607 F Verhandl. d. Bürgerschaft am 4. Dezember 1905.
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klar sein. Die Bevölkerung namentlich des südlichen
Teiles der Vorstadt St. Lorenz wartet darauf zu
sehen, wie weit die Bürgerschaftsmitglieder gewillt
sind, hier Wandel zu schaffen und inwieweit es
den Bewohnern ermöglicht wird, im Sommer ein
kühles und reines Bad nehmen zu können.
A. Pape: Ich kann mich dem Gedankengang
des Herrn Dobberstein durchaus nicht anschließen.
Ich bin der Meinung, daß die Bürgerschaft, wie die
Sache heute liegt, durchaus verpflichtet ist, dem
Ersuchen zuzustimmen. Wenn Herr Senator Evers
gesagt hat, daß die Behörde das schon in Erwägung
gezogen habe, können wir diesen Teil des Ersuchens
fallen lassen. Dann sagen wir bloß, daß die Behörde
uns baldmöglichst diese Vorlage bringe. Ich bin
aber der Meinung, daß das durchaus nicht richtig
ist, wenn Herr Senator Evers sagte, daß nur die
Regenwässer in das Siel hineinkommen. Ich meine
vorher verstanden zu haben, das beispielsweise vom
Töpferwege einige Häuser angeschlossen werden sollten.
Dann kommt hinzu, daß die Fabriken, die draußen
liegen, wie z. B. die Fischräucherei, angeschlossen
werden müssen. Daß das Wasser daher geklärt
werden muß, ehe es in den Kanal hineingeleitet
wird, da beim Kanal gerade die Badeanstalt
liegt, ist meines Erachtens ganz selbstverständ-
lih. Ich möchte Sie daher bitten, dem Ersuchen
zuzustimmen. Wir fördern damit auch den weiteren
Ausbau der übrigen Siele. Jett ist uns gesagt
worden, man wolle die Klärungsanlage erst dann
haben, wenn auch die andern Siele geschaffen wären.
Wenn wir aber den Senat auffordern, die Klärungs.
anlage zu schaffen, wird er jedenfalls schleunigst auch
mit den übrigen Sielanlagen kommen, und dann
haben wir mit Annahme des Ersuchens einen guten
Zweck für die ganze Vorstadt St. Lorenz-Süd getan.
. Dr. Wichmann: Wozu so viele Worte um
ine Sache, die eigentlich selbstverständlich ist. Wer
wollte wohl vernünftigerweise gegen die Anlage einer
Klärungsanlage sein! Bei der ganzen Sache handelt
ts sich nur um die Geldfrage. So billig ist eine
Kläranlage nicht einzurichten, wie Sie sich wohl
denken können. Wenn die Klärungsanlage heute
er noch nicht gemacht werden soll, wie das auch
m dem Bericht der Kommission ausgesprochen ist,
liegt der Grund darin, daß man später die Anlage
gleich für sämtliche Siele der ganzen südlichen Hälfte
der Vorstadt zusammen ausführen will. Es oll
dann ein Fangsiel, ein Verbindungssiel vom Linden-
!laß durch die Moislinger Allee bis nach der Lachs.
wehr und weiter geführt werden und in dieses soll
die Klärungsanlage mit eingebaut werden. Heute
schon diese Vorlage zu machen, wo man nicht weiß,
wie sich das Lachswehrsiel gestaltet und in welcher
Tiefe es zu liegen kommt, wäre wirklich, glaube ich,
etwas verfrüht. Sie können überzeugt sein, daß
diejenigen Mitglieder der Kommission, die die sani-
tären Interesssen Lübecks mit im Auge gehabt haben,
die ganze Frage sehr eifrig studiert und verfochten
haben. Aber man darf nicht mit dem Kopf durch
die Wand gehen wollen. Wir können unmöglich
heute schon die Klärungsanlage bauen, wenn sie uns
nicht unnötig teuer kommen soll. Eine Anlage heute
nur für dieses Siel allein zu bauen, die wir doch
nachher absolut nicht gebrauchen können, hat keinen
Zweck, für später kommt sie notwendigerweise von
selbst. Ich möchte aber insofern zum Frieden raten,
als ich sage, es ist das Beste, was wir für jetzt er-
reichen können, wenn wir einfach das Ersuchen an-
nehmen, denn dann kennt die Baubehörde den Wunsch
der Bevölkerung und weiß, daß die Bürgerschaft
auch bereit sein wird, die Kosten zu tragen.
Damit ist die Rednerliste erschöpft. Bei der nun
folgenden Abstimmung wird der Antrag P. Pape
angenommen.
Zum vierten Senatsantrage bemerkt
Lauenstein: In dem Antrag des Senates ist
gesagt, daß die Ländereien von Dr. jur. Franck und
dem Gärtner Lahtz anbauunfähig bleiben sollen. Es
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Nichtbebauung angenommen hatte, daß die Grund-
stüce bis auf weiteres von der Bebauung aus-
zuschließen seien! Ich möchte nun die Anfrage an
den Senat richten, ob die Absicht vorliegt, anbauungs-
fähigen Grundstücken, die sich in der Nähe der Stadt
befinden oder sich mit Sielanlagen versehenen Straßen
anschließen, auf diese Weise die Bebauungsfähigkeit
zu nehmen. Ich kann mir nicht denken, daß das
möglich ist und daß Grundstücke, die in der Nach-
barschaft der Stadt liegen und nach polizeilichen
Vorschriften mit Sielleitung versehen sind, für immer
von der Bebauung ausgeschlossen bleiben sollen. Ich
möchte zur Orientierung bitten, daß der Herr Senats-
kommisssar hierüber einige Äußerungen uns zuteil
werden läßt.
t! is: Heinr. Evers: Herr Lauenstein hat
gefragt, ob der Senat die Absicht habe, Terrains,
welche an ein Siel angeschlossen und dadurch an-
bauungsfähig sind, von der Bebauung ausgeschlossen
werden sollen. Die Frage kann ich mit einem Nein
beantworten. Die Terrains, die hier in Frage
kommen, sind augenblicklich nicht anbaufähig, weil