Full text: Lübeckische Blätter. 1905 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1905 (47)

ige ar och us- Ich ner ift, egt die rn dat Die nd, en- be- Ich y " jehmigt werden sollte. So fasse ich das Gesetz auf, und deshalb sage ich mir, du bist beteiligt und hast nicht das Recht, dich an der Abstimmung zu beteiligen. Nun hat Herr Geheimrat Brecht auf den Bürgerrechtsverein hingewiesen. Ich würde ihn bitten können, dem Verein für die nächste Versammlung als Putglied beizutreten, wenn ich überhaupt der Meinung wäre, daß er infolge seiner politischen Stellungnahme Mitglied des Vereins sein könnte. (Sehr richtig.) Ich halte es aber bei den hochkonservativen An- sichten, die Herr Geheimrat Brecht hat, für unmöglich, daß er Mitglied des Bürgerrechtsvereins werden kann. [Sehr richtig und Heiterkeit.) Nun hat Herr Mühsam hingewiesen auf Artikel 4 der Verfassung, iu dem es heißt, daß die Staatsgewalt dem Senate und der Bürgerschaft gemeinschaftlich zustehe. Ich weiß nicht, wie Herr Mühsam das ausgelegt zu haben wünscht, ob das nach dem Muster von Rußland gemacht werden soll oder wie sonst. Wir haben die Ver- jassung und richten uns danach und sagen nicht, wir sind souverän und machen, was wir wollen, wir sind das bürgerschaftliche Gottesgnadentum. Wenn es in Artikel 50 heißt, daß die Mitgenehmigung der Bürger- schast erforderlich ist zu jeder Abänderung der Staats- versasîung, kaun das nur Bezug haben auf zukünftige Fragen, nicht aber auf eine Rückwärtsrevidierungz. Ich möchte bei dieser Gelegenheit mein Bedauern darüber aussprechen, daß man für diesen Fall nicht *in besonderes Gutachten eingeholt hat. Wir haben teulich in einer Sitzung gehört, daß für das Ein- auen von Wassermessern ein juristisches Gutachten ngeholt ist, aber für diese Sache bezieht man sich uf allgemeine Sachen und hält es nicht für not- vendig, ein einwandfreies Gutachten eines Rechts- lehrers einzufordern. Den Vergleich mit 1870/71 lasse ich nicht gelten. Damals war der größte Teil der Wähler in Frankreich, und es konnte nicht ge- wählt werden. Es lagen also andere Gründe vor, vie sie hier maßgebend sein müssen. Hier ist nichts Veiter maßgebend als die Furcht. Ich will Sie noch uf eins hiuweisjen. Als damals im Reichstage, ich weiß nicht, ob einer der Herren hier mit dabei ge- wesen ist, die Verlängerung der dreijährigen Legis- \aturperiode auf fünf Jahre beschlossen wurde, bezog lh das erst auf den künstigen Reichstag. Wenn der Standpunkt, der hier vertreten ist, richtig wäre, ätte man es dann auch anders machen müssen. Ich ‘ann die ganze Stellungnahme in keiner Weise ver- ehen, und ich stimme deshalb, getreu meinem Eid, yen ich seinerzeit beim Bürgerwerden geschworen sabe, gegen das Geset. „. Buchwald : Ich bin überzeugt, daß Herr Pape zue innerster Überzeugung spricht und ihn nicht Popularitätshascherei dazu treibt. (Pape lacht. i 09 J. mm Verhandl. d. Bürgerschaft am 20. März 1905. Gewiß, das ist meine feste Ansicht. Aber anderer- seits muß ich doch sagen, daß es der Öffentlichkeit gegenüber oft dankbarer und nicht schwerer, sondern viel leichter ist zu opponieren und in der Weise zu reden wie Herr Pape es getan hat, und schwerer, in dieser Hinsicht der gegenteiligen Ansicht Ausdruck zu geben und Vorlagen zuzustimmen. Im übrigen kann ich nicht finden, daß der Vergleich zwischen dem Reichstage und der Bürgerschaft in betreff des Wählens überhaupt zutrifft. Der Reichstag wird aufgelöst, oder seine Wahlzeit ist beendet. Dann wird er vollständig neu gewählt, während die Bürgerschaft sich stets nur um ein Drittel ihrer Mitglieder ergänzt und niemals völlig neu wird. Sie sagen, die jetzige Bürgerschaft sollte es der späteren überlassen, über Verlegung der Wahlzeit und die damit verbundene Verlängerung der Wahl- periode zu entscheiden. Eine Vorschrist, in bestimmten Fragen in bestimmter Richtung zu wählen, gibt es doch bei den Wahlen nicht. Kommt dieser Antrag in einer nächsten Bürgerschaft im Herbst zur Vorlage, so haben wir in dieser Bürgerschaft tatsächlich ganz dieselbe Sachlage. (Sehr richtig.) Es wird zu jeder Zeit wieder eintreten, daß die jeweilige Bürgerschaft ihr eigenes Mandat um ein halbes Jahr verlängert, und Sie würden, wenn die Ansicht der Herren Pape und Genossen die richtige ist, niemals in der Lage sein, überhaupt diese Anderung zu machen. Wenn wir hier nun ~ ganz abgesehen von der Frage der Änderung des Wahlrechts ~ die Frage betrachten, müssen wir alle zugeben, daß der Sommer als Wahlperiode sehr ungünstig liegt. Viel, besser liegt der Herbst. Haben wir alle aber die Überzeugung, daß aus praktischen Gründen die Verfassung in dieser Hinsicht verbesserungsbedürftig ist, dann sind wir heute gleicherweise berechtigt wie jede nach uns fommende Bürgerschaft. Ich bitte Sie um Annahme des Senatsantrages. Damit ist die Rednerliste erschöpft. Bei der nun folgenden Abstimmung wird die Senatsvorlage gegen wenige Stimmen angenommen. Es folgt die Beratung des zweiten Senats- antrages. Zu der allgemeinen Beratung wird das Wort nicht begehrt. In der Einzelberatung ergreift das Wort Coleman (zu Kap. I, 5 der Einnahmeseite, Gasanstalt, Verschiedenes): Vor eiviger Zeit sind hiesigen Gaskonsumenten Apparate angeboten worden, und ich habe mich gewundert, nachdem etwa sechs Wochen vergangen sind, daß dieser Apparat immer noch nicht angebracht ist. Ich habe mich erkundigt und erfahren, daß die Behörde die Anbringung dieses Apparates vorläufig verhindert hat. Er muß
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