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In Frankreich und Belgien, wo keine gesetz-
liche Arbeiterversicherung die Heilstättengründung
wie in Deutschland ermöglichte, sind diese Auskunfts-.
stellen das Hauptmittel im Kampfe gegen die Tuber-
kulose. Sie heißen dort dispensaires antituber-
culeux und haben den Zweck, unbemittelte und hülfs.
bedürftige Lungenkranke zu ermitteln, ihnen ärztliche
Untersuchung und Belehrung über Verhaltungsmaß-
regeln für sich und die Angehörigen zu gewähren:
für sich, um das Fortschreiten der Krankheit zu ver-
hindern, für die Angehörigen, um sie vor Ansteckung
zu schüten. Weiterhin erhalten die Kranken dort
alles, was auf die Besserung der Lebenshaltung
hinziell: Gewährung von Milch, Eiern, Fleisch,
Kohlen, Betten usw. Ein wichtiger Faktor dabei
ist, daß die Ausführung der gegebenen Vorschriften
durch einen ouvrier enquêteur ständig überwacht
wird. Das erste dispensaire in Belgien wurde
1902 in Mons aus Privatmitteln gegründet; jetzt
haben sie bereits eine weite Verbreitung gefunden.
Um die Einheitlichkeit zu verbürgen, ist ein Zu-
sammenschluß zu einer Ligue nationale contre la
tuberculose erfolgt.
Bei den deutschen Auskunfts- und Fürsorgestellen
für Lungenkranke handelt es sich jedoch nicht um
blinde Nachahmung dieses ausländischen Beispiels,
schon deshalb nicht, weil die erste deutsche Fürsorge-
stelle bereits 1899 in Halle errichtet worden ist,
also zu einer Zeit, wo die ausländischen noch gar
nicht bestanden. Ihre weitere Ausgestaltung ist
jedoch von diesen nicht unbeeinflußt geblieben.
Wenn es sich auch in vielen Fällen empfiehlt,
eine Fürsorgestelle in Verbindung mit einer Poli-
klinik zu errichten, so darf man doch Fürsorgestelle
und Poliklinik nicht verwechseln. Denn an dieser
kümmern sich die Ärzte nicht um die Familien,
lassen jedoch den sich Meldenden eine gewisse Be-
handlung zuteil werden, während bei jenen eine
eigentliche Behandlung der Kranken nicht stattfindet;
dafür aber wird die Fürsorge auf die Familie aus-
gedehnt. Die Fürsorgestelle macht also den Ärzten
keine Konkurrenz, sie will sie in ihren Maßnahmen
unterstützen und rechnet sogar darauf, daß die
Arzte ihr die Lungenkranken zuweisen. Der Arzt
der Fürsorgestelle untersucht die sich Meldenden und
gibt ihnen an, was sie im eigenen und im Interesse
ihrer Familie zu tun haben. Um dies zu können,
muß er genaue Kenntnis von den Lebensverhältnissen
des Patienten haben. Diese verschafft ihm die
Fürsorgeschwester, die die in den Sprechstunden
sich Meldenden vernimmt über die häuslichen, Er-
werbs. und sonstigen Verhältnisse, über die Zu-
gehörigkeit zu Kassen u. dergl.; ihr obliegen auch die
notwendigen, der weiteren Erkundigung, der Belehrung
und Überwachung dienenden Besuche. Bei diesen ist
gleichzeitig festzustellen, ob die in der Sprechstunde
gemachten Angaben auf Wahrheit beruhen, es ist
auf die Sauberkeit der Wohnung, auf die Schlaf.
gelegenheit, den Gesundheitszustand der übrigen
Familienglieder, deren bisherige Krankheit und beruf-
liche Beschäftigung zu achten. Aus Grund der
gewonnenen Einsicht in die ganze wirtschaftliche
Lage sind alsdann Vorschläge zu machen, wie unter
den gegebenen Umständen am besten Hülfe zu bringen
iste. Diese Tätigkeit sezt bei den besuchenden
Personen freilich einen offenen Blick, gesundes Urteil,
Taktgefühl und genaue Kenntnis der örtlichen Ver-
hältnisse, namentlich der zur Hülfe heranzuziehenden
Personen, Vereine usw. voraus.
Zeigt es sich nun, daß die Unterbringung in
einer Heilstätte erforderlich ist, dann kann der Kranke
an die Landes-Versicherungsanstalt, wenn es sich um
einen Versicherten handelt, empfohlen, oder er kann
durch Vermittelung einer Krankenkasse in einer
Walderholungsstätte untergebracht, oder es kann
durch Unterstizung von privater Seite ein Land-
aufenthalt in waldreicher Gegend in die Wege
geleitet werden. Ist der Kranke der Ernährer der
Familie, so muß gleichzeitig für diese Sorge getragen
werden, um sie nicht in Not geraten zu lassen und
durch diese Befürchtung vielleicht den ganzen Heil-
erfolg zu vereiteln; ist es die Hausfrau, dann wird
für die Zeit ihrer Abwesenheit in geeigneter Weise
für Hauspflege gesorgt werden müssen, oder es
können die Kinder in Familien, in Krippen, Warte-,
Spielschulen u. dergl. untergebracht werden. Der
Einblick in die Wohnungs-. und Ernährungsverhält-
nisse wird es vielfach nahelegen, für ein Bett, für
bessere Nahrung, für Kräftigungsmittel, für einen
gesonderten Raum usw. besorgt zu sein. Gerade
bei letzterem Punkte bedarf es oft vielleicht nur
einer Anregung, die sogenannte „gute Stube," die
ja meist unbenutzt ist, zu diesem Zwecke heranzuziehen.
Wo freilich keine vorhanden ist, bleibt nichts anderes
übrig, als einen Raum hinzuzumieten, wie es die
Breslauer und Hallesche Armenverwaltung für ge-
fährdete Familien tun. Gefährlich Kranke müssen
in der Tuberkulose- Abteilung eines Krankenhauses
untergebracht werden. Daneben muß die Belehrung
über Desinfektion, die eventuell zu veranlassen ist,
über Wesen der Krankheit, Vermeidung oder Ver-
minderung der Ansteckungsgefahr einhergehen, wobei
immer wieder darauf hinzuweisen ist, daß es sich bei
diesen Maßnahmen nicht um Armenunterstützung,
sondern um öffentliche Gesundheitspflege handelt.
~ Läßt sich eine Unterbringung nicht sofort oder
überhaupt nicht erreichen, dann muß Vorsorge ge-
troffen werden, um durch Ruhe von der Arbeit,