Full text: Lübeckische Blätter. 1905 ; Verhandlungen der Bürgerschaft. 1905 (47)

rineums ben be- übrigen n ihnen elbstver: Volls- den Ve- itglieder n Ham- at eine könnten in die herschul: u unter r selbst. e solche ch sein. es aus- Antrag en, um errichts- t jchon pel hat dahin vielfach uuter: e Zeit- ersucht, iten. 3 heißt rinnet ht aus Depl- einigen Herret iar gl wenig! er Ar zwesen cen gat ch eint jer dit ir das rinnelr nichts. irklich idcheit diejt halt! aral, 1, daß h die „ung bedirftig halte. Ich halte es für durchaus notwendig, daß so bald wie möglich hier die bessernde Hand angelegt wird. Wenn es sein muß, würde ich darau üher eingehen, sonst hoffe ich, da es sich nur u ‘ne Prüfung der Frage handelt, daß die Bürgerschaf dem zustimmt, den Senat zu ersuchen, zu prüfen, ob die Lehrerinnenbildungsanstalt einer Neugestaltung éntgegengeführt werden muß. Ich würde ein solches Vorgehen für segensreich halten. Dann möchte ich mir noch eine Auskunft erbitten bielleicht von Herrn Dr. Ziehl. In Artikel 4 de Cutwurfes heißt es: Der Schulrat führt die Aufssich über sämtliche öffentliche und nicht öffentliche Schulen, 1sofern und soweit sie ihm von der Oberschulbehörde übertragen wird. Ich habe mich bemüht, das zu berstehen. Ich kann es nicht anders verstehen, als daß „insofern“ heißt „im Falle daß." Ich meine, jim Falle daß" scheidet hier aus, denn die gesetzliche Vestimmung sagt: Der Schulrat führt die Aufsich ber sämtliche öffentliche und nicht öffentliche Schulen mit Ausnahme des Katharineums und des Johanneums. Ma gibt es doch kein „insofern,“ sondern er führt ie Aufsicht eben, und die Oberschulbehörde bestimmt niht, ob er sie überhaupt führt, sondern nur in welchem Umfange; daher dann der Zusatz: ,„soweit se ihm von der Oberschulbehörde übertragen wird.“ Venn das richtig ist, sind also zwei Worte zuvie " dem Artikel, und ich beantrage deshalb, in ihm "t Vorte „insofern und“ zu streichen. In dem weiten Say des Artikel 4 heißt es, der Schulrat Joll sene besondere Fürsorge dem Volksschulwesen ind der Ausbildung der Lehrkräfte für dasselbe 'idmen. Ich glaube, auch da ist ein Fehler. De Iulrat hat nicht seine besondere Fürsorge der Aus- ildung der Lehrer zu widmen, denn dafür sorgt das Äemnar. Das Seminar ist verstaatlicht, und für "e Ausbildung der Lehrer hat also in erster Linie !! Seminardirektor zu sorgen. Augenblicklich ha q noch in erster Linie der Schulrat für die Aus- tildung der Lehrerinnen für Volksschulen zu sorgen. "h wünsche, daß ihm dies Amt möglichst bald ab- "nommen wird, und ich meine, es muß geschehen bei !! neuen Stellung, die er haben soll. Nun können n doch im Gesetz nicht wohl sagen, zwei Leute V en sich der Ausbildung der Lehrkräste für das „ {sshulwesen widmen. Der Seminardirektor soll heôf eines Amtes und der Schulrat auch. Darum ftr ich die Worte „Lehrkräfte für dasselbe“ er- | s durch die Worte „Lehrerinnen für Volksschulen“ n den Say so lauten lassen: Seine besondere Für- hat er dem Volksschulwesen und der Ausbildung bin Lehrerinnen für Volksschulen zu widmen. Ich s lerdings der Meinung, dieser lezte Sat wird er demnächstigen Revision des Unterrichtsgesetzes 31: L — Verhandl. d. Bürgerschaft am 5. Juni 1905. wieder fallen oder entsprechend umgeändert werden müssen. Ich habe versucht, mich so kurz wie möglich zu fassen (Heiterkeit), und bitte Sie nun, wenn Ihnen meine Ausführungen genügt haben, folgendem An- trage zuzustimmen: Ich beantrage: 1. in Artikel 4 Satz 1 die Worte ,insofern und“ zu streichen; — 2. in Artikel 4 Satz 2 statt „Lehrkräfte für dasselbe“ zu seßen „Lehrerinnen für Volksschulen;“ 3. an den Senat das Ersuchen zu richten: a. zu prüfen, ob sich eine Neugeslaltung der Lehrerinnenbildungsanstalt vernotwendigt; b. einen Neudruck des Unterrichtsgesezes vom 17. Oktober 1885 zu veranlassen; c. eine Revision des Unterrichtsgeseges vom 17. Oktober 1885 in die Wege zu leiten. Senator Dr. Schön: Ich würde eigentlich wünschen, daß Herr Schulmerich seine Ersuchen vorläufig zurückzösge. Die Oberschulbehörde erkennt völlig die Revisionsbedürftigkeit des Unterrichtsgesetzes an, aber wir können jetzt nicht daran gehen, sondern müssen dazu vor allem auch unsern Schulrat haben. Sowie wir den haben, gehen wir an die Sache heran. Nun kann ich es auch nicht für richtig halten, jezt noch einen Neudruck des Unterrichts- geseßzes vom Jahre 1885 zu veranstalten. Jm Jahre 1899 ist ein Neudruck veranstaltet, den Sie auch in der Geseßessammlung finden. In diesem sind die ersten Nachträge bis zum sechsten alle ver- arbeitet. Aber ich gebe völlig zu, daß es wünschens- wert ist, wenn das Unterrichtsgesez revidiert und| alles hineingearbeitet wird, nicht bloß die Nachträge, damit allein wäre nichts gemacht, sondern auch eine Reihe von Rat- und Bürgerschlüssen, die auch dazu gehören. Wir müssen also das Unterrichtsgeset bearbeiten. Kommen Sie jetzt aber mit einem Er- suchen, werden wir möglicherweise zu sehr getrieben. Ich weiß nicht, ob es möglich sein wird, den Schul: rat zum 1. Oktober zu bekommen. Wenn er in seiner jetzigen Stellung eine sechsmonatliche Kündi- pt bet; vrnts 1r.V Hiuit?t. f zer: in unsere Verhältnisse hineingefunden hat, gehen wir mit Ruhe an die Revision des Unterrichtsgessetzes. Lassen Sie also bitte vorläufig das Gesetz auch in dem besonderen von Herrn Schulmerich berührten Punkte unverändert. Es ist etwas Wahres daran, wenn Herr Schulmerich sagt, daß die Ausbildung der Lehrer jeßt der Seminardirektor zu bessorgen habe. Man könnte vielleicht in Artikel 4 statt „Ausbildung" „Fortbildung“ der Lehrer sagen, wir kommen aber mit dem aus, was das Gesetz jetzt bestimmt. Wenn wir alles das ausmerzen wollten, was uns im Augenblick an dem Gesetz nicht gefällt,
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