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bedirftig halte. Ich halte es für durchaus notwendig,
daß so bald wie möglich hier die bessernde Hand
angelegt wird. Wenn es sein muß, würde ich darau
üher eingehen, sonst hoffe ich, da es sich nur u
‘ne Prüfung der Frage handelt, daß die Bürgerschaf
dem zustimmt, den Senat zu ersuchen, zu prüfen, ob
die Lehrerinnenbildungsanstalt einer Neugestaltung
éntgegengeführt werden muß. Ich würde ein solches
Vorgehen für segensreich halten.
Dann möchte ich mir noch eine Auskunft erbitten
bielleicht von Herrn Dr. Ziehl. In Artikel 4 de
Cutwurfes heißt es: Der Schulrat führt die Aufssich
über sämtliche öffentliche und nicht öffentliche Schulen,
1sofern und soweit sie ihm von der Oberschulbehörde
übertragen wird. Ich habe mich bemüht, das zu
berstehen. Ich kann es nicht anders verstehen, als
daß „insofern“ heißt „im Falle daß." Ich meine,
jim Falle daß" scheidet hier aus, denn die gesetzliche
Vestimmung sagt: Der Schulrat führt die Aufsich
ber sämtliche öffentliche und nicht öffentliche Schulen
mit Ausnahme des Katharineums und des Johanneums.
Ma gibt es doch kein „insofern,“ sondern er führt
ie Aufsicht eben, und die Oberschulbehörde bestimmt
niht, ob er sie überhaupt führt, sondern nur in
welchem Umfange; daher dann der Zusatz: ,„soweit
se ihm von der Oberschulbehörde übertragen wird.“
Venn das richtig ist, sind also zwei Worte zuvie
" dem Artikel, und ich beantrage deshalb, in ihm
"t Vorte „insofern und“ zu streichen. In dem
weiten Say des Artikel 4 heißt es, der Schulrat
Joll sene besondere Fürsorge dem Volksschulwesen
ind der Ausbildung der Lehrkräfte für dasselbe
'idmen. Ich glaube, auch da ist ein Fehler. De
Iulrat hat nicht seine besondere Fürsorge der Aus-
ildung der Lehrer zu widmen, denn dafür sorgt das
Äemnar. Das Seminar ist verstaatlicht, und für
"e Ausbildung der Lehrer hat also in erster Linie
!! Seminardirektor zu sorgen. Augenblicklich ha
q noch in erster Linie der Schulrat für die Aus-
tildung der Lehrerinnen für Volksschulen zu sorgen.
"h wünsche, daß ihm dies Amt möglichst bald ab-
"nommen wird, und ich meine, es muß geschehen bei
!! neuen Stellung, die er haben soll. Nun können
n doch im Gesetz nicht wohl sagen, zwei Leute
V en sich der Ausbildung der Lehrkräste für das
„ {sshulwesen widmen. Der Seminardirektor soll
heôf eines Amtes und der Schulrat auch. Darum
ftr ich die Worte „Lehrkräfte für dasselbe“ er-
| s durch die Worte „Lehrerinnen für Volksschulen“
n den Say so lauten lassen: Seine besondere Für-
hat er dem Volksschulwesen und der Ausbildung
bin Lehrerinnen für Volksschulen zu widmen. Ich
s lerdings der Meinung, dieser lezte Sat wird
er demnächstigen Revision des Unterrichtsgesetzes
31:
L —
Verhandl. d. Bürgerschaft am 5. Juni 1905.
wieder fallen oder entsprechend umgeändert werden
müssen. Ich habe versucht, mich so kurz wie möglich
zu fassen (Heiterkeit), und bitte Sie nun, wenn Ihnen
meine Ausführungen genügt haben, folgendem An-
trage zuzustimmen: Ich beantrage:
1. in Artikel 4 Satz 1 die Worte ,insofern
und“ zu streichen; —
2. in Artikel 4 Satz 2 statt „Lehrkräfte für
dasselbe“ zu seßen „Lehrerinnen für Volksschulen;“
3. an den Senat das Ersuchen zu richten:
a. zu prüfen, ob sich eine Neugeslaltung der
Lehrerinnenbildungsanstalt vernotwendigt;
b. einen Neudruck des Unterrichtsgesezes vom
17. Oktober 1885 zu veranlassen;
c. eine Revision des Unterrichtsgeseges vom
17. Oktober 1885 in die Wege zu leiten.
Senator Dr. Schön: Ich würde eigentlich
wünschen, daß Herr Schulmerich seine Ersuchen
vorläufig zurückzösge. Die Oberschulbehörde erkennt
völlig die Revisionsbedürftigkeit des Unterrichtsgesetzes
an, aber wir können jetzt nicht daran gehen, sondern
müssen dazu vor allem auch unsern Schulrat haben.
Sowie wir den haben, gehen wir an die Sache
heran. Nun kann ich es auch nicht für richtig
halten, jezt noch einen Neudruck des Unterrichts-
geseßzes vom Jahre 1885 zu veranstalten. Jm
Jahre 1899 ist ein Neudruck veranstaltet, den Sie
auch in der Geseßessammlung finden. In diesem
sind die ersten Nachträge bis zum sechsten alle ver-
arbeitet. Aber ich gebe völlig zu, daß es wünschens-
wert ist, wenn das Unterrichtsgesez revidiert und|
alles hineingearbeitet wird, nicht bloß die Nachträge,
damit allein wäre nichts gemacht, sondern auch eine
Reihe von Rat- und Bürgerschlüssen, die auch dazu
gehören. Wir müssen also das Unterrichtsgeset
bearbeiten. Kommen Sie jetzt aber mit einem Er-
suchen, werden wir möglicherweise zu sehr getrieben.
Ich weiß nicht, ob es möglich sein wird, den Schul:
rat zum 1. Oktober zu bekommen. Wenn er in
seiner jetzigen Stellung eine sechsmonatliche Kündi-
pt bet; vrnts 1r.V Hiuit?t. f zer:
in unsere Verhältnisse hineingefunden hat, gehen wir
mit Ruhe an die Revision des Unterrichtsgessetzes.
Lassen Sie also bitte vorläufig das Gesetz auch in
dem besonderen von Herrn Schulmerich berührten
Punkte unverändert. Es ist etwas Wahres daran,
wenn Herr Schulmerich sagt, daß die Ausbildung
der Lehrer jeßt der Seminardirektor zu bessorgen
habe. Man könnte vielleicht in Artikel 4 statt
„Ausbildung" „Fortbildung“ der Lehrer sagen, wir
kommen aber mit dem aus, was das Gesetz jetzt
bestimmt. Wenn wir alles das ausmerzen wollten,
was uns im Augenblick an dem Gesetz nicht gefällt,