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jehmigt werden sollte. So fasse ich das Gesetz auf,
und deshalb sage ich mir, du bist beteiligt und
hast nicht das Recht, dich an der Abstimmung zu
beteiligen. Nun hat Herr Geheimrat Brecht auf den
Bürgerrechtsverein hingewiesen. Ich würde ihn bitten
können, dem Verein für die nächste Versammlung als
Putglied beizutreten, wenn ich überhaupt der Meinung
wäre, daß er infolge seiner politischen Stellungnahme
Mitglied des Vereins sein könnte. (Sehr richtig.)
Ich halte es aber bei den hochkonservativen An-
sichten, die Herr Geheimrat Brecht hat, für unmöglich,
daß er Mitglied des Bürgerrechtsvereins werden kann.
[Sehr richtig und Heiterkeit.) Nun hat Herr Mühsam
hingewiesen auf Artikel 4 der Verfassung, iu dem es
heißt, daß die Staatsgewalt dem Senate und der
Bürgerschaft gemeinschaftlich zustehe. Ich weiß nicht,
wie Herr Mühsam das ausgelegt zu haben wünscht,
ob das nach dem Muster von Rußland gemacht
werden soll oder wie sonst. Wir haben die Ver-
jassung und richten uns danach und sagen nicht, wir
sind souverän und machen, was wir wollen, wir sind
das bürgerschaftliche Gottesgnadentum. Wenn es in
Artikel 50 heißt, daß die Mitgenehmigung der Bürger-
schast erforderlich ist zu jeder Abänderung der Staats-
versasîung, kaun das nur Bezug haben auf zukünftige
Fragen, nicht aber auf eine Rückwärtsrevidierungz.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit mein Bedauern
darüber aussprechen, daß man für diesen Fall nicht
*in besonderes Gutachten eingeholt hat. Wir haben
teulich in einer Sitzung gehört, daß für das Ein-
auen von Wassermessern ein juristisches Gutachten
ngeholt ist, aber für diese Sache bezieht man sich
uf allgemeine Sachen und hält es nicht für not-
vendig, ein einwandfreies Gutachten eines Rechts-
lehrers einzufordern. Den Vergleich mit 1870/71
lasse ich nicht gelten. Damals war der größte Teil
der Wähler in Frankreich, und es konnte nicht ge-
wählt werden. Es lagen also andere Gründe vor,
vie sie hier maßgebend sein müssen. Hier ist nichts
Veiter maßgebend als die Furcht. Ich will Sie noch
uf eins hiuweisjen. Als damals im Reichstage, ich
weiß nicht, ob einer der Herren hier mit dabei ge-
wesen ist, die Verlängerung der dreijährigen Legis-
\aturperiode auf fünf Jahre beschlossen wurde, bezog
lh das erst auf den künstigen Reichstag. Wenn
der Standpunkt, der hier vertreten ist, richtig wäre,
ätte man es dann auch anders machen müssen. Ich
‘ann die ganze Stellungnahme in keiner Weise ver-
ehen, und ich stimme deshalb, getreu meinem Eid,
yen ich seinerzeit beim Bürgerwerden geschworen
sabe, gegen das Geset.
„. Buchwald : Ich bin überzeugt, daß Herr Pape
zue innerster Überzeugung spricht und ihn nicht
Popularitätshascherei dazu treibt. (Pape lacht.
i 09
J.
mm Verhandl. d. Bürgerschaft am 20. März 1905.
Gewiß, das ist meine feste Ansicht. Aber anderer-
seits muß ich doch sagen, daß es der Öffentlichkeit
gegenüber oft dankbarer und nicht schwerer, sondern
viel leichter ist zu opponieren und in der Weise zu
reden wie Herr Pape es getan hat, und schwerer, in
dieser Hinsicht der gegenteiligen Ansicht Ausdruck zu
geben und Vorlagen zuzustimmen. Im übrigen kann
ich nicht finden, daß der Vergleich zwischen dem
Reichstage und der Bürgerschaft in betreff des
Wählens überhaupt zutrifft. Der Reichstag wird
aufgelöst, oder seine Wahlzeit ist beendet. Dann
wird er vollständig neu gewählt, während die
Bürgerschaft sich stets nur um ein Drittel ihrer
Mitglieder ergänzt und niemals völlig neu wird.
Sie sagen, die jetzige Bürgerschaft sollte es der
späteren überlassen, über Verlegung der Wahlzeit
und die damit verbundene Verlängerung der Wahl-
periode zu entscheiden. Eine Vorschrist, in bestimmten
Fragen in bestimmter Richtung zu wählen, gibt es
doch bei den Wahlen nicht. Kommt dieser Antrag
in einer nächsten Bürgerschaft im Herbst zur Vorlage,
so haben wir in dieser Bürgerschaft tatsächlich ganz
dieselbe Sachlage. (Sehr richtig.) Es wird zu jeder
Zeit wieder eintreten, daß die jeweilige Bürgerschaft
ihr eigenes Mandat um ein halbes Jahr verlängert,
und Sie würden, wenn die Ansicht der Herren Pape
und Genossen die richtige ist, niemals in der Lage
sein, überhaupt diese Anderung zu machen. Wenn
wir hier nun ~ ganz abgesehen von der Frage der
Änderung des Wahlrechts ~ die Frage betrachten,
müssen wir alle zugeben, daß der Sommer als
Wahlperiode sehr ungünstig liegt. Viel, besser liegt
der Herbst. Haben wir alle aber die Überzeugung,
daß aus praktischen Gründen die Verfassung in
dieser Hinsicht verbesserungsbedürftig ist, dann sind
wir heute gleicherweise berechtigt wie jede nach uns
fommende Bürgerschaft. Ich bitte Sie um Annahme
des Senatsantrages.
Damit ist die Rednerliste erschöpft.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird die
Senatsvorlage gegen wenige Stimmen angenommen.
Es folgt die Beratung des zweiten Senats-
antrages. Zu der allgemeinen Beratung wird das
Wort nicht begehrt. In der Einzelberatung ergreift
das Wort
Coleman (zu Kap. I, 5 der Einnahmeseite,
Gasanstalt, Verschiedenes): Vor eiviger Zeit sind
hiesigen Gaskonsumenten Apparate angeboten worden,
und ich habe mich gewundert, nachdem etwa sechs
Wochen vergangen sind, daß dieser Apparat immer
noch nicht angebracht ist. Ich habe mich erkundigt
und erfahren, daß die Behörde die Anbringung
dieses Apparates vorläufig verhindert hat. Er muß