Full text: Lübeckische Blätter. 1905 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1905 (47)

HA. 4 Somit mußte auch dieser Plaz aus der Reihe der vorgeschlagenen gestrichen werden, und was von ihm gesagt ist, gilt ebenfalls für die danebenliegenden Plätze des ehemaligen Ammentals und des Walles bei der Puppenbrücke. ö Was die Bauplätze in den Burgtoranlagen anbetrifft, so widmet der Bericht diesen nur wenige Worte. Die Plätze erscheinen der Kommission nicht zentral genug gelegen, auch sind sie wegen des set?. ttj1diae Zuganges über die Brücke nicht zu empfehlen. Endlich wendet sich die Kommission zu den Plätzen innerhalb der Stadt. Der St. Annen- klosterplatz ist, wie im Bericht ausgeführt wird, was seine Größe anbelangt, zur Aufnahme des Theaters wohl geeignet, doch müßte die Zufahrt verbreitert werden, auch wird er erst in 3 bis 4 Jahren frei, weshalb er ausscheiden mußte. Ebenso fiel der Platz des jetzigen Waisenhauses, da bei dieser Wahl die Stadt die Hergabe eines anderen Plates und den Bau eines neuen Waisen- hauses übernehmen müßte. Auch war auf die Nähe zweier Kirchen und dreier Krankenanstalten Rück- sicht zu nehmen. ö Des weiteren wird der St. Johannisklosster- platz, obwohl er eine ausreichende Größe hat und sofort zur Verfügung steht, nicht empfohlen, da er zu ungünstig gelegen ist und nicht genügende Straßen- bahnverbindungen besitzt. Nach diesen Darlegungen wendet sich der Kom- missionsbericht dem jetzigen Theaterplatze in der Beckergrube zu und führt etwa folgendes aus: Gegen die Wahl desselben spricht nur der Umstand, daß er sich nicht im Besitze des Staates befindet und erst erworben werden muß, auch ist er, wie eine genauere Prüfung ergeben hat, an der Fischergrubenseite nicht genügend breit genug, um ein allen Anforderungen entsprechendes Theater mit beiderseitigen Durchfahrten von der Beckergrube nach der Fischergrube aufzunehmen. Im übrigen ist gegen seine gute zentrale Lage, seinen Baugrund und seine sonstigen Eigenschaften ein Tadel nie erhoben worden. Die Kommission hat deshalb unter- sucht, ob die Schwierigkeiten, die der Beibehaltung dieses Plates entgegenstehen, nicht überwunden werden können. Sie hat dabei gefunden, daß unter Hinzu- nahme eines Grundstückes an der Fischergrube die Größe des Platzes für die Errichtung des Theaters mit den erforderlichen seitlichen Durchfahrten voll- kommen ausreicht, und dies an einer ihrem Berichte beigesügten Skizze nachgewiesen. Dieses Grundstück ist ihr zum Preise von M AH 000 fest an die Hand gegeben, doch ermäßigt sich dieser Preis um den nicht viel geringeren Wert eines Bauplatzes, der nach den Ermittelungen der Kommission an det Beckergrube frei wird und veräußert werden kam. Was das Besitztum der Cassinogesellschaft anbetrifft, so hat sich die letztere erboten, die ihr gehörendet Grundstücke dem Staate für die Summe voi #Æ 365 000 zu überlassen. Somit würde de erforderliche Bauplatz mit allen event. Mehrausgabet dem Staate für höchstens etwa . 400 000 zur Verfügung stehen. Es fragt sich nun, ob die Vorteile des jegigen Theaterplaßes so überwiegend sind, daß sich diest Mehrausgabe rechtfertigen läßt, und die Kommission kommt in ihrer überwiegenden Mehrheit zu den Schlusse, daß dies der Fall ist. Sie begründet ihr Votum damit, daß es seht fraglich sei, ob bei den anderen Baupläyhen die in Aussicht genommene Bausumme von einer Million Mark genügen werde, da bei ihnen teils Fundamt’ tierungsarbeiten von erheblichem Umfange, teils kost spielige Fassadenbauten und Straßenanlagen erforder lich sind, Anlagen, die bei der Wahl des Casinoplati fast ganz in Wegfall kommen und die Ausgaben füt den Ankauf desselben aufwiegen. Sie führt dei weiteren aus, daß auf dem Casinogrundstücke eit Bauplatz zur Verfügung steht, der in bezug auf Lage, Größe, Baugrund und Feuersicherheit zu einen Theaterbau vortrefflich geeignet ist, und hat sich des halb nach allen diesen Erwägungen in ihrer Mehr heit geeinigt, das Areal der Casinogesellschaft als de btizr"rzjÑs Platz der Bürgerschaft zur Annahnt u empfehlen. . Zwei Mitglieder der Kommission nehmet, wet! sie auch die Vortrefflichkeit des von der Majoriti! empfohlenen Platzes anerkannten, dennoch einet ah lehnenden Standpunkt ein, den sie in der Hauptjat! durch den ihnen zu hoch erscheinenden Ankaufspt begründen. Das eine Mitglied empfiehlt dacttt die Wahl des Mühlentorplatzes, das andere in eist Linie den Platz des Zollschuppens und jollte die] abgelehnt werden, die Wahl des Lindenplahes. . Wir stehen vollständig auf dem Standpunkt tet Majorität. Aus den von der Kommission dargelegr, Gründen halten wir den Casinoplatz für gal empfehlenswertesten, müssen uns gegen den . schuppenplaj, und den Lindenplatz aussprech. . würden uns nur für den Mühlentorplaß ett tui wenn die Bürgerschaft die Ausgabe für den An des Casinoareals ablehnen sollte. Aber wir é; daß der Beschluß der Bürgerschaft, im Hinblic pi die allgemeine Beliebtheit dieses Playes bt § überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung Libr int "t: s des Majoritätsbeschlusses der somni] ausfällt.
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