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Richter noch ein besonderer Antrag von seiten des
Senates gestellt werden würde. Die beiden Herren
Senatskommissare haben nichts darauf erwidert.
Es wäre aber doch interessant zu wissen, in welcher
Weise denn die Kostenfrage geregelt werden soll.
Als diese Vorlage am 1. November vorigen Jahres
gebracht wurde, hätten wir sie ohne weiteres ge-
nehmigen können, denn damals konnte der Betrag
dafür ins neue Budget eingestellt werden. Jetzt
haben wir das Budget genehmigt, und wir wissen
nicht, worauf die Kosten angewiesen werden sollen.
Sie hätten vielleicht schon ins Budget eingestellt
werden können. Wir haben in der Budgetkommission
die Herren Senatskommissare gefragt, ob irgend-
welche Ausgaben vorlägen, die noch ins Budget
gestellt werden könnten. Sie haben uns erwidert,
es sei ihnen nichts von solchen Ausgaben bekannt.
Sonst hätten wir es ebenso machen können, wie
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gung schon ins Budget einstellten. Jett ist kein
Posten da, auf den die Kosten in Höhe von
M 10-11 000 angewiesen werden könuten. Ich
möchte deshalb darüber Auskunft haben, ob in
dieser Beziehung noch eine besondere Vorlage wegen
Bewilligung der Kosten an die Bürgerschaft gerichtet
werden wird.
Senator Dr. Fehl in g : Herr Professor Dr.
Baethcke hat vollständig recht. Die Lücke ist da.
Wir haben die Summe nicht sofort ins Budget
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arbeitete und es uns nicht passend erschien, vorzu-
greifen. Aber ich meine, diese Sache kann einfach
dadurch erledigt werden, daß die auf Lübeck ent-
fallenden Kosten für dieses Jahr aus dem Kapital
genommen werden, demnächst aber ins Budget ein-
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führungen des Herrn Senator Dr. Neumann nichts
erwidert worden. Ich weiß aber nicht, wie ich das
Schweigen deuten soll; hoffentlich als Zustimmung.
Der Direktor, den Lübeck anstellt, kann in seinem
Gehaltsverhältnis nicht anders dastehen als der von
Oldenburg angestellte Direktor. Oldenburg könnte
eine Ermäßigung ja ganz recht sein, denn wenn nur
MM 9000 eingestellt würden, würde im Effekt diesem
Staate künftig ein Fünftel, gleich „X 100, weniger
zur Last fallen. Die bedauerliche Folge der An-
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hinein. Ich bitte Sie darum nochmals mit meinem
Kollegen dringend, in dieser Beziehung uns entgegen-
kommen zu wollen. In dem andern Purtkte will ich
gern umsonst gesprochen haben, wenn Sie glauben,
daß nach Lage der Sache das Ersuchen an den
Senat zu bringen sei.
Prof. Dr. Baethcke: Es ist durchaus gegen
unsere Gepflogenheiten, die laufenden Kosten auf den
Kapitalfonds anzuweisen. Ich muß dem entschieden
widersprechen, daß es so gemacht wird. Ich halte
es für richtiger, daß wir den Senat ersuchen, eine
besondere Vorlage über die Bewilligung der er-
forderlichen Kosten an die Bürgerschaft zu bringen.
Senator Dr. Fehling: Es ist gewiß richtig,
die Kosten auf Kapitel XIII anzuweisen. Ich bitte
demgemäß den Senatsantrag zu ergänzen.
Prof. Dr. Baethcke: Ich nehme diesen Antrag
auf und beantrage:
„Die Bürgerschaft wolle in Ergänzung der
Senatsvorlage beschließen, daß die durch die Aus-
führung des Senatsantrages erwachsenden Kosten
für das laufende Rechnungsjahr auf Abschnitt XU]
der Ausgabenseite des Staatsbudguts angewiesen,
demnächst aber in das Budget eingestellt werden.“
Ich muß allerdings bemerken, daß die Sache
nicht so einfach ist. Es sind auf Abschnitt XI]
AM 100 000 im Budget angewiesen, von welcher
Summe aber etwa die Hälfte schon verbraucht ist.
Es ist aber keine andere Möglichkeit vorhanden, die
Sache zur Erledigung zu bringen. Wenn alle die
verschiedenen Ausgaben, die jetzt schon auf Abschnitt
XII] angewiesen sind, vorher in den Etat ein-
gestellt worden wären, so hätten wir den Abschnitt
X1UI] noch voll zur Verfügung. Wir werden ihn
bj im Laufe des Jahres bedeutend verstärken
müssen. '
Dr. Priess: Ich möchte auf den von mir
gestellten erweiterten Antrag zurückkommen, das
Gehalt des zweiten Direktors auf / 9000 fest-
zuseßzen. Die Kommission war der Ansicht, daß
diese Summe einzustellen sei, weil bei der legten
Feststelung des Gehaltes im Jahre 1902 speziell
von dem Herrn Senatskommissar hervorgehoben
worden ist, der Direktor des Landgerichts müsse
A 500 mehr haben, weil er die Aufsicht über die
oldenburgischen Landgerichte zu führen habe. Aus
diesem Grunde sagten wir uns, daß das Gehalt für
den zweiten Direktor, dem keine Aufsicht obliegt,
auf M 9000 festgestelt werden müsse. Deshalb
können wir die . 500 bei dieser Stelle sparen.
Was der Herr Senatskommissar von einem Direktor
erster und’ zweiter Qrdnung gesagt hat, ist irrtg.
Es sind beides Direktoren. Der eine wird yon
Oldenburg angestellt und hat nebenbei die Ver-
pflichtung, als aufsichtsfsührender Richter über olden-