auf die Höhe der
Summe folgenden Antrag zu stellen:
Die Bürgerschaft wolle den Senat ersuchen,
zu veranlassen, daß die Arbeiten am Wasserbau-
platz an hiesige Unternehmer vergeben werden und
denselben die Aufrechterhaltung der zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten
Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Vorschrift
gemacht wird.
Wir tun wohl recht, darauf hinzuwirken, daß
auf den städtischen Bauplätzen derartige Löhne
bezahlt werden, wie sie hier üblich sind, damit es
nicht vorkommen kann, daß über städtische Bauten
von den Arbeitern die Sperre verhängt werden muß.
Ich bitte die Bürgerschaft, diesen Antrag anzunehmen.
Senator Heinr. Evers: Zu diesem Ersuchen
möchte ich ganz kurz die Stellung der Baudeputation
hier festlegen. Ich bitte Sie, dem Ersuchen keine
Folge zu geben. Die Baudeputation beschäftigt ihre
Leute und bezahlt sie nach den Vereinbarungen, die
sie mit ihnen gemacht hat. Überträgt die Bay-
deputation andrerseits Arbeiten an Unternehmer, so
hat sie es bis jetzt grundsätzlich abgelehnt, in die
Verhältnisse zwischen Unternehmer und Arbeiter
einzugreifen.
zugrrfen. j; Die gleiche Erklärung hat der Herr
Senatskommissar auch bei der Etatsberatung im
Laufe des Frühjahres zum Ausdruck gebracht. Troß
dieser Erklärung hat damals in der Bürgerschaft ein
gleichlautender Antrag eine ganz große Minorität
gefunden. Seitdem dieser Antrag aber abgelehnt
worden ist, ist hier in der Bürgerschaft schon lebhaft
beklagt worden, daß der Staat solche großen Arbeiten
an auswärtige Unternehmer vergibt. Die Zustände,
wie sie infolge einer solchen bedingungslosen Ver-
gebung von Arbeiten, an denen auch der Staat be-
teiligt ist, dort beim Hochofenwerk herrschen, follten
dringende Pflicht und Ursache sein, hier darauf zu
dringen, daß die ortsüblichen Löhne gezahlt werden.
Das muß auch hier beim Wasserbauplatz geschehen,
denn wenn der Staat die Arbeiten an den billigsten
Unternehmer vergibt, sind derartige Zustände wie
beim Hochofenwerk sehr leicht möglich. Wenn man
da die Frauen mit nackten bloßen Füßen graben
und Bodenbewegungen ausführen sieht, wenn wer
das in einem Betriebe, an dem der Staat beteilig
ist, sieht, sollte das doch für die Bürgerschaft eit
Ursache sein, darauf zu dringen, solche skandalösen
Zustände, skandalös auch mit Rücksicht auf die Ver
hältnisse, wie sie des Nachts bei der Unterbringung
der Leute herrschen, nicht herbeizuführen. '
Bürgerschaft hätte doppelt Ursache, einem. olche?
Antrage, wie ihn Herr Pape gestellt hat, ihre g
stimmung zu geben, denn wenn derartige gusüt!t
wie sie jegt da draußen sind, hier wären, witrde 9
Polizei sofort einschreiten und gebieten, daß de:!!!
Verhältnisse in der Unterbringung der Leute geinoer
werden. Aber man scheint oben gar nicht zu vit
welch skandalöse Zustände dort sind. Da pu
Hochofenwerk darf man sich gewiß nicht wuntt“,