Full text: Lübeckische Blätter. 1905 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1905 (47)

K 7 Schul- jährige aus- de von t und Haupt- zahres- 1g der m im e und » Mit- r Zeit kamen Real- .münde (Real- iksurter en ein- eit 75 1905 (Real- stalten: (Real- ).: Rh. Essen, t nach en auf teform- Lübeck Gleich- Real- zt Braun- t, doch r. ab- altigen jen der de für unleid- n, daß kleinere g zum übrigen eugung haltbar sien zu nen in seien. tstehen, nnasien stalten. Was in dieser Hinsicht für Sachsen gilt, gilt natürlich auch für Lübeck. Schon bei der ersten Beratung in der Bürgerschaft über die Errichtung einer zweiten staatlichen Realschule erregte es großes Aufsehen, als sich im Laufe der Verhandlungen die Tatsache herausstellte, daß unseren beiden hiesigen Realgymnasien noch immer die Berechtigung vorent- halten wird, Abiturienten auch zum jjuristischen Studium zu entlassen, während diese Berechtigung den Schülern preußischer Realgymnasien schon seit dem 1. Februar 1902 gewährt worden ist. Jenes Aufsehen war um so berechtigter, weil die gleichzeitig beantragte Beibehaltung der Realklassen am Katharineum gerade damit begründet wurde, daß durch die in Preußen gewährten Berechtigungen, denen sich die kleineren Staaten naturgemäß anschließen müßten, die Verhältnisse gegen früher eine große Veränderung er- fahren hätten. Gegen Schluß der Debatte wurde versprochen, daß eine Erörterung dieser Frage in der Oberschulbehörde beantragt werden sollte. Am 21. März wurde dann bei der Beratung eines Nachtrages zu dem Gesetze über die Vorbereitung zum Justizdienst auf die großen Schädigungen hingewiesen, welche dadurch entstehen, daß die Lübecker Schulen geringere Berechtigungen besitzen als die preußischen, und zugleich um möglichste Beschleunigung der Angelegenheit ge- beten. Der ständige Senatskommissar erwiderte darauf, daß diese Frage gegenwärtig der Justiz- kommission des Senates zur Prüfung vorliege. Zwei Monate später, am 30. Mai, erfolgte auf eine erneute Anfrage nach dem Stande der Angelegenheit vom Senatstische aus die Antwort, es habe sich als wünschenswert herausgestellt, mit einer der Schwester- städte hinsichtlich dieser Frage Fühlung zu nehmen; die Verhandlungen darüber seien noch nicht beendigt. Im Laufe des Jahres bot sich keine Gelegenheit wieder auf die Frage zurückzukommen, bis es endlich in der ersten Dezemberhälfte zur Kenntnis der Bürger- schastsmitglieder gelangte, der Senat habe, ohne von der Oberschulbehörde selbst ein Gutachten einzu- fordern, derselben mitgeteilt, daß er auf das Gutachten seiner Justizkommission hin beschlossen habe, bis auf weiteres den Abiturienten der Realgymnasien die Be- ; zum juristischen Studium noch nicht zu gewähren. Iufolgedessen ist für die nächste Bürgerschafts- sißung ein selbständiger Antrag eingebracht worden, welcher dahin geht, daß in § 2 des Gesetzes vom 3. Februar 1879, die Vorbereitung zum Justizdienst betreffend, bei den Worten „das von einem deutschen Gymnasium ausgestellte Zeugnis der Reife zur Uni- versität“ hinter „Gymnasium“ eingefügt werden soll „der Realgymnasium.“ Dieser Antrag hat bereits die Unterschrift von 76 Bürgerschaftsmitgliedern ge- funden und wird also voraussichtlich mit großer Mehr- heit angenommen werden. Man darf wohl hoffen, daß der Senat diesem ausdrücklichen Wunsche der Bürgerschaft nachkommen und seine bisherige ab- lehnende Haltung aufgeben wird. Die Mitgliederzahl der hiesigen Ortsgruppe be trägt zurzeit 83; im Interesse der Sache ist es abe - wünschenswert, daß diese Zahl noch zunimmt. Die hiesigr Ortsgruppe darf es zum großen Teile ihrer Wirksame keit zuschreiben, daß hier zurzeit wenigstens eine- höhere Schule vorhanden ist, welche den Schülern die Entscheidung darüber, ob sie Latein lernen sollen oder nicht, bis zur Versetzung nach Tertia offen läßt, und auch im übrigen Deutschland wächst die Zahl solcher Schulen von Jahr zu Jahr. Es gilt aber nicht nur im Kampfe mit alten Vorurteilen das Erreichte gegen jede rückläufige Bewegung zu schützen, es gilt auch weiter fortzuschreiten im innern Ausbau und in der äußeren Verbreitung der Reformschulen. Die jetzigen Reformlehrpläne bedeuten nur den ersten Schritt auf dem weiteren Wege zu einer gesunden Schul- reform; es bleibt noch viel zu tun, bis dies Ziel er- reicht iste. Die Errichtung von Reformschulen in Orten, wo solche noch nicht bestehen, liegt aber gerade im Interesse derjenigen Städte, wo solche bereits vor- handen sind, bis schließlich die Reformschulen nicht mehr eine Ausnahme sondern die Regel bilden. Wichtig ist dies namentlich für Beamte, Offiziere und alle, die durch einen Wechsel ihres Wohnsitzes auch zu einem Wechsel der Schule für ihre Söhne ge- zwungen werden. Es ist also wünschenswert, daß alle Väter und alle, die sonst ein Herz für unsere Jugend haben, namentlich auch diejenigen, die ihre Stellung und ihr Beruf veranlaßt, sich mit den Fragen des höheren Schulwesens zu beschäftigen, sich dem Verein für Schulreform anschließen. Der Jahresbeitrag beträgt AM 2, jedes Mitglied erhält die Zeitschrift des Vereins. 933. Theater und Musik. Stadttheater. Gastspiel von Frau Hermine Reichen- bach-Michels. (22. 23. Jan.) Wenn bekannte historische Gestalten den Vorgängen auf der Bühne von ihrem geschichtlichen Glanze borgen, ist unser Interesse, wenn auch auf einem nicht rein ästhetischen Umwege schnell gewonnen. Maria Theresia, die erbitterte Feindin des großen Friedrich, als eifersüchtiges, wienerisch plauschendes Eheweibchen neben ihrem Franzel zu belauschen, ist ein echt Schönthanscher Einfall. Ereignete sich diese Eifer- süchtelei in einem Bürgerhause, sie wäre unerträglich langweilig. Aber behängt mit all dem Prunke und den lächerlichen Formen des Hoflebens, ausstaffiert
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