1 Z§
jedes Bürgerschaftsmitglied das Recht habe, an den
Sitzungen beider Körperschaften teilzunehmen, an de
einen beratend und tatend, an der anderen al.
uhörer. Herrn Stender verstehe ich nicht. E
teht ungefähr auf einem mittelalterlichen Standpuntt,
wo alles hinter verschlossenen Türen verhandel
wurde. Ich will aber gerade die Öffentlichkeit so
viel wie möglich. Ich bin eigentlich der Ansicht,
aß die Sitzungen des Bürgerausschusses voll öffent
lich sein müßten, will mich aber darauf beschränken
daß nur die Bürgerschaftsmitglieder das Recht er-
alten, den Beratungen beiwohnen, damit sie sich
über die einzelnen Vorlagen gründlich informieren
önnen. Dies Bedürfnis habe ich als Bürgerschafts
mitglied. Andere Ursachen kommen für mich nich
in Betracht. Wenn Herr Stender fürchtet, daß die
in den Sitzungen des Bürgerausschusses gemachten
ertraulichen Mitteilungen in die Presse kommer
önnten, so können in dieser Beziehung Bestimmunge
getroffen werden, daß das nicht möglich ist. Her
Stender hat wahrscheinlich keine Ahnung, wie es bei
der Presse ist. Er meint, daß alles ausgeplauder
werde. Davon ist keine Rede. Wir wissen mitunte
ehr viel und sagen gar nichts. (Heiterkeit.) J
möchte Sie deshalb dringend bitten, daß Sie meine
ntrag unterstüzen. Ich habe ihn jetzt formulier
nd möchte mich nur noch über die Kommisssions
rage aussprechen. Bei der Bauordnungskommisssio
ist es tatsächlich das ersste Mal gewesen, daß aus
esprochen wurde, diesen Sitzungen könnten Bürger-
chaftsmitglieder beiwohnen. Vorher herrschte völlig
nklarheit darüber, und daher mag es kommen, da
es Herrn Jenne niemals vorgekommen ist, daß si
ein Bürgerschastsmitglied darum beworben hat, de
ommissionssizungen beiwohnen zu können. J
elbst habe es nicht gewußt und immer gedacht, da
nan für gewöhnlich von dem betreffenden Vorsitzende
ie Antwort bekommen würde, daß das ausgeschlosser
ei. Bei der Bauordnung wurde zum ersten Mal
die alte Gepflogenheit durchbrochen, und es hat damal
en Erfolg gehabt, daß an einigen Sitzungen mehrer
titglieder der Bürgerschaft teilgenommen haben
enn sich nicht mehr Herren beteiligt haben, schreibe
ich das der Neuheit der Einrichtung zu und dem
Uns stande, daß die Sache nicht recht bekannt ge
worden ist. Jedenfalls halte ich es für unbeding
erforderlich, daß solche Bestimmungen getroffe
werden. Ernsthafte Gründe, die gegen meine
Antrag sprechen, sind bisher nicht vorgebracht, un
wenn von Herrn Jenne Schwierigkeiten hervor
gehoben werden, die der Einrichtung der Sache ent
gegenstehen, sage ich, daß sie sehr leicht zu überwinde
ären. Wenn hier eine Kommission für eine Vor
laze gewählt wird, kann sich jeder, der beabsichtigt
an ihren Sitzungen teilzunehmen, einfach bei dem
Protokollführer melden. Auf diese Weise ist jede
Schwierigkeit beseitigt. In gleicher Weise wird es
auch keine Schwierigkeiten machen, Vorssorge zu
treffen, daß die Verhandlungen im Bürgerausschuß
vertraulich bleiben. Ich bitte Sie, meinen Antrag
anzunehmen oder ihn wenigstens dem Bürgerausschuß
zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich habe ihn
s heaßt: Bürgerschaft ersucht den Bürgerausschuß
Z Bestimmungen zu treffen, nach welchen den Bürger
schaftsmitgliedern das Recht eingeräumt werde,
den Sitzungen des Bürgerausschusses sowie det
Sitzungen der vom Bürgerausschuß oder det
Bürgerschaft ernannten Kommissionen als Zuhörer
beiwohnen zu können. ] n
Ich weiß nicht, ob es richtig ist, daß ich det
Bürgerausschuß ersuche. Ich möchte glauben, daß
die Verfassung nicht geändert zu werden brauch
und daß meinem Wunsche durch eine Änderung det
Geschäftsordnung des Bürgerausschusses entsprochet
werden kann. _
Direktor Dr. Müller: Ich kaun den Aut
führungen von Herrn Coleman nicht folgen. Nach
den Erfahrungen, die ich seinerzeit im Bürgeraus.
schuß gemacht habe, bildet der Bürgerausschuß in det
jetzigen Art seiner Verhandlungen eine außerordentlich
glückliche Ergänzung der Verhandlungen der Bürge
schaft. Es ist kein Zweifel, daß eine Reihe vol
sachlichen Besprechungen und Personalerörteruugkn
nicht in der Weise, wie es oft erforderlich ist, 11
Bürgerausschusse verhandelt werden würden, hes
manches von den Rednern nicht so frei besproth!
werden könnte, wenn dort auch nur eine beschrän
Öffentlichkeit hergestellt würde. Ich muß " wo
in einigen kurzen Ausführungen auf die Bemer ns
zurückkommen, die vorhin Herr Buchwald gem
hat. Er hat zur Begründung seiner Ausführung
auch meine Person in die Debatte gezogen; 1,
meinem Bedauern. Ich habe wohl gehört, de! |
gesagt hat, er wünsche nicht mißverstanden zu u zel
aber die Worte, die er nachher brauchte, tr
meines Erachtens mißverstanden werden. Er . si
wenn ein Beamter in die Bürgerschaft gewäh f
sei es seine Pflicht und Schuldigkeit, her Ff '
scheinen. Sie werden mir wohl zugeben, d
ebensogut meine Pflicht und Schuldigkeit if. eine
Amtes als Direktor zu walten. Wenn % hi
Kollision der Pflichten eintritt, so möge ma 1det
überlassen zu entscheiden, wohin ich mich s. u
habe. Meines Erachtens gibt es wohl kau eqtiz!
Mitglied der Bürgerschaft, das sich nicht récliht
fühlte, unter Umständen, wenn er wichtige hf ten hat
oder geschäftliche Angelegenheiten zu vertrelt
hen (
juun
heutu
mir 1
)
Scho
Art |
Mitg
wund
Herr
derje
Scho
Herr.
eme
stesl:
Il
die
Yün
erle
steh
unst
Yü)
aus
der
besi
wir
Pei
Wi
uni
Ve
tra
die
Ich
dev
leb
sel!
Re
I
dey
sol
sie
G.
au
bil
mu
der
;