Full text: Lübeckische Blätter. 1906 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1906 (48)

Stellung eingeräunt wird. Ich möchte es nicht günstiger gestellt sehen als die Vorstädte. Ich ver- misse in der Begründung, weshalb die Stadt mit „M 1.5 belegt wird, Travemünde aber nur mit M 6. Travemünde ist eben so dicht gebaut wie die Vor- städte, und die Notwendigkeit, einen Hund zu halten, kann ich nur anerkennen bei Grundstücken, die weit voneinander entfernt sind. Für Travemünde sehe ich diese Notwendigkeit nicht ein. Ich stelle deshalb den Antrag, daß auch die Hunde in Travemünde wie in Lübeck und in den Vorstädten mit M 15 besteuert werden. Senator Eschenburg: Der Grund liegt darin, daß die Einnahme für die Hundesteuer von Trave- münde und in den Landbezirken nicht hier zur Kasse kommt, sondern daß sie in die Gemeindekasse geht. Wenn Sie den Eindruck haben, daß die Steuer für Travemünde erhöht werden muß, können Sie das leicht ausführen. Aber Lübeck, d. h. unser Budget hat kein Interesse daran. Stender: Im allgemeinen kann ich den Aus- führungen des Herrn Senator Kulenkamp nicht zu- stimmen, wenn er sagt, daß mit meinem Antrage eine Mehrarbeit verbunden jei. Hier ist doch wohl das Gerechtigkeitsgefühl maßgebend und nicht eine etwaige Mehrarbeit des Polizeiamtes. Wenn man das als Unrecht empfindet, daß diejenigen Leute, die Hunde zur Bewachung ihres Hauses notwendig haben, weil polizeilicher Schuz für sie nicht da ist, ihren Hund ebenso besteuern müssen wie die Bewohner der Stadt, sollte man das abändern. Es ist selbstredend, daß man diesen Leuten entgegenkommen sollte. Das ist bei denen nicht notwendig, die einen Hund als Luxus haben. Ich ziehe aber meinen Antrag zu- t ct t e Meincke-Travemünde: Das, was ich sagen wollte, hat Herr Senator Eschenburg größtenteils bereits gesagt. Die Hundesteuer ist eine Gemeinde- steuer, und der Staat hat kein Interesse daran, die Hundesteuer in Travemünde zu erhöhen. Ich be- zweifle nicht, daß, wenn Travemünde in Geldver- legenheit wäre und durch die Erhöhung der Steuer 201 z Verhandl. d. Bürgerschaft am 2. April 1906. eine bedeutend größere Einnahme zu erzielen hoffte, ein Antrag wie der von Herrn Ritter gestellte die Zustimmung der Bürgerschaft finden würde, wenn der Antrag von Travemünde gestellt wäre. Da das nicht geschehen ist und die Erhöhung der Steuer bei den kleinen Einkommenverhältnissen in Travemünde, die sich mit Lübeck nicht vergleichen lassen, auch einen sehr ungewissen Erfolg vermuten läßt, bitte ich, dem Antrage des Herrn Ritter nicht zuzustimmen. Senator Kulenkamp: Der Antrag des Herrn H. Thiel ist meines Erachtens nicht so ohne weiteres U s;; Vorschriften für die Zeit vom 1. Januar 1907 bis zum 31. März 1907 maßgebend sein sollen. Ich weiß aber nicht, ob eine solche Bestimmung sssich fz! hier in der Versammlung würde formulieren lassen. Dr. Benda: JIch bitte, den Antrag von Herrn H. Thiel abzulehnen. Einmal halte ich ihn aus Gründen, die ich hier nicht ausführen will, in der Praxis für nicht gut, denn jeder Hauswirt rechnet mit dem Kalenderjahr und nicht mit dem Etatsjahr. Es ist aber auch ferner unmöglich, ihn anzunehmen, wenn keine Übergangsbestimmung da ist, und eine solche müßte erst formuliert werden, weil sonst ein Vierteljahr völlig ausfiele. Heinrich Thiel: Nicht weil ich überzeugt bin, daß die von Herrn Dr. Benda angeführten Gründe richtig sind, sondern weil ich die Übergangsbestimmungen augenblicklich nicht formulieren kann, ziehe ich meinen Antrag zurück. Ritter zieht seinen Antrag ebenfalls zurück. Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Antrag von Dr. Benda angenommen. F Zu Ziffer I1 beantragt Dr. Benda folgende assung: s Lieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1907 in Kraft." Dieser Antrag wird debattelos angenommen. Schluß der Sitzung 10 Uhr 10 Minuten. (Nach stenogr. Aufzeichnungen.) NF
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