Stellung eingeräunt wird. Ich möchte es nicht
günstiger gestellt sehen als die Vorstädte. Ich ver-
misse in der Begründung, weshalb die Stadt mit
„M 1.5 belegt wird, Travemünde aber nur mit M 6.
Travemünde ist eben so dicht gebaut wie die Vor-
städte, und die Notwendigkeit, einen Hund zu halten,
kann ich nur anerkennen bei Grundstücken, die weit
voneinander entfernt sind. Für Travemünde sehe
ich diese Notwendigkeit nicht ein. Ich stelle deshalb
den Antrag, daß auch die Hunde in Travemünde
wie in Lübeck und in den Vorstädten mit M 15
besteuert werden.
Senator Eschenburg: Der Grund liegt darin,
daß die Einnahme für die Hundesteuer von Trave-
münde und in den Landbezirken nicht hier zur Kasse
kommt, sondern daß sie in die Gemeindekasse geht.
Wenn Sie den Eindruck haben, daß die Steuer für
Travemünde erhöht werden muß, können Sie das
leicht ausführen. Aber Lübeck, d. h. unser Budget
hat kein Interesse daran.
Stender: Im allgemeinen kann ich den Aus-
führungen des Herrn Senator Kulenkamp nicht zu-
stimmen, wenn er sagt, daß mit meinem Antrage
eine Mehrarbeit verbunden jei. Hier ist doch wohl
das Gerechtigkeitsgefühl maßgebend und nicht eine
etwaige Mehrarbeit des Polizeiamtes. Wenn man
das als Unrecht empfindet, daß diejenigen Leute, die
Hunde zur Bewachung ihres Hauses notwendig haben,
weil polizeilicher Schuz für sie nicht da ist, ihren
Hund ebenso besteuern müssen wie die Bewohner der
Stadt, sollte man das abändern. Es ist selbstredend,
daß man diesen Leuten entgegenkommen sollte. Das
ist bei denen nicht notwendig, die einen Hund als
Luxus haben. Ich ziehe aber meinen Antrag zu-
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Meincke-Travemünde: Das, was ich sagen
wollte, hat Herr Senator Eschenburg größtenteils
bereits gesagt. Die Hundesteuer ist eine Gemeinde-
steuer, und der Staat hat kein Interesse daran, die
Hundesteuer in Travemünde zu erhöhen. Ich be-
zweifle nicht, daß, wenn Travemünde in Geldver-
legenheit wäre und durch die Erhöhung der Steuer
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Verhandl. d. Bürgerschaft am 2. April 1906.
eine bedeutend größere Einnahme zu erzielen hoffte,
ein Antrag wie der von Herrn Ritter gestellte die
Zustimmung der Bürgerschaft finden würde, wenn
der Antrag von Travemünde gestellt wäre. Da das
nicht geschehen ist und die Erhöhung der Steuer bei
den kleinen Einkommenverhältnissen in Travemünde,
die sich mit Lübeck nicht vergleichen lassen, auch einen
sehr ungewissen Erfolg vermuten läßt, bitte ich, dem
Antrage des Herrn Ritter nicht zuzustimmen.
Senator Kulenkamp: Der Antrag des Herrn
H. Thiel ist meines Erachtens nicht so ohne weiteres
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Vorschriften für die Zeit vom 1. Januar 1907 bis
zum 31. März 1907 maßgebend sein sollen. Ich
weiß aber nicht, ob eine solche Bestimmung sssich
fz! hier in der Versammlung würde formulieren
lassen.
Dr. Benda: JIch bitte, den Antrag von Herrn
H. Thiel abzulehnen. Einmal halte ich ihn aus
Gründen, die ich hier nicht ausführen will, in der
Praxis für nicht gut, denn jeder Hauswirt rechnet
mit dem Kalenderjahr und nicht mit dem Etatsjahr.
Es ist aber auch ferner unmöglich, ihn anzunehmen,
wenn keine Übergangsbestimmung da ist, und eine
solche müßte erst formuliert werden, weil sonst ein
Vierteljahr völlig ausfiele.
Heinrich Thiel: Nicht weil ich überzeugt bin,
daß die von Herrn Dr. Benda angeführten Gründe
richtig sind, sondern weil ich die Übergangsbestimmungen
augenblicklich nicht formulieren kann, ziehe ich meinen
Antrag zurück.
Ritter zieht seinen Antrag ebenfalls zurück.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird der
Antrag von Dr. Benda angenommen.
F Zu Ziffer I1 beantragt Dr. Benda folgende
assung:
s Lieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1907
in Kraft."
Dieser Antrag wird debattelos angenommen.
Schluß der Sitzung 10 Uhr 10 Minuten.
(Nach stenogr. Aufzeichnungen.)
NF