meines Lächeln bemerkt, aber es steht auch so in dem
Senatsentwurf. Mir ist das Wort „umgekleidet" auch
nicht sympathisch. Man muß aber auch den Eltern
die Pflicht auferlegen, daß sie während der Zeit, die
von den Geschäftsinhabern gewährt wird, wirklich
darauf achten, daß die Söhne die Zeit dazu benuten,
die Schule zu besuchen. Man hat es sehr unangenehm
bei der Gewerbeschule empfunden, daß viele Lehrlinge
den Unterricht versäumen. Außerdem möchte ich den
Kaufleuten empfehlen, eine obligatorische Prüfung
einzuführen. Wenn wir eine obligatorische Schule
bekommen, muß man auch verlangen, daß die
Lehrlinge, wenn sie Gehülfen werden wollen, alle
diese Prüfung bestehen. Sie haben dasselbe bei dem
Handwerk und jedem andern Stand. Der Lehrer,
der Jurist muß seine Prüfung bestehen. Dadurch
wird eine größere Garantie dafür gegeben, daß die
Lehrlinge von dem Besuch der Fortbildungsschule
Nutzen haben.
Senator Ewers: Ich kann in der Tat in dem
Antrage von Herrn Stender eine Verbesserung der
Vorlage nicht erblicken. Ich habe die Empfindung,
als wenn Herr Stender das eine übersieht, daß die
Gewerbeschule keinen obligatorischen Unterricht hat,
während er für die Kaufmannslehrlinge obligatorisch
ist. Es ist also die ganze Grundlage durchaus ver:
schieden. Die Überwachung seitens der Eltern ist
genau dieselbe wie bei jeder andern Schule. Die
Lehrlinge sind alle verpflichtet, zur Schule zu gehen,
und darüber wird von der Schule gewacht. In
dieser Beziehung den § 7 zu ändern, ist nicht nötig.
Die Pflichten der Eltern und Vormünder von denen
der Geschäftsinhaber zu trennen, halte ich nicht für
zweckmäßig. In dieser Vorlage ist man von dem
Prinzip ausgegangen, daß auf der einen Seite be-
stellte Aufsichtspersonen da sind, die die Verpflich-
tungen übernehmen, und auf der anderen Seite die
Lehriinge, die die Verpflichtungen zu erfüllen haben.
Es läuft auf dasselbe hinaus, und der Unterschied,
den Herr Stender konstruiert, will mir nicht einleuchten.
Im großen ganzen ist die Fassung des Senates
die klarere und besserere, wenigstens meiner Über-
zeugung nach. Wenn Herr Stender eine Prüfung
verlangt, so darf ich dazu bemerken, daß durch das
Fortschreiten von einer Stufe in die andere dieses
Ziel erreicht wird. Ob Sie das durch eine Prüfung
erreichen oder nicht, kommt auf dasselbe hinaus.
Wer die höchste Stufe durchgemacht hat, ist mit der
Schule fertig und hat das Ziel, erreicht, wer nicht,
bleibt auf der früheren Stufe. Über achtzehn Jahre
hinaus soll niemand zum Besuch der Schule ge
zwungen sein. Aus dem Grunde liegt eine Not
'vendizkeit irgendwelche Prüfungen einzurichten
ni or.
4.4
. ]
Schorer: Ich glaube, Herr Stender irrt sich
gewaltig, wenn er meint, daß seine erste Anregung
durchführbar ist. Die Eltern und Vormünder ollen
darauf passen, daß der junge Mann die Schule besucht.
Sie wohnen aber vielleicht gar nicht hier, sondern
ganz anderswo. Wie soll es da gemacht werden?
Man darf keine Bestimmungen in ein Gesetz hinein
bringen, die undurchführbar sind. Ich bitte Sie
darum, den Antrag Stender abzulehnen. Der Senats.
antrag genügt vollständig.
Hempel: Herr Stender greift durchaus daneben,
wenn er meint, Geschäftsinhaber, Eltern und Vor
münder wären in der Lage, den Schulbesuch ihrer
Untergebenen zu kontrollieren. Das ist aber un
möglich. Die jungen Leute haben sich zum Schul
besuch angemeldet, und dann übt die Schule die
Kontrolle. Nur sie kann es. Sobald Schüler aut
dem Unterrichte fortbleiben, wird der Schulleitel
dem Geschäftsinhaber, den Eltern oder den Vor
mündern Nachricht geben, daß die betreffenden Jüng
linge nicht im Unterrichte waren. Von anderel
Seite kann aber die Kontrolle nicht ausgeübt werden
Kommerzienrat Scharff: Auch ich bin det
Meinung, daß der Antrag Stender abgelehnt werden
muß. Sein Text ist keine Verbesserung gegen det
Text der Senatsvorlage. Der Vorschlag, daß die
Elkern und Vormünder darauf achten jollen, daß dit
Lehrlinge die Schule besuchen, 1st undurchführbat
Darauf achten nicht die Geschäftsinhaber, sondern d
Schulleiter. Wenn ein Lehrling nicht erscheint, wit
es gemeldet. Also auch in dieser Beziehung ist dt!
Antrag überflüssig. Die dritte Anregung von Herti
Stender geht eigentlich dahin, daß die Lehrling!
nach Beendigung ihrer Lehrzeit Gehülfenprüfungt!
ablegen sollten. Das ist ebenfalls undurchführlal
und hat mit diesem Gesez überhaupt gar nichts ql
tun. Ich bitte nochmals, lehnen Sie den Utt]
Stender ab und nehmen Sie_die vorgeschlag
Fassung des § 7 an.
Damit ist die Debatte erschöpft. Der u
Stender wird hierauf abgelehnt. Der Senatsan ;
wird mit den von Dr. Görtz beantragten Änderuth"
zu den 8S§ 6 und 10 angenommen. ]
Thiele: Ich möchte im Anschluß hieran Y
Wunsch äußern, daß auch der Besuch der Gewt
schule für alle Handwerkslehrlinge festgelegt wei
möge. Ich finde es auch nötig, daß der Unie p.
der Schüler tagsüber stattfindet und nicht am un
Wenn die jungen Leute zehn bis zwölf Sl di
gearbeitet haben, sind sie müde. Ich bitte al 1 j
Sonntagsarbeit in den kaufmännischen, Kontolt f
regeln. Da wird oft, wie ich weiß, bis. 1 ur u
noch länger gearbeitet. __Ich finde, das ist zu
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