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mit diesen Gemälden im wesentlichen übereinstimmen-
den, nur in einer feiner ausgeführten architektonischen
Ausstattung gemalten und später auf diese Tafeln
übertragenen Vorbilder. Herr Dr. Bruns bewies
mit Hülfe einer Anzahl Oberstadtbucheintragungen,
daß die den Frauen beigegebenen Familienwappen
richtig sind, daß dagegen die auf den Tafelbildern
angegebenen Jahreszahlen von dem Maler ungenau
und vielleicht willkürlich angegeben wurden. Die
drei älteren Gemälde stellen dar: 1) den 1323 ge-
storbenen Bürgermeister Segebodo Crispin und seine
der Familie Güstrow angehörige Ehefrau, 2) den
1328 gestorbenen gleichnamigen Sohn und dessen
Ehefrau Elisabeth Mornewech, 3) den 1388 ge-
storbenen Ratsherrn Segebodo Crispin und seine
Ehefrau Elisabeth Warendorp. Dieser letztere ist
als etwa Vierzigjähriger abgebildet, und da er 1325
oder 1326 geboren ist, so sind die leider jetzt stark
beschädigten Wandgemälde um 1365 zu datieren.
Die 1577 übermalten Tafelbilder zeigen außer den
Kopieen der drei genannten Ehepaare als Vertreter
der vierten Generation den 1442 gestorbenen Rats-
herrn Johann Crispin und seine Ehefrau, geb. Kerk-
ring, und sind wohl erst um 1440 entstanden. So
wies Herr Dr. Bruns auf Grund eingehender Unter-
suchungen nach, daß wir in diesen neu aufgefundenen
Utplslereien die ältesten Familienbilder Lübecks
eiitzen. Lü.
Die neue Offiziers-Speiseanstalt.
In der vorigen Nummer dieser Blätter hat Herr
1012 über Offizierkasinos im allgemeinen und den
geplanten Neubau einer Offiziers - Speiseanstalt in
Lübeck im besondern so ungewöhnliche Ansichten aus-
gesprochen, daß eine Erwiderung geboten erscheint.
Der Herr Verfasser bekennt sich, wenn auch
etwas verhüllt und ein wenig verschämt, als grund-
sätlichen Gegner von Offizierkasinos überhaupt. Er
hat sich jedoch darauf beschränkt, seiner Sympathie
für diesen rein ablehnenden Standpunkt einen nur
theoretischen Ausdruck zu geben, — mit Recht, denn
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anstalten vorhanden sind, wird es schwerlich als
zwedmäßig, sicher nicht als zeitgemäß anerkannt
werden, gerade hier in Lübect die grundsätzliche
“ys! nach der Berechtigung dieser Einrichtung auf-
âurollen.
Was nun die Offiziers-Speiseanstalt in Lübeck
anlangt, so sucht Herr 1012 die Ansicht zu wider-
legen, daß es für das hiesige Offizierkasino auf
rine möglichst zentrale Lage ankomme. Er hält es
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für wichtiger, daß das Kasino sich in der Nähe der
Kaserne befinde. Da wir in Lübeck aber mit zwei
recht weit von einander entfernten Kasernen zu
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für den Herrn Verfasser gewissermaßen ganz von
selbst der Ausweg, nicht ein, sondern zwei Kasinos
einzurichten und zwar das ehemalige Kasino in der
alten Kaserne und ein neues in der Nähe der
Marli-Kaserne, letzteres „mit einem größeren Speise-
saal, in welchem die Offiziere beider Bataillone
sich bei besonderen Festlichkeiten vereinigen“ sollen.
Dieser Vorschlag scheint das Ei des Kolumbus zu
sein, aber es sch eint auch nur so. Wer mit den
in Betracht kommenden tatsächlichen Verhältnissen
auch nur einigermaßen bekannt ist, der erkennt auf
den ersten Blick, daß der Rat des Herrn Verfassers
praktisch nicht zu verwerten ist. Der Zweck des
Offizierkasinos ist ja nicht, das Offizierkorps der
Bataillone auch außerdienstlich auseinander zu reißen,
sondern gerade im Gegenteil nach getanem Dienste
die Herren zu gemeinsamer Erholung, Unterhaltung
und Pflege der Kameradschaft zusammenzuführen.
Aber auch von diesem mehr ideellen Gesichtspunkte
abgesehen wird man es kaum als besonders praktisch an-
erkennen können, für ein Offizierkorps von etwa 20 bis
24 Herren + so groß etwa wird bei zwei Bataillonen
die Zahl der regelmäßigen Besucher der Speise-
anstalt sein – zwei vollständig getrennte Hauswirt-
schaften, zwei Küchen, mit allem, was dazu gehört,
und andererseits zwei Bibliotheken, ein zweifaches
Abonnement auf die Zeitungen, Zeitschriften usw.
einzurichten. Zur Verbilligung des Betriebes würde
ein solches Verfahren jedenfalls nicht dienen. Kurz
~ so wie Herr 1012. vorschlägt, geht die Sache
nicht.
t.... es sich nur um eine Offiziers-Speisean-
stalt in Lübect handeln, so wird man zugeben müssen,
daß für diese eine zentrale Lage. d. h. eine Lage
innerhalb der innern Stadt oder doch in möglichster
Nähe der Altstadt nicht nur wünschenswert, sondern
geradezu notwendig ist, und zwar nicht nur im Hin-
hlick auf die Lage der beiden Kasernen, sondern auch
mit Rücksicht auf den üblichen, von Herrn 1012
von seinem Standpunkte aus doch gewiß gern ge-
sehenen Verkehr von Herren der städtischen Gesell-
schaft in der Offiziersspeiseanstalt. Die Lage des
neuen Offizierkasinos an der Hüxtertor-Allee würde
hiernach als günstig zu bezeichnen sein, zumal die
Wallbrechtsche Straßenbahnlinie in unmittelbarer
Nähe des Grundstücks vorüberführen wird. Wag
von Herrn 1012 gegen die geplante Errrichtung
der Öffiziers - Speiseanstalt in den Anlagen am
Hüxtertor ins Feld geführt wird, das soll im ein-