fähigung, sondern er hat fortlaufend im weitesten
Umfange Gelegenheit, sie zum Nuyen des Staates
und der Allgemeinheit zu verwenden. Ich freue
mich, durch die Mitteilung des Herrn Senats-
kommissars hier die Rechnung bestätigt gefunden
zu haben, die ich mir auf Grund unserer Verhand-
lungen im letzten Jahre selbst aufgestellt hatte, daß
nämlich die Grunderwerbsgeschäfte, die Herr Direktor
Diestel im Verlauf der letzten anderthalb Jahre,
außer jedem Zusammenhang mit seinen Arbeiten für
die Kanalbaubehörde, erledigt hat, drei bis vier
Millionen Mark betragen. Nun sind ja, wie wir
es heute gehört haben, einige Herren, die gegen die
Gewährnng der persönlichen Gehaltszulage grund.
sätzliche Bedenken haben, der Meinung, es wäre voll-
kommen gerechtfertigt, wenn Herr Direktor Diestel
für diese besonderen Leistungen auch eine besondere
Vergütung im einzelnen Falle erhielte. Sie glauben
sogar, daß, wenn dies nur in einem einigermaßen
der Bedeutung der Sache entsprechenden Verhältnis
geschähe, Herr Direktor Diestel bedeutend höhere
Sumnten vereinnahmen würde als die M 1500, die
ihm hier geboten werden. Das ist vollkommen zu-
treffend, und ich fasse deshalb die vom Senat be-
antragte persönliche Zulage, deren verhältnismäßig
geringe Höhe durch die ihr nach Lübeckischer Ge-
wohnheit beigelegte Pensionsberechtigung einigermaßen
ausgeglichen wird, als eine Pauschalierung der Ver-
gütungen auf, die sonst billigerweise Herrn Direktor
Diestel für seine Extrageschäfte gewährt werden müßten.
Diese Pauschalierung ist meines Erachtens dem Vor-
schlage der Bürgerausschuß-.Kommission, daß der Senat
Herrn Direktor Diestel in jedem einzelnen Falle eine
Remuneration gewähren müßte, entschieden vor-
zuziehen. Denn es ist durch die Verhältnisse aus-
geschlossen, daß der Senat etwa einen Tarif aufstellen
könnte, nach dem Herr Direktor Diestel je nach Höhe
des Wertes der erworbenen oder veräußerten Grund-
stücke die und die Provision bekommen soll. Es
wird sich also immer um einen besonderen Beschluß
in jedem einzelnen Falle handeln, durch den von der
betreffenden Behörde, oder auf deren Vorschlag durch
den Senat bestimmt wird, ob und in welcher Größe
dem Direktor Diestel eine Vergütung für ein ab-
geschlossenes Geschäft gewährt werden soll. Ein
solches Verfahren halte ich eines Beamten in der
Stellung des Herrn Direktor Diestel nicht für würdig.
Ich halte es nicht für würdig, daß er darauf aus-
gehen muß, für den einzelnen Fall eine Remuneration
zu erbitten, bei deren Gewährung und Bemesssung
das Wohlwollen des betreffenden Ressortchefs eine
große Rolle spielen würde. In einer Besprechung
im kleineren Kreise sprach Herr Schorer ein Wort
aus, das ich hier wiederholen möchte. Er sagte:
„Herr Direktor Diestel ist nicht nur ein vorzüglicher,
tüchtiger und wertvoller Beamter für den Staat,
V.
"Prr4u
Verhandl. d. Bürgerschaft am 9. April 1906.
sondern er ist der Vertrauensmann der ganzen
Bevölkerung." Das Wort trifft den Nagel auf den
Kopf. Vermöge seiner persönlichen Eigenschaften,
jeiner absoluten Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit
ist er zu einem solchen Vertrauensmann der ganzen
Bevölkerung geworden, und einen sßolchen Mann
müssen wir unabhängig stellen; den dürfen wir nicht
von dem Wohlwollen einzelner Ressortchefs abhängig
machen. Ganz besonders aus diesem Grunde wider-
rate ich Ihnen, den von den Gegnern des Senats-
antrages befürworteten Weg zu beschreiten, sondern
kann nur empfehlen, den Antrag des Senates an-
zunehmen. Ich glaube nicht, daß die Beamten seiner
Klasse, daß überhaupt unsere Beamten, wenn sie
von der Art der Tätigkeit des Herrn Direktor
Diestel und von der Bedeutung seiner Tätigkeit eine
Vorstellung haben, es irgendwie übelnehmen können,
wenn diesem Manne, statt ihm vielleicht das doppelte
und dreifache durch einzelne Remunerationen zu
gewähren, eine persönliche pensionsberechtigte Gehalts-
zulage gegeben wird. Es ist zwar vorhin von Herrn
Heinsohn gesagt, manche anderen tüchtigen Beamten
würden dies mit scheelen Augen ansehen. Aber das
würde doch ganz in demselben Maße der Fall sein,
wenn Herr Diestel statt der festen Zulage Einzel-
vergütungen, noch dazu in höherem Betrage, erhielte.
Auch dann würden sie mit gleichem Rechte sagen
können, sie seien auch tüchtige Leute, die dies und
jenes neben ihren Amtsgeschäften leisten könnten;
ihnen würde aber nicht die Gelegenheit gegeben, das
zu zeigen. Dieser Grund zieht also absolut nicht.
Ich bitte Sie darum, nehmen Sie den Antrag des
Senates an.
Sch o rer: Gestatten Sie mir zunächst, daß ich
ein paar Worte zu dem Antrage des Herrn Heinsohn
sage. Sie wissen, daß seinerzeit, als die Kanal.
baubehörde eingesezt wurde, dieser die Rechte der
Bürgerschaft übertragen worden sind. Der Senat
und die Bürgerschast haben damals diese Verwaltung
aus Zweckmäßigkeitsgründen gewählt, und es war
eine große Ehre, ihr anzugehören, da man als Mitglied
ein sehr verantwortungsvolles Amt übernahm. Ich
habe die Ehre gehabt, mit in die Kanalbaubehörde
gewählt zu werden und gehöre ihr auch jet noch
an. Ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß
die Kanalbaubehörde jederzeit außerordentlich vor-
sichtig mit den Geldmitteln umgegangen ist. Als
seinerzeit der Oberbaudirektor den Kostenanschlag
für den Kanal fertiggestellt hatte, wurde der Kosten-
anschlag nach Berlin geschickt und von den preußischen
Baubeamten einer Nachprüfung unterzogen. Damals
glaubten diese, daß der Kanal von Preußen gebaut
werden sollte, und setten in den Anschlag eine bestimmte
Summe für Gratifikationen ein, wie dies in Preußen
üblich ist. Der Kostenanschlag mit diesen Festsegungen
hat dann der Bürgerschast vorgelegen. Jetzt, nachdem