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Was in dieser Hinsicht für Sachsen gilt, gilt
natürlich auch für Lübeck. Schon bei der ersten
Beratung in der Bürgerschaft über die Errichtung
einer zweiten staatlichen Realschule erregte es großes
Aufsehen, als sich im Laufe der Verhandlungen die
Tatsache herausstellte, daß unseren beiden hiesigen
Realgymnasien noch immer die Berechtigung vorent-
halten wird, Abiturienten auch zum jjuristischen
Studium zu entlassen, während diese Berechtigung
den Schülern preußischer Realgymnasien schon seit
dem 1. Februar 1902 gewährt worden ist. Jenes
Aufsehen war um so berechtigter, weil die gleichzeitig
beantragte Beibehaltung der Realklassen am Katharineum
gerade damit begründet wurde, daß durch die in
Preußen gewährten Berechtigungen, denen sich die
kleineren Staaten naturgemäß anschließen müßten, die
Verhältnisse gegen früher eine große Veränderung er-
fahren hätten. Gegen Schluß der Debatte wurde
versprochen, daß eine Erörterung dieser Frage in der
Oberschulbehörde beantragt werden sollte. Am 21. März
wurde dann bei der Beratung eines Nachtrages zu
dem Gesetze über die Vorbereitung zum Justizdienst
auf die großen Schädigungen hingewiesen, welche
dadurch entstehen, daß die Lübecker Schulen geringere
Berechtigungen besitzen als die preußischen, und zugleich
um möglichste Beschleunigung der Angelegenheit ge-
beten. Der ständige Senatskommissar erwiderte
darauf, daß diese Frage gegenwärtig der Justiz-
kommission des Senates zur Prüfung vorliege. Zwei
Monate später, am 30. Mai, erfolgte auf eine erneute
Anfrage nach dem Stande der Angelegenheit vom
Senatstische aus die Antwort, es habe sich als
wünschenswert herausgestellt, mit einer der Schwester-
städte hinsichtlich dieser Frage Fühlung zu nehmen;
die Verhandlungen darüber seien noch nicht beendigt.
Im Laufe des Jahres bot sich keine Gelegenheit
wieder auf die Frage zurückzukommen, bis es endlich
in der ersten Dezemberhälfte zur Kenntnis der Bürger-
schastsmitglieder gelangte, der Senat habe, ohne von
der Oberschulbehörde selbst ein Gutachten einzu-
fordern, derselben mitgeteilt, daß er auf das Gutachten
seiner Justizkommission hin beschlossen habe, bis auf
weiteres den Abiturienten der Realgymnasien die Be-
; zum juristischen Studium noch nicht zu
gewähren.
Iufolgedessen ist für die nächste Bürgerschafts-
sißung ein selbständiger Antrag eingebracht worden,
welcher dahin geht, daß in § 2 des Gesetzes vom
3. Februar 1879, die Vorbereitung zum Justizdienst
betreffend, bei den Worten „das von einem deutschen
Gymnasium ausgestellte Zeugnis der Reife zur Uni-
versität“ hinter „Gymnasium“ eingefügt werden soll
„der Realgymnasium.“ Dieser Antrag hat bereits
die Unterschrift von 76 Bürgerschaftsmitgliedern ge-
funden und wird also voraussichtlich mit großer Mehr-
heit angenommen werden. Man darf wohl hoffen,
daß der Senat diesem ausdrücklichen Wunsche der
Bürgerschaft nachkommen und seine bisherige ab-
lehnende Haltung aufgeben wird.
Die Mitgliederzahl der hiesigen Ortsgruppe be
trägt zurzeit 83; im Interesse der Sache ist es abe -
wünschenswert, daß diese Zahl noch zunimmt. Die hiesigr
Ortsgruppe darf es zum großen Teile ihrer Wirksame
keit zuschreiben, daß hier zurzeit wenigstens eine-
höhere Schule vorhanden ist, welche den Schülern die
Entscheidung darüber, ob sie Latein lernen sollen oder
nicht, bis zur Versetzung nach Tertia offen läßt, und
auch im übrigen Deutschland wächst die Zahl solcher
Schulen von Jahr zu Jahr. Es gilt aber nicht nur
im Kampfe mit alten Vorurteilen das Erreichte gegen
jede rückläufige Bewegung zu schützen, es gilt auch
weiter fortzuschreiten im innern Ausbau und in der
äußeren Verbreitung der Reformschulen. Die jetzigen
Reformlehrpläne bedeuten nur den ersten Schritt
auf dem weiteren Wege zu einer gesunden Schul-
reform; es bleibt noch viel zu tun, bis dies Ziel er-
reicht iste. Die Errichtung von Reformschulen in
Orten, wo solche noch nicht bestehen, liegt aber gerade
im Interesse derjenigen Städte, wo solche bereits vor-
handen sind, bis schließlich die Reformschulen nicht
mehr eine Ausnahme sondern die Regel bilden.
Wichtig ist dies namentlich für Beamte, Offiziere und
alle, die durch einen Wechsel ihres Wohnsitzes auch
zu einem Wechsel der Schule für ihre Söhne ge-
zwungen werden.
Es ist also wünschenswert, daß alle Väter und
alle, die sonst ein Herz für unsere Jugend haben,
namentlich auch diejenigen, die ihre Stellung und ihr
Beruf veranlaßt, sich mit den Fragen des höheren
Schulwesens zu beschäftigen, sich dem Verein für
Schulreform anschließen.
Der Jahresbeitrag beträgt AM 2, jedes Mitglied
erhält die Zeitschrift des Vereins. 933.
Theater und Musik.
Stadttheater. Gastspiel von Frau Hermine Reichen-
bach-Michels. (22. 23. Jan.)
Wenn bekannte historische Gestalten den Vorgängen
auf der Bühne von ihrem geschichtlichen Glanze
borgen, ist unser Interesse, wenn auch auf einem nicht
rein ästhetischen Umwege schnell gewonnen. Maria
Theresia, die erbitterte Feindin des großen Friedrich,
als eifersüchtiges, wienerisch plauschendes Eheweibchen
neben ihrem Franzel zu belauschen, ist ein echt
Schönthanscher Einfall. Ereignete sich diese Eifer-
süchtelei in einem Bürgerhause, sie wäre unerträglich
langweilig. Aber behängt mit all dem Prunke und
den lächerlichen Formen des Hoflebens, ausstaffiert