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Aber warum wurde sie aufgehoben ? Das, scheint
mir, ist doch ein ganz wichtiger Punkt. Ich habe
es genau in den Verhandlungen nachgelesen. Der
Senat stellte damals die Anforderung an die Dom-
kirchengemeinde, das bei der Auflösung des Hospitals
für die Zwecke der Schule reservierte Stiftungskapital
von 40 000 Ct. auszukehren, wogegen der Staat
die Schule übernehmen werde. Darauf erklärte die
Domtirchengemeinde, sie halte es für recht und billig,
daß sie das Geld, das bisher für Schulzwecke ge-
braucht worden sei, nunmehr für ähnliche Zwecke im
Interesse der St. Jürgengemeinde verwende, und sie
behielt ihr Geld. Andernfalls wäre die Schule nicht
aufgelöst, sondern vom Staat übernommen. Es ist
aber in diesem Falle wirklich dasselbe, denn die
Schüler und auch die Lehrer gingen auf die Staats-
schule über. Dafür kann nun doch der Lehrer Holm
oder vielmehr seine Witwe nicht leiden, daß die
Domtirchengemeinde das Geld behielt! Das würde
doch wohl unbillig sein. Der Herr Senatskommissar
spricht von gar nicht abzusehenden Konsequenzen.
Ich gebe ihm recht, wenn er sagt, es würden noch
andere Beamte, vielleicht auch Lehrer kommen und/
petitionieren um die Anrechnung von Dienstjahren.
Das wird so lange geschehen, als immer noch Fälle
da sind, auf die sie sich berufen können. Aber die
Annahme dieses Antrages kann nach meiner Über-
zeugung nur eine Folge haben für zwei Fälle, aber
auch nur für zwei, nämlich für die beiden Lehrer,
die ehemals an der Kirchenschule in Travemünde
gewirkt haben und dann ebenso wie Holm in den
Staatsdienst übergingen. Andere Konsequenzen, die
sich hieraus ergeben sollen, kann ich mit dem besten
Willen nicht erkennen. Ich gebe zu, daß andere
Beamte und Lehrer aus anderen Vorgängen dieses
und jenes für die Begründung ihrer besonderen
Wünsche anführen mögen. Aber diesen Fall können
sie nicht heranziehen. Die Anrechnung von Holms
Dienstjahren an der St. Jürgen-Stiftungsschule ist
nach meiner Überzeugung die notwendige Folge des
Beschlusses, Schüler und Meyer die Jahre anzu-
rechnen, die sie an der Schule der Gutsherrschaft
wirkten. Man darf doch nicht sagen, Schüler und
Meyer wollen wir die Jahre noch anrechnen, aber
jegt ist Schluß. Und deshalb bitte ich Sie, meinen
Antrag anzunehmen. M
Senator Dr. Schön: Ich glaube, Herr Schul-
merich und ich haben uns mißverstanden. Das, was
er vorgelesen hat über den Fall Schüler, ist richtig.
H p:br aber ausgeführt, daß im Senate über die
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gefunden hätten. Man kann wirklich sehr wohl die
Frage aufwerfen, ob nicht Schüler als _ Beamter der
Gutsherrschaft Weißenrode mittelbarer Staatsbeamter
war. Und nun ferner: damals nahm man an, daß
dieselben Gründe wie für Schüler nur noch für den
Lehrer Meyer zuträfen. Nun kommt jetzt die Witwe
Holm, und Herr Schulmerich sagt, es kämen außerdem
nur noch zwei Fälle in Betracht, nämlich die Fälle
Schallehn und Eck. Es kommt meines Wissens dann
aber auch der Lehrer Zäuner, der vor seiner An-
stellung im Staatsdienst auch an der Travemünder
Kirchenschule war, und ferner kommen noch andere
Lehrer und sagen, warum soll das nicht auch auf
mich zutreffen? Warum sollte man nicht schließlich
auch sagen, die von Grossheimsche Schule habe auch
dem Staate eine Last abgenommen ? Wir kommen
immer weiter. Wirklich, die Fälle bei den Weißen:
roder Lehrern lagen etwas anders. Daraus können
wir keine Konsequenzen für den vorliegenden Fall
ziehen. Also lassen Sie es bitte dabei. !
Prof. Dr. Baethcke: Ich bin im allgemeinen
kein Freund von Nachbewilligungen, aber in diesen
Falle möchte ich doch ein Wort dafür einlegen, und
zwar deswegen, weil erstens die Summe, um die es
sich handelt, nicht groß ist und weil zweitens die
Konsequenzen, soweit ich übersehen kann, nur auf
eine geringe Anzahl von Fällen hinauslaufen werden.
Sie haben schon gehört, daß den übrigen Lehrern
aus Billigkeitsrücksichten, nicht aus Rechtsrücksichtet,
das gewährt wurde, was sie beantragten. Ich möchtt,
da es sich nur um wenige Fälle handelt, dieselben
Billigkeitsgründe auch für die übrigen Fälle wahr
genommen wissen. Unsere Verhältnisse lagen 1a be
kanntlich früher anders. Die Zahl derjenigen, die
jezt noch in Frage kommen können, wird nur klein
sein. Was aber dem einen gewährt wird, wird z:]
dem andern nicht entziehen können. Wenn gesag
worden ist, auch die Lehrer der Privatschulen könntet
mit Ansprüchen kommen, so ist das doch ganz etwat
anderes, denn diese Schulen haben wentger im Inter
esse des Staates als im eigenen gearbeitet. grit!
Kirchenschulen, die doch sozusagen öffentliche Sch l
gewesen sind, und Privatschulen, deren Lehrer 1
von Privaten abhängig sind, ist doch ein gr
Unterschied. Deshalb würde ich mich für den An
Schulmerich erklären.
Bödeker: Es ist schon wiederholt vorgekout,
daß von auswärts gekommenen Lehrkräften nachtriM ..
viele Dienstjahre angerechnet sind. Jch bin auch ich
Auswärtiger, gehöre aber nicht dazu, rechne auch vy
'auf Anrechnung früherer Dienstjahre, denn u
hätte ich mich damals melden ollen. Wenn hut
aber Herren nachträglich viele Dienstjahre argen het
hat, die sie in anderen Städten zugebracht ark
halte ich es für unbillig, einen Herrn,. desen Riu
Lehrtätigkeit Lübeck zugute gekommen ist, zu
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