hören doch der Stadt und ebenso unsere Güter. All
das und noch vieles andere müßte hinein, wenn
man tatsächlich ein Gemeindebudget aufmachen wollte.
Ich weise Sie ferner hin auf manche Eigenheiten
des Budgets, wie verschieden die Anweisungen gemacht
werden. Den Zuschuß zum Stadttheater haben wir
aus dem Staatsbudget bezahlt, den Zuschuß zum
Verein der Musikfreunde aus dem Gemeindebudget.
Unsere Badeanstalt im Krähenteich ist aus Staats-
mitteln errichtet, unsere künftige Schwimmhalle soll
von der Gemeinde gebaut werden. Das läuft alles
so ineinander, daß es dringend nötig wäre, daß ein-
mal eine direkte Regelung stattfände. Deswegen
komme ich darauf zurück, daß es das Richtigste ist,
daß das Budget und die Rechnung unserer Verwal.
tungsbehörde für Gemeindeanstalten darauf zurück.
geführt wird, was es ursprünglich war, eine Kasss
der Gemeindeanstalten. Alles andere sollte in ein
gemeinsames Staatsbudget gebracht werden. Was die!
Gemeindeanstalten erbringen, sollen sie verwalten, aber
mit den andern Sachen hat die Verwaltung nichts zu
tun, sie liefert dann den Überschuß des Jahres an die
Staatskasse ab. Ich habe das nur erwähnt, weil
ich wohl wünschen möchte, daß das, was nach meiner
Ansicht in der Kommission nicht in ausreichender
Weise geprüft ist, seitens des Senates weiter vorge-
nommen werde. Um eine solche Prüfung möchte ich
gebeten haben. t
Dr. Görtz: Ich glaube, daß die Kommission
mit der heutigen Verhandlung einverstanden sein
kann. Gewichtige prinzipielle Bedenken sind von
keiner Seite erhoben worden. Selbst Herr Mühsam
ist nicht weiter gegangen, als daß er gesagt hat;
manches läßt sich für den Kommissionsvorschlag an-
führen, aber das gleiche auch für den bestehenden
Zustand, ergo haben wir keine besondere Veran-
lassung, den bestehenden Zustand aufzuheben, quieta|
non morvere. Ich darf demgegenüber hervorheben,
daß das Herr Mühsam niemals in dem Maße durch-
seßen wird, was die Kommission, wenn dieser Vor:
schlag akzeptiert wird, jedenfalls als durchführbar
ansieht, nämlich, daß wir alljährlich zu weit leb:
hafteren Finanz. und Etatsdebatten kommen werden
als bisher. Sollen wir in jedem einzelnen Jahre
besonders die Zahl der Einheitssätze festsezen, so
werden wir die Zahlen im Etat, das ist meine
Meinung, in weit besserer, weit gründlicherer Weise
prüfen, als es bisher der Fall war. Im übrigen
aber, das gebe ich Ihnen vollkommen zu, lassen die
Leitsätze nach jeder Richtung hin eine Verbesserung
und Anderung zu. Die Kommission ist auch keines-
wegs der Meinung, daß sie, indem sie diese Leitsätze
aufstellte, nun den Stein der Weisen gefunden hat.
Sie war vielmehr der Auffassung, daß nach dieser
244
. %-
Richtung hin von seiten des Senates die Sachen
gründlich geprüft werden sollten unter Berüchichti
gung der der Kommission als wünschenswert er
scheinenden Änderung. Die Kommission hat, wie
Herr Geheimrat Brecht mit Recht ausführte, dreierlei
verlangt: Erstens ist verlangt worden, daß die Ye
weglichkeit der Einkommensteuer eingeführt wird, und
ich glaube, darüber sind die meisten Herren mit der
Kommission der Bürgerschast einverstanden, sellst
Herr Jenne steht mit uns bezüglich dieser Frage
auf keinem prinzipiellen Gegensat. Das zweite, wa
Ülerfüajiet tn her biéstrivk Wee ttt
Die Reservekasse soll möglichst zu einer Ausgleichs
kasse umgewandelt werden und keine andere Funktion
haben. Ich lasse mich nicht ein auf den Streit
wie groß der Bestand der Kasse sein muß, um diest
Aufgabe zu erfüllen. Ich würde gar nichts darin
finden, wenn beispielsweise der Senat sagte, dit
von der Kommission vorgeschlagene Summe vol
/ 200 000 sei zu geringe und müsse erhöht werden.
Das dritte, wogegen sich auch kein Redner, soweit
ich weiß, ausgesprochen hat, ist, daß die Grund- und
Gebäudesteuer in Zukunft möglichst festgelegt werden
sollte. Das ist ein Wunsch, der von einer großet
[Anzahl von Bürgern wiederholt der Bürgerschast
entgegengebracht ist, sei es in der Form von Petitionet,
sei es, daß Versammlungen abgehalten wurden, odtt
die Presse sich mit der Angelegenheit beschäftigt hat
Es wird gewiß mit Recht in dem Kommissionsberi
darauf hingewiesen, daß, wenn das Ideal zu erzieltt
wäre, unter allen Umständen die Grund- und Or
bäudesteuer eine feststehende sein müsse, weil Jie ihret
Natur nach eine Realsteuer ist und es für den w
mobiliarverkehr von Vorteil ist, wenn der betreffend!
Eigentümer oder Käufer genau weiß, was er al
Abgaben jährlich zu zahlen hat. Die Ausgleichs
steuer muß immer die Einkommensteuer sein. It
will weiter hinweisen auf das, was Herr Mihi!s
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soweit die Staatssteuer in Betracht kommt, aber dit
Kommission hat hingewiesen auf ein Veispiel, !!
uns näher liegt: die preußischen Städte haben t!
bewegliche Einkommensteuer, wenn ich die Zuschlag
steuer zur Einkommensteuer so nennen darf, die ]? :
Jahr in den städtischen Etats nach Maßgabe h
Bedürfnisse festgestelt wird. Auch in rat!
mehren sich übrigens die Stimmen, die für die
Sizubpuukt des Finanzminisics sse es natitli
immer am besten, wenn eine bewegliche Steuer st
eingeführt wird, und daher verstehe ich es vollkomue)
wenn der Finanzminister Miquel jie nicht
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