Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

fähigung, sondern er hat fortlaufend im weitesten Umfange Gelegenheit, sie zum Nuyen des Staates und der Allgemeinheit zu verwenden. Ich freue mich, durch die Mitteilung des Herrn Senats- kommissars hier die Rechnung bestätigt gefunden zu haben, die ich mir auf Grund unserer Verhand- lungen im letzten Jahre selbst aufgestellt hatte, daß nämlich die Grunderwerbsgeschäfte, die Herr Direktor Diestel im Verlauf der letzten anderthalb Jahre, außer jedem Zusammenhang mit seinen Arbeiten für die Kanalbaubehörde, erledigt hat, drei bis vier Millionen Mark betragen. Nun sind ja, wie wir es heute gehört haben, einige Herren, die gegen die Gewährnng der persönlichen Gehaltszulage grund. sätzliche Bedenken haben, der Meinung, es wäre voll- kommen gerechtfertigt, wenn Herr Direktor Diestel für diese besonderen Leistungen auch eine besondere Vergütung im einzelnen Falle erhielte. Sie glauben sogar, daß, wenn dies nur in einem einigermaßen der Bedeutung der Sache entsprechenden Verhältnis geschähe, Herr Direktor Diestel bedeutend höhere Sumnten vereinnahmen würde als die M 1500, die ihm hier geboten werden. Das ist vollkommen zu- treffend, und ich fasse deshalb die vom Senat be- antragte persönliche Zulage, deren verhältnismäßig geringe Höhe durch die ihr nach Lübeckischer Ge- wohnheit beigelegte Pensionsberechtigung einigermaßen ausgeglichen wird, als eine Pauschalierung der Ver- gütungen auf, die sonst billigerweise Herrn Direktor Diestel für seine Extrageschäfte gewährt werden müßten. Diese Pauschalierung ist meines Erachtens dem Vor- schlage der Bürgerausschuß-.Kommission, daß der Senat Herrn Direktor Diestel in jedem einzelnen Falle eine Remuneration gewähren müßte, entschieden vor- zuziehen. Denn es ist durch die Verhältnisse aus- geschlossen, daß der Senat etwa einen Tarif aufstellen könnte, nach dem Herr Direktor Diestel je nach Höhe des Wertes der erworbenen oder veräußerten Grund- stücke die und die Provision bekommen soll. Es wird sich also immer um einen besonderen Beschluß in jedem einzelnen Falle handeln, durch den von der betreffenden Behörde, oder auf deren Vorschlag durch den Senat bestimmt wird, ob und in welcher Größe dem Direktor Diestel eine Vergütung für ein ab- geschlossenes Geschäft gewährt werden soll. Ein solches Verfahren halte ich eines Beamten in der Stellung des Herrn Direktor Diestel nicht für würdig. Ich halte es nicht für würdig, daß er darauf aus- gehen muß, für den einzelnen Fall eine Remuneration zu erbitten, bei deren Gewährung und Bemesssung das Wohlwollen des betreffenden Ressortchefs eine große Rolle spielen würde. In einer Besprechung im kleineren Kreise sprach Herr Schorer ein Wort aus, das ich hier wiederholen möchte. Er sagte: „Herr Direktor Diestel ist nicht nur ein vorzüglicher, tüchtiger und wertvoller Beamter für den Staat, V. "Prr4u Verhandl. d. Bürgerschaft am 9. April 1906. sondern er ist der Vertrauensmann der ganzen Bevölkerung." Das Wort trifft den Nagel auf den Kopf. Vermöge seiner persönlichen Eigenschaften, jeiner absoluten Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit ist er zu einem solchen Vertrauensmann der ganzen Bevölkerung geworden, und einen sßolchen Mann müssen wir unabhängig stellen; den dürfen wir nicht von dem Wohlwollen einzelner Ressortchefs abhängig machen. Ganz besonders aus diesem Grunde wider- rate ich Ihnen, den von den Gegnern des Senats- antrages befürworteten Weg zu beschreiten, sondern kann nur empfehlen, den Antrag des Senates an- zunehmen. Ich glaube nicht, daß die Beamten seiner Klasse, daß überhaupt unsere Beamten, wenn sie von der Art der Tätigkeit des Herrn Direktor Diestel und von der Bedeutung seiner Tätigkeit eine Vorstellung haben, es irgendwie übelnehmen können, wenn diesem Manne, statt ihm vielleicht das doppelte und dreifache durch einzelne Remunerationen zu gewähren, eine persönliche pensionsberechtigte Gehalts- zulage gegeben wird. Es ist zwar vorhin von Herrn Heinsohn gesagt, manche anderen tüchtigen Beamten würden dies mit scheelen Augen ansehen. Aber das würde doch ganz in demselben Maße der Fall sein, wenn Herr Diestel statt der festen Zulage Einzel- vergütungen, noch dazu in höherem Betrage, erhielte. Auch dann würden sie mit gleichem Rechte sagen können, sie seien auch tüchtige Leute, die dies und jenes neben ihren Amtsgeschäften leisten könnten; ihnen würde aber nicht die Gelegenheit gegeben, das zu zeigen. Dieser Grund zieht also absolut nicht. Ich bitte Sie darum, nehmen Sie den Antrag des Senates an. Sch o rer: Gestatten Sie mir zunächst, daß ich ein paar Worte zu dem Antrage des Herrn Heinsohn sage. Sie wissen, daß seinerzeit, als die Kanal. baubehörde eingesezt wurde, dieser die Rechte der Bürgerschaft übertragen worden sind. Der Senat und die Bürgerschast haben damals diese Verwaltung aus Zweckmäßigkeitsgründen gewählt, und es war eine große Ehre, ihr anzugehören, da man als Mitglied ein sehr verantwortungsvolles Amt übernahm. Ich habe die Ehre gehabt, mit in die Kanalbaubehörde gewählt zu werden und gehöre ihr auch jet noch an. Ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß die Kanalbaubehörde jederzeit außerordentlich vor- sichtig mit den Geldmitteln umgegangen ist. Als seinerzeit der Oberbaudirektor den Kostenanschlag für den Kanal fertiggestellt hatte, wurde der Kosten- anschlag nach Berlin geschickt und von den preußischen Baubeamten einer Nachprüfung unterzogen. Damals glaubten diese, daß der Kanal von Preußen gebaut werden sollte, und setten in den Anschlag eine bestimmte Summe für Gratifikationen ein, wie dies in Preußen üblich ist. Der Kostenanschlag mit diesen Festsegungen hat dann der Bürgerschast vorgelegen. Jetzt, nachdem
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