Full text: Lübeckische Blätter. 1905 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1905 (47)

44 Aber warum wurde sie aufgehoben ? Das, scheint mir, ist doch ein ganz wichtiger Punkt. Ich habe es genau in den Verhandlungen nachgelesen. Der Senat stellte damals die Anforderung an die Dom- kirchengemeinde, das bei der Auflösung des Hospitals für die Zwecke der Schule reservierte Stiftungskapital von 40 000 Ct. auszukehren, wogegen der Staat die Schule übernehmen werde. Darauf erklärte die Domtirchengemeinde, sie halte es für recht und billig, daß sie das Geld, das bisher für Schulzwecke ge- braucht worden sei, nunmehr für ähnliche Zwecke im Interesse der St. Jürgengemeinde verwende, und sie behielt ihr Geld. Andernfalls wäre die Schule nicht aufgelöst, sondern vom Staat übernommen. Es ist aber in diesem Falle wirklich dasselbe, denn die Schüler und auch die Lehrer gingen auf die Staats- schule über. Dafür kann nun doch der Lehrer Holm oder vielmehr seine Witwe nicht leiden, daß die Domtirchengemeinde das Geld behielt! Das würde doch wohl unbillig sein. Der Herr Senatskommissar spricht von gar nicht abzusehenden Konsequenzen. Ich gebe ihm recht, wenn er sagt, es würden noch andere Beamte, vielleicht auch Lehrer kommen und/ petitionieren um die Anrechnung von Dienstjahren. Das wird so lange geschehen, als immer noch Fälle da sind, auf die sie sich berufen können. Aber die Annahme dieses Antrages kann nach meiner Über- zeugung nur eine Folge haben für zwei Fälle, aber auch nur für zwei, nämlich für die beiden Lehrer, die ehemals an der Kirchenschule in Travemünde gewirkt haben und dann ebenso wie Holm in den Staatsdienst übergingen. Andere Konsequenzen, die sich hieraus ergeben sollen, kann ich mit dem besten Willen nicht erkennen. Ich gebe zu, daß andere Beamte und Lehrer aus anderen Vorgängen dieses und jenes für die Begründung ihrer besonderen Wünsche anführen mögen. Aber diesen Fall können sie nicht heranziehen. Die Anrechnung von Holms Dienstjahren an der St. Jürgen-Stiftungsschule ist nach meiner Überzeugung die notwendige Folge des Beschlusses, Schüler und Meyer die Jahre anzu- rechnen, die sie an der Schule der Gutsherrschaft wirkten. Man darf doch nicht sagen, Schüler und Meyer wollen wir die Jahre noch anrechnen, aber jegt ist Schluß. Und deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag anzunehmen. M Senator Dr. Schön: Ich glaube, Herr Schul- merich und ich haben uns mißverstanden. Das, was er vorgelesen hat über den Fall Schüler, ist richtig. H p:br aber ausgeführt, daß im Senate über die Pcs Unrifet sis U GV. 1h tlcr îzrrek gefunden hätten. Man kann wirklich sehr wohl die Frage aufwerfen, ob nicht Schüler als _ Beamter der Gutsherrschaft Weißenrode mittelbarer Staatsbeamter war. Und nun ferner: damals nahm man an, daß dieselben Gründe wie für Schüler nur noch für den Lehrer Meyer zuträfen. Nun kommt jetzt die Witwe Holm, und Herr Schulmerich sagt, es kämen außerdem nur noch zwei Fälle in Betracht, nämlich die Fälle Schallehn und Eck. Es kommt meines Wissens dann aber auch der Lehrer Zäuner, der vor seiner An- stellung im Staatsdienst auch an der Travemünder Kirchenschule war, und ferner kommen noch andere Lehrer und sagen, warum soll das nicht auch auf mich zutreffen? Warum sollte man nicht schließlich auch sagen, die von Grossheimsche Schule habe auch dem Staate eine Last abgenommen ? Wir kommen immer weiter. Wirklich, die Fälle bei den Weißen: roder Lehrern lagen etwas anders. Daraus können wir keine Konsequenzen für den vorliegenden Fall ziehen. Also lassen Sie es bitte dabei. ! Prof. Dr. Baethcke: Ich bin im allgemeinen kein Freund von Nachbewilligungen, aber in diesen Falle möchte ich doch ein Wort dafür einlegen, und zwar deswegen, weil erstens die Summe, um die es sich handelt, nicht groß ist und weil zweitens die Konsequenzen, soweit ich übersehen kann, nur auf eine geringe Anzahl von Fällen hinauslaufen werden. Sie haben schon gehört, daß den übrigen Lehrern aus Billigkeitsrücksichten, nicht aus Rechtsrücksichtet, das gewährt wurde, was sie beantragten. Ich möchtt, da es sich nur um wenige Fälle handelt, dieselben Billigkeitsgründe auch für die übrigen Fälle wahr genommen wissen. Unsere Verhältnisse lagen 1a be kanntlich früher anders. Die Zahl derjenigen, die jezt noch in Frage kommen können, wird nur klein sein. Was aber dem einen gewährt wird, wird z:] dem andern nicht entziehen können. Wenn gesag worden ist, auch die Lehrer der Privatschulen könntet mit Ansprüchen kommen, so ist das doch ganz etwat anderes, denn diese Schulen haben wentger im Inter esse des Staates als im eigenen gearbeitet. grit! Kirchenschulen, die doch sozusagen öffentliche Sch l gewesen sind, und Privatschulen, deren Lehrer 1 von Privaten abhängig sind, ist doch ein gr Unterschied. Deshalb würde ich mich für den An Schulmerich erklären. Bödeker: Es ist schon wiederholt vorgekout, daß von auswärts gekommenen Lehrkräften nachtriM .. viele Dienstjahre angerechnet sind. Jch bin auch ich Auswärtiger, gehöre aber nicht dazu, rechne auch vy 'auf Anrechnung früherer Dienstjahre, denn u hätte ich mich damals melden ollen. Wenn hut aber Herren nachträglich viele Dienstjahre argen het hat, die sie in anderen Städten zugebracht ark halte ich es für unbillig, einen Herrn,. desen Riu Lehrtätigkeit Lübeck zugute gekommen ist, zu gehen. 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