Ermittelungen anstellen und das weitere würde sich
finden. Ich hätte allerdings gewünscht, daß man
mich angeklagt hätte. Geschehen ist es aber nicht.
Ich weiß nicht, ob Ermittelungen angestellt sind.
< persönlich habe das jedenfalls getan und ein
Beamter in Vechta hat mir auf Grund eigener
Kenntnis und auf Grund der Akten voll bestätigt,
vas der Angeklagte behauptet hatte. Der Beamte
chrieb mir wörtlich: Am 24. April wurde B. in
gemeinschaftliche Haft gelegt, und zwar nach Haupt
gang 5 zu H., der wegen Totschlags zwölf Jahre
Zuchthaus, und zu K., der wegen Sittlichkeitsver-
brechens zwei Jahre Gefängnis verbüßte . ÿ . Es
ist ferner richtig, daß B. bei seiner Einlieferung
nicht konfirmiert war; er ist erst zwei Tage vor
einem Abgange eingesegnet. Inwiefern eine Ein-
wirkung von seiten des H. und des K. auf B. stait-
gefunden hat, kann ich natürlich nicht sagen. Es isi
ir aber wohl zur Kenntnis gekommen, daß H. auf
andere junge Zellengenossen in sittlicher Beziehung
einen ungünstigen Einfluß ausgeübt hat. Es han-
delte sich um Schweinereien, die H. mi ben
vorgenommen hatte.
Auf den vorderen Bänken wird jemand unruhig.
a, meine Herren, ich glaube, man wird hier nicht
sagen können, wie das ein Zuruf aus den vorderen
Bänken tat, daß man das hier nicht vorbringen solle.
Ich hatte Gelegenheit, in diesen Ferien in der
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