Full text: Lübeckische Blätter. 1905 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1905 (47)

Lübecische Blätter. ()rgau der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnühiger Citigkeit. 28. Mai. Siebenundbierzigster Jahrgang. N°: 22. 1905. =. –~ Diese Blätter erscheinen Sonntags morgens. Bezugspreis 1,25 ( vierteljährlich. Einzelne Nummern der Bogen 10 y. Anzeigen 20 „y die Petitzeile. Die Mitglieder der Lübeckischen Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit erhalten diese Blätter unentgeltlich. /1. er Gejellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit. Wahlrechtsreform in Lübeck ~ Wahlrechtsreform in Hamburg. + Aus dem Jahresbericht des Vereins der Musik- freunde in Lübeck. – Welchen Sport sollen wir betreiben ? D Jahresbericht des Vereins zur Hebung des Fremdenver- kehrs in Lübeck für das Jahr 1904. ~ Hamburg und der Kaiser-Wilhelm-Kanal. –~ Ziele und Zweck des Zeichen- unterrichts an unseren höheren Schulen. (Zur Berichtigung.) — Anfrage. – Gemeinnützige Rundschau. – Lokale Notizen. Geographische Gesellschakt. Herrenabend Fr e ita n 8 Uhr. . R.-A. Dienstag den 30. Mai 7% Uhr Walhlrechtsreform in Lübeck + Wahlrechts- reform in Hamburg. In Nr. 18 der Lübeckischen Blätter vom 30. April 1905 (Aufsatz: ,„Verhältniswahlen“ Z 1075) ist der Nachweis zu führen versucht worden, daß das theoretisch vortreffliche System der Verhältniswahl auch praktisch ganz wesentliche Vorzüge gegenüber den Mehrheitswahlen besittt, erhebliche Nachteile da- gegen keine, wenigstens nicht für kleinere Gebiete, in denen örtlichkkommunale und stadt-staatliche Inter- essen in der Hauptsache sich decken. Ganz besonders ist, wie wiederholt hervorgehoben worden ist, das System der Verhältniswahl geeignet, dort wo be- stimmte Minderheiten gestärkt und gestützt werden müssen, ihnen solchen Schuß zu gewähren. Das ist in der Tat das eigentliche Wesen der Verhältnis- wahl, das zugleich den Fingerzeig dafür gibt, wo ihre Einführung am Plate ist. Erkennt man über- haupt das Bedürfnis des Schutzes für gewisse Minderheiten an, so darf unbedenklich ausgesprochen werden, daß die Einführung der Verhältniswahl eine Notwendigkeit ist, ~ es sei denn, daß ein anderer noch besserer oder gleich guter Weg gewiesen wird, den Schutzbedürftigen die wirksame Ausübung des ihnen zukommenden Wahlrechts zu sichern. Die Notwendigkeit folgt einfach daraus, daß man einem als vorhanden anerkannten Bedürfnis auch wirklich wird gerecht werden müssen. Über eine größere und bedeutungsvolle Anzahl von Wählern kann man nicht mit bedauerndem Achselzucken zur Tagesordnung übergehen. y den letzten Wochen sind nunmehr zwei über- aus wichtige und interessante offizielle Vorlagen be- kannt geworden, die sich beide eingehend mit der Verhältniswahl beschäftigen. Einerseits hat nämlich bereits Anfang Mai ds. Js. die am 22. März ds. Js. eingesetzte Bürgerausschußkommission über die Wahl. rechtsreform in Lübeck ihren Bericht erstattet, der auch durch die hiesigen Zeitungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Andererseits ist wenige Tage nach der Drutklegung dieses vom 2. Mai 1905 datierten Berichtes, nämlich am 10. Mai 1905, ein Antrag des Hamburger Senates betreffend Änderung der Verfassung und des Wahlgesetzes zur Bürgerschaft in Hamburg nebst ausführlichster Be- gründung amtlich ausgegeben worden. Von der Ausarbeitung einer solchen Vorlage verlautete in Lübeck erst in den allerleßten Tagen vor ihrer Ver- öffentlichung etwas näheres, und die Mitteilungen überraschten damals wohl ziemlich allgemein. Die Bürgerausschußkommission hält in ihrem Bericht für Lübeck noch an dem Standpunkt der gemeinsamen Kommission des Senates und der Bürgerschaft fest und lehnt die Verhältniswahlen ab. Für Hamburg dagegen fordert der Senat die Verhältniswahlen jezt ganz allgemein für alle Wahlgruppen und zwar einschließlich der Wahlen der Grundeigentümer und der sogenannten Notabeln. Dabei ist zu berück- sichtigen, daß für die Hamburger Vorlage die viel.
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