Full text: Lübeckische Blätter. 1905 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1905 (47)

1 Z§ jedes Bürgerschaftsmitglied das Recht habe, an den Sitzungen beider Körperschaften teilzunehmen, an de einen beratend und tatend, an der anderen al. uhörer. Herrn Stender verstehe ich nicht. E teht ungefähr auf einem mittelalterlichen Standpuntt, wo alles hinter verschlossenen Türen verhandel wurde. Ich will aber gerade die Öffentlichkeit so viel wie möglich. Ich bin eigentlich der Ansicht, aß die Sitzungen des Bürgerausschusses voll öffent lich sein müßten, will mich aber darauf beschränken daß nur die Bürgerschaftsmitglieder das Recht er- alten, den Beratungen beiwohnen, damit sie sich über die einzelnen Vorlagen gründlich informieren önnen. Dies Bedürfnis habe ich als Bürgerschafts mitglied. Andere Ursachen kommen für mich nich in Betracht. Wenn Herr Stender fürchtet, daß die in den Sitzungen des Bürgerausschusses gemachten ertraulichen Mitteilungen in die Presse kommer önnten, so können in dieser Beziehung Bestimmunge getroffen werden, daß das nicht möglich ist. Her Stender hat wahrscheinlich keine Ahnung, wie es bei der Presse ist. Er meint, daß alles ausgeplauder werde. Davon ist keine Rede. Wir wissen mitunte ehr viel und sagen gar nichts. (Heiterkeit.) J möchte Sie deshalb dringend bitten, daß Sie meine ntrag unterstüzen. Ich habe ihn jetzt formulier nd möchte mich nur noch über die Kommisssions rage aussprechen. Bei der Bauordnungskommisssio ist es tatsächlich das ersste Mal gewesen, daß aus esprochen wurde, diesen Sitzungen könnten Bürger- chaftsmitglieder beiwohnen. Vorher herrschte völlig nklarheit darüber, und daher mag es kommen, da es Herrn Jenne niemals vorgekommen ist, daß si ein Bürgerschastsmitglied darum beworben hat, de ommissionssizungen beiwohnen zu können. J elbst habe es nicht gewußt und immer gedacht, da nan für gewöhnlich von dem betreffenden Vorsitzende ie Antwort bekommen würde, daß das ausgeschlosser ei. Bei der Bauordnung wurde zum ersten Mal die alte Gepflogenheit durchbrochen, und es hat damal en Erfolg gehabt, daß an einigen Sitzungen mehrer titglieder der Bürgerschaft teilgenommen haben enn sich nicht mehr Herren beteiligt haben, schreibe ich das der Neuheit der Einrichtung zu und dem Uns stande, daß die Sache nicht recht bekannt ge worden ist. Jedenfalls halte ich es für unbeding erforderlich, daß solche Bestimmungen getroffe werden. Ernsthafte Gründe, die gegen meine Antrag sprechen, sind bisher nicht vorgebracht, un wenn von Herrn Jenne Schwierigkeiten hervor gehoben werden, die der Einrichtung der Sache ent gegenstehen, sage ich, daß sie sehr leicht zu überwinde ären. Wenn hier eine Kommission für eine Vor laze gewählt wird, kann sich jeder, der beabsichtigt an ihren Sitzungen teilzunehmen, einfach bei dem Protokollführer melden. Auf diese Weise ist jede Schwierigkeit beseitigt. In gleicher Weise wird es auch keine Schwierigkeiten machen, Vorssorge zu treffen, daß die Verhandlungen im Bürgerausschuß vertraulich bleiben. Ich bitte Sie, meinen Antrag anzunehmen oder ihn wenigstens dem Bürgerausschuß zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich habe ihn s heaßt: Bürgerschaft ersucht den Bürgerausschuß Z Bestimmungen zu treffen, nach welchen den Bürger schaftsmitgliedern das Recht eingeräumt werde, den Sitzungen des Bürgerausschusses sowie det Sitzungen der vom Bürgerausschuß oder det Bürgerschaft ernannten Kommissionen als Zuhörer beiwohnen zu können. ] n Ich weiß nicht, ob es richtig ist, daß ich det Bürgerausschuß ersuche. Ich möchte glauben, daß die Verfassung nicht geändert zu werden brauch und daß meinem Wunsche durch eine Änderung det Geschäftsordnung des Bürgerausschusses entsprochet werden kann. _ Direktor Dr. Müller: Ich kaun den Aut führungen von Herrn Coleman nicht folgen. Nach den Erfahrungen, die ich seinerzeit im Bürgeraus. schuß gemacht habe, bildet der Bürgerausschuß in det jetzigen Art seiner Verhandlungen eine außerordentlich glückliche Ergänzung der Verhandlungen der Bürge schaft. Es ist kein Zweifel, daß eine Reihe vol sachlichen Besprechungen und Personalerörteruugkn nicht in der Weise, wie es oft erforderlich ist, 11 Bürgerausschusse verhandelt werden würden, hes manches von den Rednern nicht so frei besproth! werden könnte, wenn dort auch nur eine beschrän Öffentlichkeit hergestellt würde. Ich muß " wo in einigen kurzen Ausführungen auf die Bemer ns zurückkommen, die vorhin Herr Buchwald gem hat. Er hat zur Begründung seiner Ausführung auch meine Person in die Debatte gezogen; 1, meinem Bedauern. Ich habe wohl gehört, de! | gesagt hat, er wünsche nicht mißverstanden zu u zel aber die Worte, die er nachher brauchte, tr meines Erachtens mißverstanden werden. Er . si wenn ein Beamter in die Bürgerschaft gewäh f sei es seine Pflicht und Schuldigkeit, her Ff ' scheinen. Sie werden mir wohl zugeben, d ebensogut meine Pflicht und Schuldigkeit if. eine Amtes als Direktor zu walten. Wenn % hi Kollision der Pflichten eintritt, so möge ma 1det überlassen zu entscheiden, wohin ich mich s. u habe. Meines Erachtens gibt es wohl kau eqtiz! Mitglied der Bürgerschaft, das sich nicht récliht fühlte, unter Umständen, wenn er wichtige hf ten hat oder geschäftliche Angelegenheiten zu vertrelt hen ( juun heutu mir 1 ) Scho Art | Mitg wund Herr derje Scho Herr. eme stesl: Il die Yün erle steh unst Yü) aus der besi wir Pei Wi uni Ve tra die Ich dev leb sel! Re I dey sol sie G. au bil mu der ;
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