Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

I4E Richter noch ein besonderer Antrag von seiten des Senates gestellt werden würde. Die beiden Herren Senatskommissare haben nichts darauf erwidert. Es wäre aber doch interessant zu wissen, in welcher Weise denn die Kostenfrage geregelt werden soll. Als diese Vorlage am 1. November vorigen Jahres gebracht wurde, hätten wir sie ohne weiteres ge- nehmigen können, denn damals konnte der Betrag dafür ins neue Budget eingestellt werden. Jetzt haben wir das Budget genehmigt, und wir wissen nicht, worauf die Kosten angewiesen werden sollen. Sie hätten vielleicht schon ins Budget eingestellt werden können. Wir haben in der Budgetkommission die Herren Senatskommissare gefragt, ob irgend- welche Ausgaben vorlägen, die noch ins Budget gestellt werden könnten. Sie haben uns erwidert, es sei ihnen nichts von solchen Ausgaben bekannt. Sonst hätten wir es ebenso machen können, wie mir V 660' Nrchetä lt) rachtcüglthee " Gerehm gung schon ins Budget einstellten. Jett ist kein Posten da, auf den die Kosten in Höhe von M 10-11 000 angewiesen werden könuten. Ich möchte deshalb darüber Auskunft haben, ob in dieser Beziehung noch eine besondere Vorlage wegen Bewilligung der Kosten an die Bürgerschaft gerichtet werden wird. Senator Dr. Fehl in g : Herr Professor Dr. Baethcke hat vollständig recht. Die Lücke ist da. Wir haben die Summe nicht sofort ins Budget Foy rfelt prit henls. 1ahrery ric bertttnss te: arbeitete und es uns nicht passend erschien, vorzu- greifen. Aber ich meine, diese Sache kann einfach dadurch erledigt werden, daß die auf Lübeck ent- fallenden Kosten für dieses Jahr aus dem Kapital genommen werden, demnächst aber ins Budget ein- t!;~. h %. '§ re M NEU führungen des Herrn Senator Dr. Neumann nichts erwidert worden. Ich weiß aber nicht, wie ich das Schweigen deuten soll; hoffentlich als Zustimmung. Der Direktor, den Lübeck anstellt, kann in seinem Gehaltsverhältnis nicht anders dastehen als der von Oldenburg angestellte Direktor. Oldenburg könnte eine Ermäßigung ja ganz recht sein, denn wenn nur MM 9000 eingestellt würden, würde im Effekt diesem Staate künftig ein Fünftel, gleich „X 100, weniger zur Last fallen. Die bedauerliche Folge der An- Mt cmcrte MBE M§: hinein. Ich bitte Sie darum nochmals mit meinem Kollegen dringend, in dieser Beziehung uns entgegen- kommen zu wollen. In dem andern Purtkte will ich gern umsonst gesprochen haben, wenn Sie glauben, daß nach Lage der Sache das Ersuchen an den Senat zu bringen sei. Prof. Dr. Baethcke: Es ist durchaus gegen unsere Gepflogenheiten, die laufenden Kosten auf den Kapitalfonds anzuweisen. Ich muß dem entschieden widersprechen, daß es so gemacht wird. Ich halte es für richtiger, daß wir den Senat ersuchen, eine besondere Vorlage über die Bewilligung der er- forderlichen Kosten an die Bürgerschaft zu bringen. Senator Dr. Fehling: Es ist gewiß richtig, die Kosten auf Kapitel XIII anzuweisen. Ich bitte demgemäß den Senatsantrag zu ergänzen. Prof. Dr. Baethcke: Ich nehme diesen Antrag auf und beantrage: „Die Bürgerschaft wolle in Ergänzung der Senatsvorlage beschließen, daß die durch die Aus- führung des Senatsantrages erwachsenden Kosten für das laufende Rechnungsjahr auf Abschnitt XU] der Ausgabenseite des Staatsbudguts angewiesen, demnächst aber in das Budget eingestellt werden.“ Ich muß allerdings bemerken, daß die Sache nicht so einfach ist. Es sind auf Abschnitt XI] AM 100 000 im Budget angewiesen, von welcher Summe aber etwa die Hälfte schon verbraucht ist. Es ist aber keine andere Möglichkeit vorhanden, die Sache zur Erledigung zu bringen. Wenn alle die verschiedenen Ausgaben, die jetzt schon auf Abschnitt XII] angewiesen sind, vorher in den Etat ein- gestellt worden wären, so hätten wir den Abschnitt X1UI] noch voll zur Verfügung. Wir werden ihn bj im Laufe des Jahres bedeutend verstärken müssen. ' Dr. Priess: Ich möchte auf den von mir gestellten erweiterten Antrag zurückkommen, das Gehalt des zweiten Direktors auf / 9000 fest- zuseßzen. Die Kommission war der Ansicht, daß diese Summe einzustellen sei, weil bei der legten Feststelung des Gehaltes im Jahre 1902 speziell von dem Herrn Senatskommissar hervorgehoben worden ist, der Direktor des Landgerichts müsse A 500 mehr haben, weil er die Aufsicht über die oldenburgischen Landgerichte zu führen habe. Aus diesem Grunde sagten wir uns, daß das Gehalt für den zweiten Direktor, dem keine Aufsicht obliegt, auf M 9000 festgestelt werden müsse. Deshalb können wir die . 500 bei dieser Stelle sparen. Was der Herr Senatskommissar von einem Direktor erster und’ zweiter Qrdnung gesagt hat, ist irrtg. Es sind beides Direktoren. Der eine wird yon Oldenburg angestellt und hat nebenbei die Ver- pflichtung, als aufsichtsfsührender Richter über olden-
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