Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

85 ien, in Zer- ng, end nde ieue hat. des ing, eser die ten. [ten men ge- dem ssert men tsch- gen- Jeil- hickt, ein noch roße j zu rung assen der fahr ulose t zu mehr was >ung hat. also issen; iti nden, ützen. allen doch, aus efahr und r die Durch g ein g von ige n- In Frankreich und Belgien, wo keine gesetz- liche Arbeiterversicherung die Heilstättengründung wie in Deutschland ermöglichte, sind diese Auskunfts-. stellen das Hauptmittel im Kampfe gegen die Tuber- kulose. Sie heißen dort dispensaires antituber- culeux und haben den Zweck, unbemittelte und hülfs. bedürftige Lungenkranke zu ermitteln, ihnen ärztliche Untersuchung und Belehrung über Verhaltungsmaß- regeln für sich und die Angehörigen zu gewähren: für sich, um das Fortschreiten der Krankheit zu ver- hindern, für die Angehörigen, um sie vor Ansteckung zu schüten. Weiterhin erhalten die Kranken dort alles, was auf die Besserung der Lebenshaltung hinziell: Gewährung von Milch, Eiern, Fleisch, Kohlen, Betten usw. Ein wichtiger Faktor dabei ist, daß die Ausführung der gegebenen Vorschriften durch einen ouvrier enquêteur ständig überwacht wird. Das erste dispensaire in Belgien wurde 1902 in Mons aus Privatmitteln gegründet; jetzt haben sie bereits eine weite Verbreitung gefunden. Um die Einheitlichkeit zu verbürgen, ist ein Zu- sammenschluß zu einer Ligue nationale contre la tuberculose erfolgt. Bei den deutschen Auskunfts- und Fürsorgestellen für Lungenkranke handelt es sich jedoch nicht um blinde Nachahmung dieses ausländischen Beispiels, schon deshalb nicht, weil die erste deutsche Fürsorge- stelle bereits 1899 in Halle errichtet worden ist, also zu einer Zeit, wo die ausländischen noch gar nicht bestanden. Ihre weitere Ausgestaltung ist jedoch von diesen nicht unbeeinflußt geblieben. Wenn es sich auch in vielen Fällen empfiehlt, eine Fürsorgestelle in Verbindung mit einer Poli- klinik zu errichten, so darf man doch Fürsorgestelle und Poliklinik nicht verwechseln. Denn an dieser kümmern sich die Ärzte nicht um die Familien, lassen jedoch den sich Meldenden eine gewisse Be- handlung zuteil werden, während bei jenen eine eigentliche Behandlung der Kranken nicht stattfindet; dafür aber wird die Fürsorge auf die Familie aus- gedehnt. Die Fürsorgestelle macht also den Ärzten keine Konkurrenz, sie will sie in ihren Maßnahmen unterstützen und rechnet sogar darauf, daß die Arzte ihr die Lungenkranken zuweisen. Der Arzt der Fürsorgestelle untersucht die sich Meldenden und gibt ihnen an, was sie im eigenen und im Interesse ihrer Familie zu tun haben. Um dies zu können, muß er genaue Kenntnis von den Lebensverhältnissen des Patienten haben. Diese verschafft ihm die Fürsorgeschwester, die die in den Sprechstunden sich Meldenden vernimmt über die häuslichen, Er- werbs. und sonstigen Verhältnisse, über die Zu- gehörigkeit zu Kassen u. dergl.; ihr obliegen auch die notwendigen, der weiteren Erkundigung, der Belehrung und Überwachung dienenden Besuche. Bei diesen ist gleichzeitig festzustellen, ob die in der Sprechstunde gemachten Angaben auf Wahrheit beruhen, es ist auf die Sauberkeit der Wohnung, auf die Schlaf. gelegenheit, den Gesundheitszustand der übrigen Familienglieder, deren bisherige Krankheit und beruf- liche Beschäftigung zu achten. Aus Grund der gewonnenen Einsicht in die ganze wirtschaftliche Lage sind alsdann Vorschläge zu machen, wie unter den gegebenen Umständen am besten Hülfe zu bringen iste. Diese Tätigkeit sezt bei den besuchenden Personen freilich einen offenen Blick, gesundes Urteil, Taktgefühl und genaue Kenntnis der örtlichen Ver- hältnisse, namentlich der zur Hülfe heranzuziehenden Personen, Vereine usw. voraus. Zeigt es sich nun, daß die Unterbringung in einer Heilstätte erforderlich ist, dann kann der Kranke an die Landes-Versicherungsanstalt, wenn es sich um einen Versicherten handelt, empfohlen, oder er kann durch Vermittelung einer Krankenkasse in einer Walderholungsstätte untergebracht, oder es kann durch Unterstizung von privater Seite ein Land- aufenthalt in waldreicher Gegend in die Wege geleitet werden. Ist der Kranke der Ernährer der Familie, so muß gleichzeitig für diese Sorge getragen werden, um sie nicht in Not geraten zu lassen und durch diese Befürchtung vielleicht den ganzen Heil- erfolg zu vereiteln; ist es die Hausfrau, dann wird für die Zeit ihrer Abwesenheit in geeigneter Weise für Hauspflege gesorgt werden müssen, oder es können die Kinder in Familien, in Krippen, Warte-, Spielschulen u. dergl. untergebracht werden. Der Einblick in die Wohnungs-. und Ernährungsverhält- nisse wird es vielfach nahelegen, für ein Bett, für bessere Nahrung, für Kräftigungsmittel, für einen gesonderten Raum usw. besorgt zu sein. Gerade bei letzterem Punkte bedarf es oft vielleicht nur einer Anregung, die sogenannte „gute Stube," die ja meist unbenutzt ist, zu diesem Zwecke heranzuziehen. Wo freilich keine vorhanden ist, bleibt nichts anderes übrig, als einen Raum hinzuzumieten, wie es die Breslauer und Hallesche Armenverwaltung für ge- fährdete Familien tun. Gefährlich Kranke müssen in der Tuberkulose- Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden. Daneben muß die Belehrung über Desinfektion, die eventuell zu veranlassen ist, über Wesen der Krankheit, Vermeidung oder Ver- minderung der Ansteckungsgefahr einhergehen, wobei immer wieder darauf hinzuweisen ist, daß es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Armenunterstützung, sondern um öffentliche Gesundheitspflege handelt. ~ Läßt sich eine Unterbringung nicht sofort oder überhaupt nicht erreichen, dann muß Vorsorge ge- troffen werden, um durch Ruhe von der Arbeit,
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