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Geseßbuch ist ein solches Versprechen, ein Kind in
einem bestimmten religiösen Bekenntnis zu erziehen,
für nichtig erklärt. Gleichwohl fordert die katholische
Kirche dieses Versprechen und versagt ihrerseits die
kirchliche Trauung, wo das Versprechen versagt wird.
Aber sie kann es nicht verhindern, daß auch in
Fällen, in denen katholische Kindererziehung ver-
sprochen und die katholische Trauung erfolgt ist, doch
nachmals die Eltern sich entschließen, die Kinder
durch einen protestantischen Geistlichen taufen zu lassen
und evangelisch zu erziehen. Mir sind in meiner
seelsorgerischen Tätigkeit mehrere solcher Fälle bekannt
geworden. Die evangelische Kirche ihrerseits fordert
im Einklang mit dem Staatsgesetze ein Versprechen
evangelischer Kindererziehung nicht. Sie gewährt die
Trauung gemischter Brautpaare ohne weiteres. Sie
erwartet freilich, daß in einer nach protestantischer
Ordnung eingesegneten Ehe auch evangelischer Geist
herrschen und evangelische Kindererziehung die Regel
bilden werde. Hin und wieder wird freilich leider
diese Erwartung getäuscht. Die Trauung wird evan-
gelischerseits nur versagt, wenn jenes Verssprechen
katholischer Kindererziehung gegeben ward, da hierin
eine Verleugnung der Treue gegenüber dem eigenen
evangelischen Bekenntnis erblickt werden muß.
Es ist bekannt, daß anderwärts, namentlich in
Gegenden, wo die Bevölkerung konfessionell Fehr stark
gemischt ist, gerade die Mischehen und die Kinder-
erziehung in denselben einen viel umstrittenen Kampf-
plag bilden. Doch läßt sich die Regel wahrnehmen,
daß, je mehr eine Konfession die andere an Zahl
überwiegt, desto größer auch die Anziehungskraft ist,
die sie ausübt. Diese Regel finden wir auch in
Lübeck bestätigt. Hier bedeuten die Mischehen in
ihrer großen Mehrzahl einen Zuwachs zur protestan-
tischen Bevölkerung. Mir liegen genaue statistische
Berechnungen vor über die Zahl der in Lübeck evan-
gelisch oder katholisch getrauten Mischehen; sie um-
fassen die Jahre 1891 bis 1903. Doch will ich,
um Ihre Geduld, verehrte Anwesende, nicht allzusehr
mit Zahlen zu ermüden, die Zahlen nur von drei
zu drei Jahren nennen.
Im Jahre 1891 befanden sich unter 554 Paaren,
welche vor dem Standesamt Lübeck die Ehe schlossen,
21 gemischte Paare; von diesen wurden 13 evan-
gelisch, 8 katholisch getraut, also 62 % evangelisch,
38 % katholisch.
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24 Mischehen. 21 davon wurden evangelisch,
3 katholisch getraut, d. i. 87 % und 13 Z.
Im Jahre 1897 befanden sich unter 608 ehe-
schließenden Paaren 22 gemischte. Von diesen wurden
[s (? %) evangelisch und 6 (27 %) katholisch
ut.
In den Jahren 1900 und 1903 endlich waren
unter 724 und 668 Eheschliesungen 36 und 27 Misch-
ehen. 1900 wurden 34 evangelisch, 2 katholisch ge-
traut, 1903 endlich 21 evangelisch und 6 katholisch
getraut. In Prozenten 94 und 78 auf evangelischer
Seite, 6 und 22 auf katholischer Seite.
Mit Ausnahme der beiden Jahre 1891 und
1898, in denen etwa der dritte Teil der Mischehen
katholisch getraut wurde, bleibt die Zahl der katholisch
getrauten gemischten Paare stets mehr oder minder
erheblich unter diesem Drittel. Doch dürfen wir,
wenn wir uns über den Zuwachs für die protestan-
tische Bevölkerung durch die hierorts geschlossenen
Mischehen freuen, nicht die Tatsache vergessen, daß
in überwiegend katholischen Gegenden nach derselben
Regel der Prozentsat der dort katholisch getrauten
Ehen noch weit größer ist als hierorts im protestan-
tischen Gebiet die Zahl der evangelisch getrauten
Mischehen. Als Mitglieder der Synode unserer
Landeskirche aber haben wir die Pflicht, den evan-
gelischen Teil bei gemischten Paaren, falls sich Ge-
legenheit bietet, vor dem Eingehen jenes Versprechens
katholischer Kindererziehung zu warnen und, so viel
an uns ist, dafür zu wirken, daß gerade auch in ge-
mischten Ehen durch die Verschiedenheit des religiösen
Bekenntnisses der Friede nicht gestört werde.
Ein zweites Gebiet praktisch-kirchlicher Arbeit,
auf welchem Wechselwirkungen zwischen evangelischen
und katholischen Christen, also Beziehungen unserer
Landeskirche zur römisch-katholischen Gemeinde in
Lübeck wahrnehmbar sind, ist das der Krankenpflege.
Wesentlich Neues vermag ich freilich zu diesem
Gebiete nicht beizubringen. Doch halte ich für gut,
daß diese Dinge einmal in unserer Synode zur
Sprache kommen. Neben 37 protestantischen Diako-
nissinnen aus dem Stift Bethlehem bei Ludwigslust
wirken hierselbst katholische graue Schwestern aus
einem Breslauer Mutterhause als Krankenpflegerinnen;
ihre Zahl ist mir unbekaunt. Nach allgemeinem
Urteil, namentlich auch nach ärztlichem, steht es
außer Frage. daß die grauen Schwestern an Kranken-
betten überaus brauchbar sind, eine vorzügliche Aus-
bildung genossen haben und mit hingebender Treue
ihres Dienstes warten. Gleichwohl können wir als
Protestanten mit dem Urteil nicht zurückhalten, daß
die große Zahl der Krankenpflegerinnen, welche die
katholische Kirche gerade in protestantische Gebiete
zu entsenden pflegt, doch auch mithelfen soll, Stimmung
zu machen für das katholische Kirchenwesen. Auch
das hierselbst erbaute katholische Krankenhaus wird
neben dem der Krankenpflege diesem Zwecke haben
dienen sollen, da es in viel zu großen Abmessungen
erbaut worden wäre, falls es nur für Kranke aus
der römisch-katholischen Gemeinde bestimmt wäre.